Statikberechnung bei fehlenden Bauplänen

Hallo Zusammen, ich beabsichtige eine Wohnung in einem Hochhaus zu kaufen. In der Wohnung möchte ich jedoch eine (mit Sicherheit) tragende Stahlbetonwand (18cm) entfernen lassen. Leider liegen beim Bauaufsichtsamt keine Statikunterlagen zu dem Gebäude mehr vor und auch der Verwalter behauptet keine Unterlagen zu haben. Wie kann ich denn ein Gutachten bekommen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Wand entfernt werden kann? Ich möchte nicht unbedingt für das gesamte Gebäude eine neue Statik berechnen lassen.

Hallo Carsten,

da kann Dir nur ein Statiker weiterhelfen. Normalerweise rechnet der dann die Belastung der betroffenen Wand aus und die baulichen Massnahmen, die erforderlich sind, um die Lasten anders abzutragen. Eine neue Gebäudestatik ist dafür natürlich nicht notwendig. Allerdings kann es aufwendig werden, wenn die Wand zur Windaussteifung des Gebäudes nötig ist, dann muss tatsächlich die Windbelastung des Gesamtgebäudes und ihre Abtragung ermittelt werden. Das kann teuer werden. Ausserdem muss diese Berechnung auch vom Prüfingenieur geprüft und die Ausführung überwacht werden, was zusätzliches Honorar erfordert.
Einfacher (und billiger) wird es, wenn Ihr nur eine Öffnung (Tür oder Durchgang) in die Wand schneiden lasst. Auch das muss gerechnet werden, ist aber nicht so aufwändig.

Ausserdem benötigt man die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung bei tragenden Teilen.

Ich hoffe, das hilft weiter.

so long
Thomas

Da musst Du einen Bauingenieur beauftragen, der Dir die Angelegenheit prüft. Sehr wahrscheinlich muss anstelle der Wand ein Abfangträger eingebaut werden.

Handelt es sich um eine Wand, die für die Stabilität des Gebäudes (Wind, Erdbeben) benötigt wird, kann sie wohl nicht entfernt werden, da diese Wände bei Hochhäusern üblicherweise von oben bis unten durchgehend sein müssen. Dies kann aber nur ein sachkundiger Ingenieur beurteilen. Im Idealfall findest du den ursprünglich zuständigen Bauingenieur (über die Verwaltung, Architekt etc…), der wird dir die Fragen beantworten können.

Gruss
Stefan Schär

Hallo,

das kann ich mir nicht vorstellen, dass von einem Hochhaus keine Statik mehr vorliegt.

Zu deiner Frage:
das kann nur ein Statiker beurteilen, der die örtliche Situation kennt:
Gibt es eine ausreichende Anzahl aussteifender Wände?
Wie können die Lasten weitergeleitet werden?

=> örtl. Fachmann zum Ortstermin bitten.

je weiter unten die Wohnung im Gebäude liegt, desto höher ist der Aufwand.

Desto kleiner der Wanddurchbruch desto geringer der Aufwand. Also zuerst einmal genau überlegen, ob wirklich die ganze Wand raus soll.

mfG
Stephan Uhrig

Hallo Carsten1234
Deine Frage kann ich ohne Detailkenntnisse der Örtlichkeit nicht pauschal per Ferndiagnose beantworten.
Man müsste wissen, was die Wand trägt und welches statisches System vorliegt sowie die weiteren Kraftverläufe diese Wand tangieren.
Prinzipiell müssen alle anfallenden Kräfte, die ursprünglich diese Wand aufgenommen hat, mittels geeigneter Konstruktion abgefangenwerden und abgeleitet werden.
Sollten diese Kräfte nicht einzeln ermittelt werden können, muss man den Umkehrschluß betrachten - was kann so eine Wand maximal tragen.
Dann kommt es auch darauf an wie lang diese Wand ist, ob man vielleicht an den Rändern Pfeilervorsprünge beläßt … als Auflager für den nötigen Unterzug u.s.w.

Hallo Carsten,

such dir besser eine andere Wohnung.
Wenn dir das ganze Haus gehören würde, würde man sicher eine Lösung finden. Aber ich denke mal, dass kein Kollege die Verantwortung übernimmt. Das wird dann aber die Eigentümergemeinschaft meiner Erfahrung nach nicht akzeptieren. Wenn du es machst wird man dir versuchen jede Reparatur, die auch nur im entferntesten irgendwie durch deine Massnahme verursacht worden sein könnte anzuhängen und von dir finanziert zu bekommen.

Generell würde man in einem Ortstermin versuchen, das statische System herauszufinden und eine Lösung für das Problem.
Allerdings sind Statiker keine Hellseher und haben keine Röntgenaugen. Sie ziehen ihre Schlüsse aus sichtbaren Zusammenhängen in Kombination mit dem Wissen über übliche Bauweisen und Baustoffe.
In vielen Fällen wird man eine Lösung finden, die ein vertretbares Risiko beinhaltet.

Herzliche Grüße
Jochen Biegon

Hallo Carsten,

Stahlbeton besteht aus Beton+Stahl. Den Stahl kann man nicht sehen, weil der Beton drum herum ist. Man weiß nur, was drin ist, wenn man einen Bewehrungsplan hat.
Hat man den nicht, würde man als Statiker die Finger davon lassen, denn für alles was man als Statiker anfasst muss man die volle Verantwortung übernehmen.

viele Grüße

Otto-v.Eicken

Hallo Carsten,

einfach einen Statiker bestellen und berechnen lassen.

Die Statik muß nicht für das ganze haus sondern nur für die Örtlichkeit erstellt werden. Dabei werden natürlich die Lastabtragungen aus den andren Geschossen und die Aussteifungsproblematik zu berücksichtigen sein.

Allerdings benötigt der statiker die gebäudepläne, damit er nicht alles aufmessen muß. Das ginge dann ins Geld.
Aus den Bestandsplänen sind Lasten und Kraftverläufe nachvollziehbar.
Lasten aus den oberen Geschossen müssen sich auch nicht zwansläufig auf alle tragenden Wände auswirken, besonders dann nicht, wenn nur ein geringer Anteiol der Wand abzufangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen W. Hartleib
Architekt

hallo, eine statik für das gesamte gebäude ist sicher nicht erforderlich, aber für die betroffenen und angrenzenden bereiche. Was alles gerechnet werden muss hängt von der Größe des wd und der wichtigkeit der wand ( Wanschscheibe für V und H-Laste?)ab. dazu muß ein fachmann sich das gebäude ansehen und bestimmte bereiche (unterdecken / fußboden / wandverkleidungen) öffnen, um das statische system und die vorh. lasten zu ermitteln.
das kann durchaus aufwändig sein.
ich sage zu den bauherren immer, hebt eure unterlagen auf , sie sind bares geld wert.

dann noch ein schönes wochenende
mfg stth

Zusammen, ich beabsichtige eine Wohnung in einem

Hochhaus zu kaufen. In der Wohnung möchte ich jedoch eine (mit
Sicherheit) tragende Stahlbetonwand (18cm) entfernen lassen.
Leider liegen beim Bauaufsichtsamt keine Statikunterlagen zu
dem Gebäude mehr vor und auch der Verwalter behauptet keine
Unterlagen zu haben. Wie kann ich denn ein Gutachten bekommen,
ob und unter welchen Voraussetzungen die Wand entfernt werden
kann? Ich möchte nicht unbedingt für das gesamte Gebäude eine
neue Statik berechnen lassen.

Hallo Carsten 1234,
eine Statik für das gesamte Gebäude ist natürlich nicht erforderlich. Aber für die zu entfernende tragende Wand muss natürlich ein Ersatz z.B. in Form eines unter der Decke einzubauenden Stahlträgers hergestellt werden.
Da es keine alten statischen Unterlagen mehr gibt, muss ein zu beauftragender Statiker die Angelegenheit in Augenschein nehmen und entscheiden bzw. berechnen, was zu tun ist.

MfG
fh120314

du muss nicht für das gesamte gebäude eine Statik machen, nur für den Träger die die Wand ersetrzen soll (z.B. HEA120 Träger) aber das kommt darauf an, was oberhalb der Decke sich befindet, wie die Lastabtragung in das darunter liegende Wonung ist, usw. Das beste ist immer, wenn ein Statiker sich das anschaut (vorort).
Gruß ERaln

Moin Carsten1234,

nur mit der Berechnung einer neuen Statik ist die Aufgabe nicht zu lösen. Benötigt werden Angaben über den Bestand des Gebäudes, über die Bewehrung (vorhandene Stahleinlagen) der Stahlbetonwände, das gewählte Aussteifungssystem.

Bei einer Wand im obersten Geschoss ist die Aufgabe ein „Kinderteller“. Befindet sich die Wohnung im Erdgeschoss des Hochhauses, wird die Baumaßnahme vermutlich teurer als die Wohnung. In diesem Fall wären auch Baumaßnahmen im Keller und in der darüber liegenden Wohnung erforderlich.

Ich habe in meiner Paxis als Tragwerksplaner eine tragende, aussteifende Wand durch eine Stahlbetonrahmenkonstruktion ersetzt, die die gleiche Steifigkeit hatte, wie die Wand ohne raumhohen Wanddurchbruch. Ohne vorhandene Altstatik ist eine solche Maßnahme nicht durchführbar.

Freundliche Grüße, Horst.

Das ist so nicht zu beantworten, da es sein kann, das die Decke (Fußboden auf dem Sie stehen) in die Wand eingehangen worden ist. Muss örtlich von einem Statiker begutachtet werden.

Hallo Carsten,
sorry, ich komme leider nicht aus dem Baubereich.
Gruß Friesenduffy