Was passiert eigentlich, wenn jemand unerlaubt die Stasi-Akte einer Person des öffentlichen Interesses, sprich eines Politikers, veröffentlicht?
Also welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Angenommen jemand veröffentlicht Auszüge dieser Akte im Internet, die dem Ansehen der Person schaden.
Wie schnell greift die Staatsanwaltschaft ein, tut sie das überhaupt von sich aus? Oder muss da die Birthler-Behörde oder die betroffene Person den Anstoss geben?
Was droht demjenigen, der die Akte veröffentlicht hat? Unterlassung, Geldbuße, Beschlagnahmung des Computers etc.
Was passiert eigentlich, wenn jemand unerlaubt die Stasi-Akte einer Person des öffentlichen Interesses, sprich eines Politikers, veröffentlicht?
Meinst Du eine Personalakte, weil der betreffende Politiker für die Stasi gearbeitet hat, oder die Akte die von der Stasi über den Politiker angelegt wurde?
Hi,
danke, das klingt schon mal gut.
Aber meine Frage zielte auch auf die Stasi-Akte als Dokument ab.
Ist es nicht auch verboten die Akte oder Auszüge daraus zu veröffentlichen?
Gruß
Stefan