Statik: Terrassenfenster soll durch Terrassentür ersetzt werden

Hallo,

ein Terrassenfenster soll in eine Terrassentür umgewandelt werden. Die Breite der Maueröffnung bleibt unverändert, nur die Höhe der Maueröffnung wird sich ändern. Der vorhandene Fenstersturz bleibt unverändert und wird künftig als Türsturz fungieren. Der Bauherr hat sich über die Statik bislang keine Gedanken gemacht, denn er ist der Auffassung ‚Sturz = Sturz‘, da sich die Breite der Öffnung nicht ändert. Sieht der Bauherr das richtig?

Das umzuwandelnde Fenster liegt im UG eines Einfamilienhauses, oberhalb des Fensters befindet sich ein Balkon. In dem abzutragenden Mauerstück sind keine Leitungen, Rohre o.ä. vorhanden.

…Sieht der Bauherr das richtig?

Das könnte man in vielen Fällen annehmen und ist in den meisten Fällen so, aber eben auch nicht zwingend so.

Verbindlich kann und darf das nur ein Baustatiker beantworten, der entweder Zugriff auf die vorhandene statische Berechnung hat und / oder eine Begutachtung vor Ort durchführt.

So eine Wand kann neben der tragenden Funktion durchaus auch eine versteifende Funktion haben.

Hallo,
Irgendwie irritiert mich Deine Frage! Bist Du der Besitzer des Gebäudes, dann bist Du
der Bauherr und die ausführende Firma der Bauführer. Bist Du Mieter, dann geht Dich das
Ganze nichts an.
Bei einem Zwischengeschoß hätte ich auch gesagt, Überlager bleibt Überlager, aber hier handelt es sich anscheinend um einen Eingriff in das Fundament. Da könnten Armierungen
durchtrennt werden, die Zug oder Druck aufnehmen, also sollte ein Statiker hinzugezogen
werden.
Weiters sollte der Anschluss an die bestehende Kellerabdichtung normgerecht hergestellt
werden.
MfG
airblue21

Moin!

Die vorhandene Fensterbrüstung hat möglicherweise - gründungstechnisch - eine lastverteilende Funktion. Ohne Einsicht in die Altstatik ist eine zuverlässige Beantwortung nicht möglich. Die Bewertung sollte ein Statiker vornehmen.

PROSIT NEUJAHR!

Horst.

Hi,

auch wenn du es nicht hören willst:

Diese Antwort kann nur ein Statiker vor Ort geben.

Jeder der eine Aussage zur Statik über ein Gebäude macht ohne dies genau geprüft zu haben, kann keine korrekte Aussage machen.

Es handelt sich nicht immer nur um die Last die von oben kommt!
Ebenso muss die Last von den Seiten, die Windlast von aussen sowie die Armierung von Anschlussbauteilen berücksichtigt werden.

Somit: Bitte einen Statiker zur Hilfe holen!

Gruß
Marcel

hallo…

wenn die brüstung vollständig aus mauerwerk besteht, trifft die aussage zu 99 prozent zu
und der bauherr sieht das richtig, dass „sturz = sturz“ ist…
100 prozent kann nach vorlage von plänen und statik garantiert werden!

mfg
3franken

Hallo,

bin spät dran und kann mich nur den bisherigen Antworten anschliessen.

Gruß
Jochen