Startgelderstattung bei Kreinkheit Sportveranst

Hallo,

habe mich zu einer Sportveranstaltung angemeldet,
Startgeld wurde überwiesen.
Kurze Zeit später wurde ich krank, wodurch ich an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnte.
Die Anfrage beim Veranstalter wegen der Geldrückerstattung wurde negativ beantwortet mit dem Verweis auf die Bedingungen in der Ausschreibung.
Wie verhält sich die Sache rechtlich? Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn man nachweislich krank geworden ist?
Gruß

Sorry keine ahnung
lg
marlen