Start UP

Hallo zusammen!

Folgende Situation:

X und Y sind derzeit beide selbstständig im Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen. Das Unternehmen A bietet sich für X und Y als Kapitalgeber zur Gründung des Unternehmens B (GmbH) an, da es von den Fährigkeiten von X und Y überzeugt ist. Unternehmen A möchte 75% an der neuen Gesellschaft halten während X und Y die restlichen 25% stellen und als Geschäftsführer ein monatliches Fixgehalt + variablen Anteil erhalten. X und Y dürfen Ihre Geschäfte als Einzelunternehmer weiter führen.

Nun meine Frage:

Was gilt es hier in dieser Konstellation für beide Seiten zu beachten?

Beste Grüße,

Noah

Servus,

Was gilt es hier in dieser Konstellation für beide Seiten zu
beachten?

Erstens:

Dieses hier

Unternehmen A möchte 75% an der neuen Gesellschaft halten

hat einige Folgen. Wenn es tatsächlich nur um die Finanzierung geht, wäre - meine ich - alternativ eine Kommanditgesellschaft ganz gut passend.

Zweitens:

Sind die beiden für die Funktion des Geschäftsführers geeignet? Besonders wenn die beiden gleichzeitig noch in ähnlichem Bereich Einzelunternehmer bleiben werden, sehe ich für die formal-administrativ-steuerliche Seite der GmbH ziemlich dunkle Wolken am Horizont.

Drittens:

Was wird genau der GmbH gehören und somit durch die beiden aus der Hand gegeben werden: Nutzungsrechte? Kundenstamm? (…)

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Danke für deine schnelle Antwort. Was meinst du denn mit den ziemlich dunklen Wolken bezüglich der „Formal-administrativen-steuerlichen“ Seite?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

Was meinst du denn mit den ziemlich dunklen Wolken bezüglich der
„Formal-administrativen-steuerlichen“ Seite?

Ich meine damit, dass jemand, der in seiner Tätigkeit andere Schwerpunkte und Kenntnisse hat, gerade bei einer kleinen, „hemdsärmeligen“ GmbH und gerade dann, wenn er relativ frisch im Geschäft auch noch parallel Praxis mit Einzelunternehmen hat, erfahrungsgemäß dazu neigt, als Geschäftsführer die GmbH als „seine Firma“ zu behandeln. Das Steuerrisiko dabei ist in der beschriebenen Situation etwas geringer als beim Gesellschafter-Geschäftsführer, der mehrheitlich beteiligt ist, aber trotzdem noch beachtlich: Das geht von unkalkulierbaren Risiken bei der Umsatzsteuer über (trotz der Mehrheitsbeteiligung des finanzierenden Unternehmens um zwei Ecken rum konstruierbare) verdeckte Gewinnausschüttungen bis hin zu - im Extremfall - Verwerfen von Teilen der Aufzeichnungen z.B. im Bereich Bargeldbewegungen/Kassenbuch, wenn die „Kasse“ sich in der Hosen- oder Jackentasche der Geschäftsführer befindet und zu entsprechend aufgeblasenen und undurchdringlichen Verrechnungskonten führt. Unabhängig vom Steuerrecht kann auch das Thema „Durchgriffshaftung“ eine Rolle spielen, wenns schief gehen sollte. Da man im Außenverhältnis die Kompetenzen eines Geschäftsführers nicht beschränken kann, könnte dieses eventuell im Innenverhältnis geschehen.

In allen diesen Zusammenhängen ist eine KG viel einfacher zu fahren, die in gewissem Umfang betreffend die Beteiligten, die natürliche Personen sind, analog zum Einzelunternehmen und viel „lockerer“ behandelt werden kann, weil dort über Einlagen/Entnahmen eine einfache Verbindung zu den Beteiligten her- und dargestellt werden kann. Die vermutlich eher kapitalschwachen „Starter“ wären in so einer Konstellation sinnvoll Kommanditisten, während das finanzierende Unternehmen selbst als Komplementär auftreten oder eine kleine leichte Struktur (z.B. GmbH) als Komplementärin stellen könnte. In diesem Zusammenhang könnte dann durch das finanzierende Unternehmen ein reiner Schreibtischtäter dafür sorgen, dass die dröge Materie FiBu, Administration, Steuern auf einem sicheren Gleis fährt, während man trotzdem den „Startern“ Vertretungsrechte geben kann, die das laufende Tagesgeschäft nicht unnötig komplizieren.

Freilich stellt sich auch bei einer KG die Frage, wem welche Nutzungsrechte, Kundenbeziehungen, Know How gehören sollen. Die „Starter“, deren Kapital sich lt. Sachverhalt hauptsächlich zwischen ihren Ohren befindet, müssen da schon auch drauf achten, dass sie nicht unversehens alles mögliche von ihnen Erarbeitete in den Händen des finanzierenden Unternehmens lassen - das ist schon in Ordnung, solange man in die gleiche Richtung arbeitet und sich gut versteht, aber wenn man sich nicht mehr versteht, kann das dumm ausgehen: Dann spielt plötzlich eine entscheidende Rolle, was man „nur auf dem Papier“ vereinbart hat…

Schöne Grüße

MM