Stasi-Akten Sonderrechte für Politiker ?

Hallo Gemeinde, auch jene, die noch an deutsches Recht glauben,

nun hat jener Mann, der stets auf die Stasi-Akten pochte, andere mit Stasi-Akten-Inhalten diffamierte, jener H. Kohl, seinen Selbstbedienungsladen erweitert und für sich das Recht errungen, dass seine Taten, die die Stasi niedergeschrieben hat, nicht mehr bekannt werden dürfen.

Solange Lehrer, Eisenbahner und Briefträger durch Stasi-Akten, auch dann, wenn noch nichts bewiesen war, verleumdet werden konnten, war der Mann, der die bundesdeutsche Verleumdungsmaschine in Gang hielt, man nennt manchmal auch die vier Großbuchstaben, stets mit vorne dabei. Wenn es um ihn geht, gilt Recht wie für andere nicht mehr. Und Schily ist selbstverständlich mit dabei.

Mich würde mal interessieren, was Schily in der DDR für die RAF möglicherweise erledigt, ob er deren Unterschlupf mitorganisiert hat, gibt es hierzu Fakten oder welche Beziehungen hatte Kohl zu den Kommunisten, zu Schalck, zu dessen Warenimporten die uns verborgen bleiben sollen ? Hätte Kohl nichts zu verbergen, hätte Schily nichts zu verbergen, hätten beide wohl kaum gegen eine Veröffentlichung gekämpft. Schön aber, dass wir Juristen haben, die den Rechtsschutz einer Putzfrau, eines Müllmannes geringer sehen als den Rechtsschutz eines Politikers, der die Verfassung gebrochen hat.

Gruss Günter

Hallo,

ich meine, du irrst dich. Die vorherige Praxis war falsch. Dass nun ausgerechnet Kohn diesen Prozess gewonnen hat, ist merkwürdig, aber nicht bedenklich. Über die Wandlungen von Schily hingegen sind wir einer Meinung.

Hätte Kohl nichts zu verbergen, hätte Schily nichts zu
verbergen, hätten beide wohl kaum gegen eine Veröffentlichung
gekämpft.

Diese Auffassung scheint mir etwas gefährlich zu sein, weil sie impliziert, dass die Tatsache, dass sich jemand wehrt, ihn schon schuldig werden lässt. Dass ist aber - wenn man ein wenig nachdenkt - nicht der Fall. Das Recht, sich zu wehren, steht jedem zu.

Schön aber, dass wir Juristen haben, die den Rechtsschutz
einer Putzfrau, eines Müllmannes geringer sehen als den
Rechtsschutz eines Politikers, der die Verfassung gebrochen
hat.

Auch das ist nicht richtig. Hier vermischt du im Übrigen zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben: den Rechtschutz von unterschiedlichen Gruppen und die mögliche Verwirkung von Rechten durch Verfassungsbruch. Das muss man schon auseinanderhalten.

Trotzdem halte ich beide Aussagen, die du hier vermischst, für falsch. Ad 1 könnte man höchstens behaupten, dass die von dir genannten Berufsgruppen im Gegensatz zum Politiker weniger Möglichkeiten haben, sich zu wehren (aus finanziellen oder anderen Gründen). Aber auch das stimmt nur bedingt. Ad 2 wäre zu sagen, dass an eine Verwirkung von Rechten schon größere Maßstäbe angelegt werden müssen. Aber das wäre ein langes Thema, über das man sogar streiten könnte - denke ich.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo Thomas,

ich meine, du irrst dich. Die vorherige Praxis war falsch.
Dass nun ausgerechnet Kohn diesen Prozess gewonnen hat, ist
merkwürdig, aber nicht bedenklich. Über die Wandlungen von
Schily hingegen sind wir einer Meinung.

Ich bin der Überzeugung, dass ich mich nicht irre. Kohl hat - wie auch Schily - keinen Gedanken verschwendet, im Gegenteil, das Stasi-Gesetz sogar für richtig gehalten - wenn es nicht ihn, sondern andere getroffen hat und wenn er die Methoden des Stasi für seine Zwecke verwenden konnte. Das Stasi-Gesetz war bislang sogar bin hin zum Bundesverfassungsgericht nicht falsch. Ich bin auch überzeugt, würde Schily als IM des Bundes dieses Fehlurteil i.S. Kohl angreifen, würde eine obere Instanz Kohl nicht schützen. Aber, die Bundesregierung wird nichts tun, weil sie wie jede Regierung zuvor, ihre eigenen Reihen deckt.

Hätte Kohl nichts zu verbergen, hätte Schily nichts zu
verbergen, hätten beide wohl kaum gegen eine Veröffentlichung
gekämpft.

Diese Auffassung scheint mir etwas gefährlich zu sein, weil
sie impliziert, dass die Tatsache, dass sich jemand wehrt, ihn
schon schuldig werden lässt. Dass ist aber - wenn man ein
wenig nachdenkt - nicht der Fall. Das Recht, sich zu wehren,
steht jedem zu.

Diesen sogenannten gefährlichen Weg gehe ich, wenn es sein muss. Hier wehren sich Leute, die wissen, dass die Stasi mehr weiss, der Öffentlichkeit mehr bekannt würde, wie werden darf, ja, ich bin überzeugt, aus eigener Kenntnis in der Parteipolitik, wenn die Unterlagen veröffentlicht würden, bestünde durchaus Gefahr für die Parteien. Und Paralellen zur Stasi wären dann möglicherweise für viele Bürger nicht ganz fern.

Wir würden die Wahrheit über die Ermordung von Barschel und auch möglicherweise offene Fragen zur RAF und einigen Toten gelöst bekommen. Ich bin persönlich nicht überzeugt, dass alle Morde, die nicht aufgeklärt sind, aber der RAF zugerechnet werden, von der RAF begangen wurden. Und da hlft wohl nun das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Man kann jetzt diese Verbrechen für immer verschwinden lassen, es wird nicht aufgeklärt, was war, es darf nicht mehr aufgeklärt werden, obwohl wahrscheinlich aus den Stasi-Unterlagen erkennbar würde, wer aus dem Westen verwickelt war oder gar den Auftrag zur Ermordung von Barschel erteilt hat. Barschel starb genau zu rechten Zeitpunkt.

Die "Blaupausenaffäre ", Mordwaffenlieferungen nach Israel wurden bekannt, und Barschel kündigte Aufdeckungen an. Dies war sein Tod. Und an Barschels Tod hatte die CDU, der zuständige Nachrichtendienst im Inland, der CIA sowie der Mossad Interesse.
Wir wissen doch, dass CIA wie auch der Mossad in der BTD seit der Regierung Kohl ohne Begrenzung ihr Unwesen treiben und in früherer Zeit bevor ein Ostflüchtling vom BND verhört wurde, zuerst der CIA sich um die Flüchtlinge kümmern dufte.

Kohl hat dafür gesorgt, dass wir hier nie die Wahrheit erfahren. Aber anerkennen wir, dass der Schutz der Täter, insbesondere der politischen Täter immer dem Opferschutz Vorrang gebietet. Da das Opfer selten gleichzeitig Beförderungen ausprechen kann, werden wir wohl mit dieser Norm rechtstaatlicher Reaktionen leben müssen. Wer beisst schon die Hand, aus der er frisst.

Schön aber, dass wir

Juristen haben, die den Rechtsschutz

einer Putzfrau, eines Müllmannes geringer sehen als den
Rechtsschutz eines Politikers, der die Verfassung gebrochen
hat.

Auch das ist nicht richtig. Hier vermischt du im Übrigen zwei
Dinge, die nichts miteinander zu tun haben: den Rechtschutz
von unterschiedlichen Gruppen und die mögliche Verwirkung von
Rechten durch Verfassungsbruch. Das muss man schon
auseinanderhalten.

Da gebe ich Dir recht. Das Eine ist nicht mit dem Anderen zu begründen. Zumindest, was mein Eindruck erwecken könnte, der Verfasusngsbruch von Kohl kann nicht Grund sein, dass er andere Rechte ( hier negative Rechte) haben soll.

Trotzdem halte ich beide Aussagen, die du hier vermischst, für
falsch. Ad 1 könnte man höchstens behaupten, dass die von dir
genannten Berufsgruppen im Gegensatz zum Politiker weniger
Möglichkeiten haben, sich zu wehren (aus finanziellen oder
anderen Gründen).

Das ist nicht falsch, das ist bundesdeutsche Tatsache. Dies ist Rechts(un)kultur.

Aber auch das stimmt nur bedingt. Ad 2 wäre

zu sagen, dass an eine Verwirkung von Rechten schon größere
Maßstäbe angelegt werden müssen. Aber das wäre ein langes
Thema, über das man sogar streiten könnte - denke ich.

Streiten kann man über dieses Thema ohnehin. Da hast Du mich jedoch wohl falsch verstanden. Rechte kann und darf niemand, egal wer es ist, in unserem Land verwirkt haben.

Mich stört persönlich, dass jeder Ganove, der aus der Politik kommt oder aus dem Korruptionsfeld von Politkern stammt das Verständnis von Staatsanwälten und Richtern erwarten darf, während man auf jede Ladendieb wie einen Massenmörder losgeht.

Ich habe zwar Verständnis, wenn einige Juristen dem Korruptionsapparat der Parteien näher stehen würden und auch anfällig sein könnten für mögliche rechtswirdrige Weisungen aus Ministerien, Weisungen durch möglicherweise korrupte Minister oder Ministerialbeamte, wenn korrupte Freunde geschützt werden sollen. Aber richtig muss dies nicht sein, wenn es dann so geschehen würde.

Ein schönes Wochenende

Grüsse Günter

Diese Auffassung scheint mir etwas gefährlich zu sein, weil
sie impliziert, dass die Tatsache, dass sich jemand wehrt, ihn
schon schuldig werden lässt. Dass ist aber - wenn man ein
wenig nachdenkt - nicht der Fall. Das Recht, sich zu wehren,
steht jedem zu.

Theoretisch hast Du natürlich Recht. Dennoch ist es bedenklich: Kohl war entscheidend an der Abfassung des Gesetzes beteiligt, das viele (zu Recht oder auch nicht) ins Unglück gestürzt hat. Jetzt wo sich das Gesetz gegen ihn selbst richtet, wehrt er sich und bekommt Recht. Natürlich darf er das, aber einen schalen Beigeschmack hat es schon. Man kann auch sagen: er hätte wissen müssen, was er da unterschreibt, als er das Gesetz unter seiner Führung beschlossen wurde.

Hallo Ralf,

Theoretisch hast Du natürlich Recht. Dennoch ist es
bedenklich: Kohl war entscheidend an der Abfassung des
Gesetzes beteiligt, das viele (zu Recht oder auch nicht) ins
Unglück gestürzt hat. Jetzt wo sich das Gesetz gegen ihn
selbst richtet, wehrt er sich und bekommt Recht. Natürlich
darf er das, aber einen schalen Beigeschmack hat es schon. Man
kann auch sagen: er hätte wissen müssen, was er da
unterschreibt, als er das Gesetz unter seiner Führung
beschlossen wurde.

Kohl wusste genau, was er tat. Aber als sogenanter Kommunisten-Feind war ihm jedes Mittel recht, auch das Mittel der Willkür und des staatlichen Terrors. Und an seiner Seite haben willfährig einige mitgemacht. Wie sehr gerade in Berlin mit diesem berühmten Richter deutsches Recht als Siegerrrecht missbraucht wurde zeigt doch der Fall Miehlke. Man muss weit vor den 2. Weltkrieg zurück greifen, um diesen Mann, dem man nun leider nichts nachweisen konnte, wegen der dortigen politisch bedingten Polizitsenmorde vor Gericht zu zerren. Gleichzeitig hat auch dieser Jurist anerkannt, dass eine Neuauflage der Ermordung vom Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht nicht notwendig sei. Dort waren die Täter wegen der politischen Überzeugung nicht einmal angeklagt. Es dürfte doch unbestritten sein, dass auch unter Kohl Naziverbrechen besonderen Wohlwollens und Verzögerungen bedurfte, damit die Täter durch die Maschen schlüpfen konnten, während bei den Linken, die man als Kommunisten sah, die Fallstricke der Justiz schon vorbereitet wurden, bevor erkennbar, dass eine Vergehen vorliegt.

Die Gesinnung meines ehemaligen Parteivorsitzenden ist doch klar erkennbar. In seiner Zeit wurde kaum etwas gegen Rechtsradikalismus unternommen, die 5. Kolonne Hitlers ist bis heute innerhalb der CDU tätig und es wäre bis heute noch nichts geschehen, hätte es nicht nach zahlreichen Toten auch Aufregung und Druck aus dem Ausland gegeben.

Wenn aber drei Linke an einer Ecke stehen, sich über Fussball unterhalten, wird schon der Verfassungsschutz aufmerksam und wittert eine Verschwörung. Sorry, heute stehen drei Türken zusammen, die Zugehörigkeit zum Islam ist Motiv, ein neues Feindbild der Nation ausmachen.

So hat jede Generation ihren artgerechten Gegner. Unter dem Münchner Gauleiter - oder hies er Gauweiler ? - waren es die Aidskranken, unter Kohl die Roten, und unter Schily alle Araber und Islamisten.

Gruss Günter

Hallo Gemeinde, auch jene, die noch an deutsches Recht
glauben,

nun hat jener Mann, der stets auf die Stasi-Akten pochte,
andere mit Stasi-Akten-Inhalten diffamierte, jener H. Kohl,
seinen Selbstbedienungsladen erweitert und für sich das Recht
errungen, dass seine Taten, die die Stasi niedergeschrieben
hat, nicht mehr bekannt werden dürfen.

Solange Lehrer, Eisenbahner und Briefträger durch Stasi-Akten,
auch dann, wenn noch nichts bewiesen war, verleumdet werden
konnten, war der Mann, der die bundesdeutsche
Verleumdungsmaschine in Gang hielt, man nennt manchmal auch
die vier Großbuchstaben, stets mit vorne dabei. Wenn es um ihn
geht, gilt Recht wie für andere nicht mehr. Und Schily ist
selbstverständlich mit dabei.

Die FAZ hat heute in ihrem Leitartikel auf die Unterschiede in Behandlung zwischen Gysi, Stolpe und Kohl hingewiesen und dies damit begründet dass es bei ersteren, wie auch bei den anderen DDR-Bürgern, darum ging, herauszufinden inwiefern diese verdeckt für die Stasi gearbeitet haben, und ob sie, wenn sie dies getan haben, ein Politisches oder sonstiges Führungsamt im „neuen“ Deutschland übernehmen dürfen. Bei Kohl ging es darum, dass seine Telefonanschlüsse (auch seine Privaten) von einem Ausländischen Geheimdienst abgehört wurden, und somit es nicht um die Frage geht ob Kohl für die Stasi gearbeitet hat, sondern das Persönlichkeitsrecht von Herrn Dr. Kohl verletzte wurde und er das Recht hat zu verhindern, dass Dinge an die Öffentlichkeit gelangen die für selbige nicht bestimmt sind und die selbige auch nichts angehen. Deswegen ist dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in meinen Augen auch rechtens.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Winkelhaus

Hallo Bernd,

soweit die FAZ auf die geheimen und abgehörten Telefonate sich beruft bin ich grundsätzlich einverstanden. Hier hat niemand das recht, über solche Telefonate kenntnis zu erhalten. Trotz bleibt ein Geschmack, denn gerade Kohl und Consorten haben mit illegal abgehörten Telefonaten gegen andere gehetzt.

Erstaunlich ist jetzt, was Kohl erreicht hat, dass in Berlin grundsätzlich alle Senatsmitglieder überprüft werden sollen. Dies darf nach dem Urteil z.B. bei Gysi nicht mehr gemacht werden.

Ich kritisiere, dass Kohl gegen andere das Gesetz verlangt hat, als es ihn aber teilweise treffen konnte, hat er dieses Gesetz bekämpft. Aber, ich erwarte von meinem früheren Parteivorsitzenden der mit dem Grundgesetz wie mit Toilettenpapier umgeht, keine andere Handlung. Das das Bundesverwaltungsgericht bislang en Täterschutz nicht erkennen konnte, wenn es um dubiose Verdächtigungen von EX-DDR Bürgern ging und erst jetzt auf die Idee kommt, dass alles ungültig ist, erstaunt.

Haben wir nicht den Beginn der Diskussion, dass die Verwicklung Westdeutscher nachdem die Ostdeutschen abkontrolliert wurden, nun aufgeklärt werden soll ? Ist es nicht ein merkwürdiger Zufall, dass Kohl und Schily genau dann begonnen haben, gegen das Gesetz zu arbeiten, nachdem die Diskussion angestossen wurde, die Verflechtungen deutscher Politiker mit der Stasi aufzuklären. Was haben die Parteinen eigentlich unter der Führung von Kohl und Schily dem deutschen Volk zu verbergen ?

Die FAZ hat heute in ihrem Leitartikel auf die Unterschiede in
Behandlung zwischen Gysi, Stolpe und Kohl hingewiesen und dies
damit begründet dass es bei ersteren, wie auch bei den anderen
DDR-Bürgern, darum ging, herauszufinden inwiefern diese
verdeckt für die Stasi gearbeitet haben, und ob sie, wenn sie
dies getan haben, ein Politisches oder sonstiges Führungsamt
im „neuen“ Deutschland übernehmen dürfen. Bei Kohl ging es
darum, dass seine Telefonanschlüsse (auch seine Privaten) von
einem Ausländischen Geheimdienst abgehört wurden, und somit es
nicht um die Frage geht ob Kohl für die Stasi gearbeitet hat,
sondern das Persönlichkeitsrecht von Herrn

(das ist der bei mir seit der Parteispendenaffäre nicht mehr)

Dr. Kohl verletzte

wurde und er das Recht hat zu verhindern, dass Dinge an die
Öffentlichkeit gelangen die für selbige nicht bestimmt sind
und die selbige auch nichts angehen.

Du meinst hier möglicherweise Schmiergelder und die mögliche Zustimmung zu Aktionen, die anderen das Leben gekostet haben können ?

Deswegen ist dieses

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in meinen Augen auch
rechtens.

Bestreite nicht, dass selbst wenn sich die Zehnägel nach oben biegen ein deutsches Gericht immer recht (vorsätzlich klein geschrieben) hat.

Gruss Günter

…und was ist mit dem Untersuchungsausschuss?
Hallo Günter,

auch ich zeige mich verärgert über das Urteil. Vielleicht nicht einmal wegen dieses einen Ereignisses, sondern aufgrund der Gesamtheit, mit der (nicht nur) Helmut Kohl das Recht nur dann als solches anerkennt, wenn es ihm nutzt, und ansonsten missachtet. Es geht ja so weit, dass Gesetze passend gemacht werden (womit man dann mit Fug und leider Recht behaupten kann, gesetzestreu zu handeln), und hätte es 1984 nicht einen solch grossen Protest in der Öffentlichkeit gegeben - die sich allerdings im Vorfeld sehr schweigsam verhielt -, wären die Flick-Nutzniesser durch Kohl per Gesetz amnestiert worden.
   Vielleicht habe ich in den vergangenen Wochen und Monaten etwas verpasst, aber mir liegen noch die Worte von Christian Ströbele in den Ohren, man würde Kohl noch einmal vor dem Untersuchungsausschuss laden, wenn die Vorwürfe gegen ihn juristisch abgearbeitet sind. Kohl könne dann nicht mehr von dem Recht auf Aussageverweigerung aufgrund eines schwebenden Verfahrens gegen ihn berufen. Kohl zahlte 300.000 DM und das Verfahren wurde eingestellt. Aber ich warte noch immer auf seine Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss, von dem man ja auch nichts mehr in den Medien hört. Ist er bereits beendet?! Schon wie bei der Flick-, so löst sich auch die CDU-Schwarzgeld-Affäre in Wohlgefallen auf, und vermutlich wird auch das Medienecho hinsichtlich der aktuellen SPD-Spenden-Affäre nach einigen Bauernopfern rückstandslos verhallen.

Ein bisschen Literatur:

„Flick Die gekaufte Republik“
Kilz/Preuss, Rowohlt 1983

„Schwarzbuch Helmut Kohl“
Engelmann, Steidl 1994

„Allein gegen Kohl, Kiep & Co“
Goetz/Neumann/Schröm, Christian Links 2000

Marco

Hallo Marco,

rechne nicht mehr damit. Seit den Spendenskandal bei der SPD ird man Kohl nicht wagen vorzuladen. Damit es der SPD nicht gar so dreckig geht, wird man nun zusammen mit der CDU alles tun, damit alles unter dem Teppich ist. Es war ohnehin nicht mehr zu erwarten, dass Kohl vorsprechen darf. Abhaken wie alle anderen Untersuchungsausschüsse. Ausser Spesen nichts gewesen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

es klingt häßlich, aber auch das ist Demokratie.

Und wir „fast alle“ haben die, die das Entschieden haben und gut finden GEWÄHLT.

Ich finde es als „Betroffener“ eigentlich auch nur Sch…

Schönen Sonntag

MfG Siegfried Nikschick

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