Statik

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Zusammen,

wir bauen Stahlbühnen in Industriehallen.
Dazu gehört die Abstimmung mit dem Gebäudebauer bzgl. der Lastaufnahme unserer Bühnenstützen.
Der normale Weg ist, dass wir die Stützenlasten und Bodenpressungen angeben. Der Gebäudestatiker beurteilt dann, ob der Betonboden die Last aufnehmen kann.

Manchmal ist die Kommunikation aber schwierig.
Wenn der Kunde sagt, dass der Boden mit z.B. 1500 kg/m^2 belastet werden kann, wie können wir dann beurteilen, ob die Stützenlasten okay sind? Größenordnung 70 kN im Raster von 6,0 x 5,3 m.

Viele Grüße,
Anna

Moin Anna,

1500 kg pro qm als zulässige Belastung dürfte eine falsche Angabe sein. Dies ist kein tragfähiger Baugrund.

Zulässige Bodenpressungen liegen in einer Größenordnung von > 1,5 kg pro qcm. Dies entspricht > 15.000 kg pro qm.

1 kN = 100 kg

Mit diesen Zahlen kann man rechnen.

70 kN entsprechen 7.000 kg

Zur Lastabtragung wird eine Fläche von 7000 / 15000 = 0,47 qm benötigt; dies ist eine quadratische Fläche mit einer Seitenlänge von ca. 70 cm.

Diese Musterberechnung gilt für eine zul. Pressung von 1,5 kg / cm².

Die Abtragung von 70 kN pro Stütze ist bei „normal tragfähigem“ Baugrund kein Problem. Der Statiker benötigt aber für seine Berechnung noch die Angabe über die Größe der Fußplatte.

Wenn die Bodenplatte schon vorhanden ist, kann man über die Dimensionierung der Fußplatte die erforderlichen Bedingungen schaffen.

Für Rückfragen bin ich auch auf kurzem Weg erreichbar unter [email protected]

Viele Grüße, Horst.

Guten Tag Anna, die Bodenplatte kann bei einem Raster
von 6,0 x 5,3 m eine Last von 477 KN aufnehmen.
Dies als Flächenlast, evtl. nicht als Punktlast.
Der Tragwerksplaner muss beurteilen, ob die
Punktlast Ihrer Stütze keine Spannungsüberschreitung in der Bodenplatte bewirkt.
Einer schriftliche Stellungnahme des
Statikers ist hier erforderlich.
Viele Grüsse…Jörn

Hallo,

Ihre Last V stellen sie auf einen Lastverteiler mit der Länge a und der Breite B.

Wenn die Pressung P=V/(a * b)

Hallo Anna,

ich rate Ihnen dringend, an der Kommunikation zu arbeiten. Der normale Weg ist (auch haftungsrechtlich!) der bessere.
Kein seriöser Statiker kann Ihnen diese Frage ohne Kenntnisse der genauen konstruktiven Gegebenheiten, des Baugrundes bzw. der Gründungssituation und der verarbeiteten Materialien vor Ort beantworten.
Sie sprechen von Einzellasten, der Kunde von zulässigen Flächenlasten.
Wenn ich Ihnen jetzt als Beispiel eine dicke Schneedecke nenne, die man zu Fuß durchstapfen oder mit breiten Schneeschuhen überqueren kann, verstehen Sie sicher den Unterschied. Hier muß ein Durchstanznachweis geführt werden.

Tut mir leid, daß ich Ihnen aus der Ferne nicht helfen kann. Notfalls sollten Sie einen anderen Statiker vor Ort beauftragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Mit freundlichem Gruß

Peter R.

liebe Anna,
die Angabe des Kunden mit 15 KN/qm zulässiger Belastung ist gänzlich unsinnig bei einer Bodenplatte. Denn gleichmäßig verteilte Lasten werden bei Bodenplatten ja nur durchgeleitet. Interessant bei Bodenplatten ist nur die Angabe von Einzellasten. Ist die Halle zum Beispiel befahrbar mit einem SLW16 (Feuerwehr), dann wäre die Platte für eine Radlast von 50 KN/0,08qm (Aufstandfläche 20/40) tragfähig. Korrekterweise würde man heute noch einen Schwingbeiwert von 1,4 in Ansatz bringen für nicht statische Lasten. Dann hätten Sie schon Ihre 70 KN beieinander (50*1,4). Da müsste man mal den statischen Nachweis der Bodenplatte rausholen… denn es ist durchaus interessant, ob die Einzellast von 70 KN mitten drauf stehen, oder vielleicht an einer Dehnfuge. Ist die Platte für Feuerwehr bemessen, dann darf die auch neben einer Dehnfuge fahren, und Sie dürfen demzufolge dort auch eine Stütze stellen.
Fragen Sie bei dem Hallenverwalter nochmal nach. Sie sind vielleicht nur zufällig an einen etwas unbedarften Kollegen geraten.
viele Grüße
Otto-v.Eicken
PS: zufällig betreue ich seit Jahren Ausstellungs- und Veranstaltungshallen in Berlin, deshalb bin ich mit dem Thema gut vertraut.

Lassen Sie sich besser auf nichts ein, es kommt in diesem Fall auch darauf an, wie die Krafteinleitung aussieht. Besser nichts selbst erfinden und am anderen gewerk beschädigen!

mfG

haWe

Vielen Dank für die prompten Antworten!!!

Schönes Wochenende,

Anna

Hallo Anna.
Eine Bodenplatte ist eine elastisch gebettete Platte mit einer Tragfähigkeit je nach Aufnahmefähigkeit des darunter anstehenden Bodens.
Wird die Bodenplatte nun gleichmäßig mit 1500 kg/m² belastet, wird diese Last unmittelbar weiter in den Boden geleitet und in der Betonplatte entstehen keine Schnittgrößen.
Nimmt mann diese 1500 kg als Einzellast im Raster von 1,00 m an, so wird schon eine je nach Boden- und Plattenverhältniss große Bewehrung erforderlich.
Nimmt mann einen noch größeren Abstand der entsprechenden Last an, werden die Schnittgrößen in der Platte immer größer.
Daraus kann man ersehen, dass eine Aussage,„Die Platte ist für eine Last von 1500 kg/m² ausgelegt“ keinerlei Aussagekraft hat.
Da neben den Lasten aus Regal oder Bühne auch noch Lasten aus Gabelstapler oder ähnliches zu beachten sind, sollte eine Aussage über die Ausführung einer Bodenplatte vom Aufsteller der Gesamtstatik kommen.
Sollte Sie noch weitere Fragen dazu haben, rufen Sie mich an.
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.Ing. Bernd Musholt
Kastanienweg 62
48599 Gronau
Tel. 02562 3364
Fax. 02562 9 81 91
E-Mail : [email protected]
oder [email protected]

Abtragung von Stützenlasten
Moin Ihr Experten,

wir sollten davon ausgehen, dass der Boden - nicht die Bodenplatte - mit 1.500 kg / m² belastet werden kann.

Boden ist für mich Baugrund!

Es wohl in der Tat die fehlende Kommunikation.

Es gibt zwar immer noch Angaben zulässiger Bodenpressungen für Regelfälle [Dim.: kN / m²]; aber selbstredend wird die Abtragung von Einzellasten über Bodenplatten nach Steifezifferverfahren / Berechnung von elastisch gebetteten Platten mit FE-Methoden nachgewiesen.

Es obliegt dem Tragwerkslaner (Statiker), das Berechnungsverfahren zu wählen. Ohne Braugrundgutachten läuft nichts; auf dieses zu verzichten bedeutet, grob fahrlässig zu handeln.

Freundliche Grüße, Horst.

Hallo Anna74,

die Kommunikation ist wirklich manchmal schwierig.
In diesem Fall sollte man den Boden auf Durchstanzen überprüfen und dann die Stützenaufstandsfläche so machen, dass es auf jeden Fall funktioniert. Je mehr man über die Betonplatte, ihre evtl. Bewehrung und den Untergrund weiß umso besser. Die Lastangabe 1500 kg/m² hilft nicht wirklich weiter. Überschlägig sollte die statisch wirksame Aufstandsfläche nach meiner Empfehlung hier mind. 30x30cm groß sein bei einer 20cm dicken Bodenplatte (nicht Decke), wobei dennoch Risse entstehen können, wenn der Untergrund zu weich ist. Dafür sollten sie keinesfalls die Haftung übernehmen, wenn keine besseren Informationen verfügbar sind. Genaueres kann ihnen ein Statiker ihres Vertrauens sagen. Selbstverständlich dürfen sie sich auch bei mir melden. Googeln sie dann einfach nach meinem Namen.

Ich hoffe ihnen ein wenig geholfen zu haben und wünsche gutes gelingen.

Herzliche Grüße
Jochen Biegon

Guten Tag,

dies kann man so pauschal nicht beantworten.

nicht der Kunde kann angeben was die Halle trägt sondern mit den Stützenlasten ist der Nachweis zu führen, dass der Hallenboden die Lasten aufnehmen kann.

Entscheidend ist hier nicht die zulässige Flächenbelastung sondern die Einzellasten unter der Stütze.

z.B. Nachweis auf duchstanzen, Nachweis der Biegebewehrung in der Bodenplatte,…

Viele Grüße J. Hartleib