Hallo Thomas,
ich meine, du irrst dich. Die vorherige Praxis war falsch.
Dass nun ausgerechnet Kohn diesen Prozess gewonnen hat, ist
merkwürdig, aber nicht bedenklich. Über die Wandlungen von
Schily hingegen sind wir einer Meinung.
Ich bin der Überzeugung, dass ich mich nicht irre. Kohl hat - wie auch Schily - keinen Gedanken verschwendet, im Gegenteil, das Stasi-Gesetz sogar für richtig gehalten - wenn es nicht ihn, sondern andere getroffen hat und wenn er die Methoden des Stasi für seine Zwecke verwenden konnte. Das Stasi-Gesetz war bislang sogar bin hin zum Bundesverfassungsgericht nicht falsch. Ich bin auch überzeugt, würde Schily als IM des Bundes dieses Fehlurteil i.S. Kohl angreifen, würde eine obere Instanz Kohl nicht schützen. Aber, die Bundesregierung wird nichts tun, weil sie wie jede Regierung zuvor, ihre eigenen Reihen deckt.
Hätte Kohl nichts zu verbergen, hätte Schily nichts zu
verbergen, hätten beide wohl kaum gegen eine Veröffentlichung
gekämpft.
Diese Auffassung scheint mir etwas gefährlich zu sein, weil
sie impliziert, dass die Tatsache, dass sich jemand wehrt, ihn
schon schuldig werden lässt. Dass ist aber - wenn man ein
wenig nachdenkt - nicht der Fall. Das Recht, sich zu wehren,
steht jedem zu.
Diesen sogenannten gefährlichen Weg gehe ich, wenn es sein muss. Hier wehren sich Leute, die wissen, dass die Stasi mehr weiss, der Öffentlichkeit mehr bekannt würde, wie werden darf, ja, ich bin überzeugt, aus eigener Kenntnis in der Parteipolitik, wenn die Unterlagen veröffentlicht würden, bestünde durchaus Gefahr für die Parteien. Und Paralellen zur Stasi wären dann möglicherweise für viele Bürger nicht ganz fern.
Wir würden die Wahrheit über die Ermordung von Barschel und auch möglicherweise offene Fragen zur RAF und einigen Toten gelöst bekommen. Ich bin persönlich nicht überzeugt, dass alle Morde, die nicht aufgeklärt sind, aber der RAF zugerechnet werden, von der RAF begangen wurden. Und da hlft wohl nun das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Man kann jetzt diese Verbrechen für immer verschwinden lassen, es wird nicht aufgeklärt, was war, es darf nicht mehr aufgeklärt werden, obwohl wahrscheinlich aus den Stasi-Unterlagen erkennbar würde, wer aus dem Westen verwickelt war oder gar den Auftrag zur Ermordung von Barschel erteilt hat. Barschel starb genau zu rechten Zeitpunkt.
Die "Blaupausenaffäre ", Mordwaffenlieferungen nach Israel wurden bekannt, und Barschel kündigte Aufdeckungen an. Dies war sein Tod. Und an Barschels Tod hatte die CDU, der zuständige Nachrichtendienst im Inland, der CIA sowie der Mossad Interesse.
Wir wissen doch, dass CIA wie auch der Mossad in der BTD seit der Regierung Kohl ohne Begrenzung ihr Unwesen treiben und in früherer Zeit bevor ein Ostflüchtling vom BND verhört wurde, zuerst der CIA sich um die Flüchtlinge kümmern dufte.
Kohl hat dafür gesorgt, dass wir hier nie die Wahrheit erfahren. Aber anerkennen wir, dass der Schutz der Täter, insbesondere der politischen Täter immer dem Opferschutz Vorrang gebietet. Da das Opfer selten gleichzeitig Beförderungen ausprechen kann, werden wir wohl mit dieser Norm rechtstaatlicher Reaktionen leben müssen. Wer beisst schon die Hand, aus der er frisst.
Schön aber, dass wir
Juristen haben, die den Rechtsschutz
einer Putzfrau, eines Müllmannes geringer sehen als den
Rechtsschutz eines Politikers, der die Verfassung gebrochen
hat.
Auch das ist nicht richtig. Hier vermischt du im Übrigen zwei
Dinge, die nichts miteinander zu tun haben: den Rechtschutz
von unterschiedlichen Gruppen und die mögliche Verwirkung von
Rechten durch Verfassungsbruch. Das muss man schon
auseinanderhalten.
Da gebe ich Dir recht. Das Eine ist nicht mit dem Anderen zu begründen. Zumindest, was mein Eindruck erwecken könnte, der Verfasusngsbruch von Kohl kann nicht Grund sein, dass er andere Rechte ( hier negative Rechte) haben soll.
Trotzdem halte ich beide Aussagen, die du hier vermischst, für
falsch. Ad 1 könnte man höchstens behaupten, dass die von dir
genannten Berufsgruppen im Gegensatz zum Politiker weniger
Möglichkeiten haben, sich zu wehren (aus finanziellen oder
anderen Gründen).
Das ist nicht falsch, das ist bundesdeutsche Tatsache. Dies ist Rechts(un)kultur.
Aber auch das stimmt nur bedingt. Ad 2 wäre
zu sagen, dass an eine Verwirkung von Rechten schon größere
Maßstäbe angelegt werden müssen. Aber das wäre ein langes
Thema, über das man sogar streiten könnte - denke ich.
Streiten kann man über dieses Thema ohnehin. Da hast Du mich jedoch wohl falsch verstanden. Rechte kann und darf niemand, egal wer es ist, in unserem Land verwirkt haben.
Mich stört persönlich, dass jeder Ganove, der aus der Politik kommt oder aus dem Korruptionsfeld von Politkern stammt das Verständnis von Staatsanwälten und Richtern erwarten darf, während man auf jede Ladendieb wie einen Massenmörder losgeht.
Ich habe zwar Verständnis, wenn einige Juristen dem Korruptionsapparat der Parteien näher stehen würden und auch anfällig sein könnten für mögliche rechtswirdrige Weisungen aus Ministerien, Weisungen durch möglicherweise korrupte Minister oder Ministerialbeamte, wenn korrupte Freunde geschützt werden sollen. Aber richtig muss dies nicht sein, wenn es dann so geschehen würde.
Ein schönes Wochenende
Grüsse Günter