Hallo,
Eine 4,30 Meter lange, 12 cm breite Wand soll dazu zum Teil
durchbrochen werden. Dazu sollen an beiden Seiten 65 cm breite
Streifen überstehen bleiben.
Die darüberliegende Decke ist in Holzbauweise ausgeführt. Die
Deckenbalken verlaufen über die zu durchbrechende Wand.
Hier zwei Kopien aus den Bauplänen:
https://picasaweb.google.com/lh/photo/N6hAhST4p7UNA9…
https://picasaweb.google.com/lh/photo/El0c5_4wDb0Mdv…
die Baupläne sind zur Beurteilung der Situation vollständig
und aussagekräftig.
- Ist die Wand tragend oder nicht?
Ja.Es ist wohl eine Holzständerwand.
- Wird ein Leimbinder zum Abfangen der Decke benötigt?
Nein.
- Wie müsste der Leimbinder dimensioniert sein?
Folgende Ausführung ist mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit mehr
als ausreichend:
Du entfernst die ganze Wand. Eine provisorische Abstützung der
Holzbalkendecke mit Schwelle unten und oben und 3 Holzstützen
(oder geborgte Stahlrohrstützen wie sie im Betonbau zur Abstützung
der Deckenschalung verwendet werden) ca 20 cm neben der Wand genügt.
65cm jeweils von Ende der Wand wird eine Holzstütze 12/12 cm
eingebaut welche einen Holzbalken 12/24cm (oder 14/22,18/20) trägt,
welcher von Wand zu Wand reicht, so daß alle Deckenbalken erfaßt
werden. Der Holzträger braucht nicht noch am Ende auf der Wand
aufliegen sollte aber eventuell mit Winkeln angeschraubt werden.
Den Holzträger noch dazwischen mit kleinen Blechwinkeln mit den
darüber liegenden Deckenbalken verbinden (Kippen !).
Fertig.
Die 65cm an den Enden mit Spanplatten verschließen oder als Regale
gestalten für Bücher, Blumen oder sonstigen Krimskrams oder offen
lassen.
Laß Dich nicht bange machen hier von „Ratgebern“ welche wirklich
von nichts eine Ahnung haben.
Zu beachten ist, daß die beiden Holzstützen jeweils maximal etwa
1200kg (12 kN) Last erhalten welche unmittelbar auf die Kellerwand
einzutragen sind.Ist die Kellerdecke massiv, dann direkt auf die
Decke stellen.
Wahrscheinlich brauchst Du zu dieser baulichen Veränderung eine
Baugenehmigung oder nur eine Bauanzeige.
Ein Skizze mit allen Angaben der Veränderung reicht eventuell aus,
da die Sachbearbeiter auf der Baugenehmigungsbehörde oft selbst
beurteilen können (da braucht man höchstens 10 Minuten rechnen)
ob dies ausreichend ist) - wenn nicht, beauftragen sie einen
Prüfingenieur. Ansonsten laß Dich bei der Vorgehensweise von dem
Handwerker beraten, welche die Abfangung ausführt - wenn Du dies
nicht selber machen willst (Zimmerermeister können oft selbst
solche kleinen Berechnungen im Holzbau vornehmen - meist noch mehr)
Gruß VIKTOR
PS.
Noch zu beachten:Sind Stromleitungen in der Wand eingebaut welche
umgelegt werden müssen ?