in einem Mietvertrag für eine Wohnung befinden sich zwei Klauseln, die den Mieter der Wohnung laut Urteil BGH von jeglichen Schönheitsreperaturen nach seinem Auszug entbinden.
Die Wohnung muss also nur besenrein übergeben werden. Was genau bedeutet denn besenrein? Müssen Bohrlöcher zugespachtelt werden? Müssen ein Teppich und ein eingebauter Hängeboden, die vom Vormietern angebracht wurden, enfernt werden? Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten: die Wohnung wird übernommen wie gesehen.
das kommt immer darauf an, was man mit dem vormieter vereinbart hat.
wenn man mit diesem keinen kontakt hatte, ist es wohl eher ein problem des vermieters