Meine Frage an alle die sich hier auskennen!
die von einem Archtekten gezeichneten Entwurfspläne zur Vorlage beim Bauamt und die Pläne vom Statiker.Müßen diese Pläne genau über einstimmen??
in deisem Fall hat der Entwurfsplaner ( Architekt) ein Grad Dach gezeichnet mit einem Drempel von 1,20 m Höhe,beim Statiker hat das selbe Haus aber eine Dachneigung von 48 Grad und einen Drempel von 77 cm.
denke mal das es sich hier um einen Planungsfehler handelt .
Vielleicht kein Planungsfehler, aber ein Kommunikationsfehler zwischen Architekt und Statiker, entweder kann man das Dach nicht so ausführen, wie der Architekt gezeichnet hat und der Statiker hat korrigiert was eventuell machbar ist, dann muss auch die Baueingabeplanung entsprechend geändert werden, oder der Statiker hat nicht die Vorgaben des Architekten berücksichtigt.
:Meine Frage an alle die sich hier auskennen!
die von einem Archtekten gezeichneten Entwurfspläne zur
Vorlage beim Bauamt und die Pläne vom Statiker.Müßen diese
Pläne genau über einstimmen??
in deisem Fall hat der Entwurfsplaner ( Architekt) ein Grad
Dach gezeichnet mit einem Drempel von 1,20 m Höhe,beim
Statiker hat das selbe Haus aber eine Dachneigung von 48 Grad
und einen Drempel von 77 cm.
denke mal das es sich hier um einen Planungsfehler handelt .
Hallo,
die Statik muß auf jeden Fall mit dem Bauantrag übereinstimmen. Und Vorsicht, der Bauherr ist für alles zuerst haftbar, er kann sich dann bei seinem Architekten schadlos halten.
Unbedingt eine Beratung hinzu ziehen!!
Hallo,
einfache Antwort: Nein, die Pläne müssen nicht übereinstimmen. Jedes Bauvorhaben ist ein Prozess, an dem neben dem federführenden Architekt mehrere Fachplaner (dazu gehört der Statiker) beteiligt sind. Außerdem 10-15 Gewerke. Dazu die genehmigenden Behörden, auch das sind mehrere, schließlich der Bauherr selbst. Alle verändern mehr oder weniger die ursprüngliche Entwurfsplanung (Maßstab 1:100). So auch die Statik. Das Ergebnis ist dann die Ausführungsplanung (M 1:50), nach der gebaut wird. Vielleicht wurden die Änderungen in diesem Prozess notwendig. Fragen Sie nach einer plausiblen Begründung.
Trotz anfänglicher Probleme: Viel Erfolg bei Ihrem Bauvohaben und viel Glück in Ihrem neuen Haus.
Herzliche Grüße
Wolfgang Look, Architekt, Dipl.-Ingenieur
Die Entwurfspläne des Architekten sind Grundlage der Baugenehmigung durch die Behörde. Sollte das Amt zur Erteilung der Baugenehmigung weitere Unterlagen - wie zum Beispiel Statikpläne verlangen, so müssen die selbverständlich in Inhalt und Bemaßung mit den Architektenplänen übereinstimmen. Es hadelt sich ja schließlich um ein und dasselbe Bauvorhaben.