Starkstromkapazität erschöpft - wer zahlt Anschlus

Guten Tag,
Es Geht um eine WEG mit 10 Parteien. Bei der Sanierung unserer Wohnung haben wir Starkstrom in unsere Wohnung gelegt - ohne Beschluss.5 Jahre später möchte unser Nachbar auch Starkstrom haben. Leider sei die Kapazität erschöpft. Die Stadt müsse ein neues Versorgungskabel zum Haus legen. Dies kostet EUR 7000. Wer zahlt das Kabel? Nachbar oder Nachbar und wir (da wir die einzigen Starkstromnutzer sind) oder WEG?
Vielen Dank für Info.

Hallo,

ich würde als erstes dieses Vorhaben durch einen unabhängigen Energie-Ingenieur überprüfen lassen. Oft sind bei solchen Anlagen noch „Reserven“ vorhanden.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß Ihr beiden Starkstromnutzer Euch die Sache teilen solltet. Da hilft aber ein Blick in die Gemeinschaftsordnung und die sonstigen WEG-Beschlüsse.

Christian

Hallo,
klingt mir etwas teuer, kann aber schon sein, wenn man den Gehweg oder gar die Straße aufmachen muß um an die Muffe zu kommen. Alle Arbeiten, die nichts mit dem Anschluß selbst zu tun haben, kann aber auch ein qualifiziertes Bauunternehmen machen (die Stadt wird das auch vergeben und nicht selbst machen), da sollte man sich nochmal ein weiteres Angebot machen lassen.
Ein geschickter Schachzug in diesem Zusammenhang ist es eine Anlage im Haus zu installieren, deren Strom der Versorger nach dem EEG abnehmen muß. Bis zu 25 (?) kW Anschlußleistung muß der Versorger den Ausbau der Leitung bezahlen (genau das könnte aber mit der bestehenden Leitung gerade noch gehen).
Zur Sache - ich würde mich gegenüber der Gemeinschaft auf den Standpunkt stellen, daß eine den aktuellen Normen entsprechender Hausanschluß von allen zu tragen ist. Falls ihn die beiden Eigentümer jetzt alleine finanzieren, sollte man sich vorbehalten, falls in Zukunft ein weiterer Eigentümer auch einen stärkeren Anschluß will, diesen nachträglich an den Kosten zu beteiligen.

Cu Rene