Statikberechnung/Kosten für nen Statiker?

Hallo,

hab da mal ne Frage. Wir wollen an unser Haus einen Anbau dran machen (war einer dran, wurde abgerissen und soll neu wieder aufgebaut werden). Die Grundfläche war vorher etwa 20 qm, neu soll sie 25 qm werden.

Unsere Architektin hat einen Statiker beauftragt, die Statik auszurechnen. Allerdings ohne unsere Zustimmung. Die Statik ist jetzt da und er wollte halbe/halbe machen (halb Rechnung/halb cash).

Irgendwie kommt mir das alles komisch vor. Ich will ne saubere Rechnung von dem und gut.

Jetzt die Frage: Was verlangt ein Statiker? - Nach welchen Richtlinien rechnet er ab?

Und noch ne andere Frage: Wir wollten den Anbau etwas vergrößern (die Architektin wusste das im vorhinein - und hat den Statiker trotzdem beauftragt). Gilt jetz die alte Statikberechnung überhaupt noch? - Eigentlich müsste die doch jetzt anders sein, oder?

Grüße Ratlos-Netti

Hi Netti,

Unsere Architektin hat einen Statiker beauftragt, die Statik
auszurechnen. Allerdings ohne unsere Zustimmung.

das kann schon in Ordnung sein, wenn die Architektin einen entsprechenden Vertrag mit Euch hat. Wenn sie die Statik nicht ausrechenen kann/will, nimmt sie sich einen Statiker, irgendwie muß sie ja planen können.

Die Statik
ist jetzt da und er wollte halbe/halbe machen (halb
Rechnung/halb cash).

Irgendwie kommt mir das alles komisch vor. Ich will ne saubere
Rechnung von dem und gut.

Klingt irgendwie nicht ganz so sauber. Aber wenn Du eine Rechnung von ihm kriegst, hast Du auch die entsprechende Gewährleistung. Um welche Beträge geht es?

Jetzt die Frage: Was verlangt ein Statiker? - Nach welchen
Richtlinien rechnet er ab?

Es gibt Richtlinien, aber jetzt weiß ich nicht genau, ob das nach Objektkosten oder nach Aufwand berechnet wird. Aber eine Gebührenordnung sollte es geben, einfach nachfragen, wei auf seine Beträge gekommen ist.

Und noch ne andere Frage: Wir wollten den Anbau etwas
vergrößern (die Architektin wusste das im vorhinein - und hat
den Statiker trotzdem beauftragt). Gilt jetz die alte
Statikberechnung überhaupt noch? - Eigentlich müsste die doch
jetzt anders sein, oder?

Was soll in den Bauantrag? Das ist entscheident. Wenn der Bauantrag über den vergößerten Entwurf geht, muß eine entsprechende Statik mit rein, sonst kriegst Du den Antrag (kostenpflichtig!!!) zurück. Mach also mit der Architektin eine schriftliche(!) Vereinbarung, was ihr wollt und wenn die Statik nicht die richtige ist, hat das m.E. die Architektin zu verantworten (und zu bezahlen). Aber wenn es nicht schriftliches gibt …
Alles in Allem baut so was nicht unbedingt ein gutes Vertrauensverhältniss auf!

Gandalf

Hallo Netti,

Abgerechnet sollte nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) werden.
http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vob.htm

Aber frag ruhig mal hier nach …
http://www.modul-24.de/forum/viewforum.php?f=5

TwingO