wie ist es, wenn man Start-up-Anteile hält, und gleichzeitig einen Job in einer Anderen Firma antritt?
Gibt es da u.u. Probleme?
In diesem Szenario ist man nicht CEO, aber mit im Gründungsvertrag. Man ist im Start-up nicht angestellt und macht auch nichts dafür. Allerdings ist das Start-up u.u. ein Konkurrent des anderen Arbeitgebers. Allerdings steht im Arbeitsvertrag nichts von einem entsprechenden Verbot.
„also“ bezeichnet eine Folgerung. Woraus folgerst Du das Verbot? Und wie kann man etwas aus etwas anderem folgern, das gleichzeitig dazu in Widerspruch („trotzdem“) steht?
Ist das „Start-up“ ein Handelsgewerbe? Hält „man“ eine Mehrheit an den Anteilen? Was für Anteile sind das?
auch ohne ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt es gem. § 242 BGB
so. „Nebenpflichten“ des AN über die reine Arbeitsleistung hinaus.
In diesem Zusammenhang hält die Fachliteratur (ErfK, Preis, § 611a BGB Rn 720) und Rechtsprechung (BA vom 26.9.2007, NZA 2010, 693) zB das Wettbewerbsverbot des § 60 HGB
für vollumfänglich übertragbar auf das Arbeitsverhältnis - auch ohne arbeitsvertragliche Regelung.
Ob dann eine gesellschaftsrechtliche Konstellation tatsächlich einer Treuepflicht aus einem Arbeitsverhältnis widerspricht, muß anhand der konkreten Einzelfallumstände beurteilt werden. Für Rechtssicherheit ist daher der Gang zum/zur Fachanwalt/-anwältin unvermeidbar.
Meinst du jetzt, ob jemand, der zum Beispiel Aktien von BASF besitzt, dennoch bei Bayer arbeiten dürfte? Ja, das dürfte er.
Oder meinst du, ob jemand, der Kommanditist bei der „Dreiundzwölfhundertste Dating-App KG“ ist dennoch bei der „Dating-Portal Nummer Siebentausendfünf UG (haftungsbeschränkt)“ anfangen dürfte?
Ah, gut, dass Du das erwähnst. Ich vergesse immer wieder, dass AG gerne mit Börse gleichgesetzt wird. Aber in der Tat geht AG auch in klein und ihr Vorteil ggü. der GmbH ist, dass die Anteile leichter übertragbar sind (also ohne notarielle Beurkundung, die bei der GmbH notwendig ist).
Ich habe viele Jahre in einer kleinen AG gearbeitet.
Das war aber kein Start-up.
Deswegen denke ich, daß, wenn ein Unternehmen eine AG (geworden) ist, es aus der Start-up-Phase raus ist.
ja, oder GmbH - Anteile, oder KG-Anteile (als Komplementär oder auch als Kommanditist) oder die Beteiligung an einer oHG oder einer GbR.
Und was es genau ist, ist dafür bedeutend, ob der Gesellschafter oder Aktionär das Start-up betreibt bzw. mitbetreibt oder nicht.
Aber @Starcatcher hat offenbar das Interesse an seiner Frage verloren - wieder eine Frage versandet, die eigentlich ganz interessant hätte sein können, wie man an den entscheidenden Hinweisen von @Albarracin sehen kann.