Stasi-Akte unerlaubt veröffentlicht

Hi,
mal eine Frage zu Stasi-Akten.

Was passiert eigentlich, wenn jemand unerlaubt die Stasi-Akte einer Person des öffentlichen Interesses, sprich eines Politikers, veröffentlicht?
Also welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Angenommen jemand veröffentlicht Auszüge dieser Akte im Internet, die dem Ansehen der Person schaden.

Wie schnell greift die Staatsanwaltschaft ein, tut sie das überhaupt von sich aus? Oder muss da die Birthler-Behörde oder die betroffene Person den Anstoss geben?

Was droht demjenigen, der die Akte veröffentlicht hat? Unterlassung, Geldbuße, Beschlagnahmung des Computers etc.

Danke schon mal für eure Antworten.

Gruß
Stefan

Hi,

Was passiert eigentlich, wenn jemand unerlaubt die Stasi-Akte einer Person des öffentlichen Interesses, sprich eines Politikers, veröffentlicht?

Meinst Du eine Personalakte, weil der betreffende Politiker für die Stasi gearbeitet hat, oder die Akte die von der Stasi über den Politiker angelegt wurde?

Gruß
Nick H

Hi Nick,
ich meine die Akte aus der hervorgeht, dass der Politiker einst für die Stasi gearbeitet hat.
Gruß

Hi,

http://www.focus.de/politik/deutschland/urteile-kein…

Ob das jetzt verbindlich ist weiss ich nicht. Landgericht ist glaub ich noch nicht der Weisheit letzter Schluß.

Gruß
Nick H

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Hi,
danke, das klingt schon mal gut.
Aber meine Frage zielte auch auf die Stasi-Akte als Dokument ab.
Ist es nicht auch verboten die Akte oder Auszüge daraus zu veröffentlichen?
Gruß
Stefan