Stationäre oder ambulante REHA

Man list im Netz, dass es zur „stationären“ REHA für gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von 10 € tgl. gibt ! Eine Hausfrau ist bei der BEK-GE versichert.
Wie steht es bei einer „ambulanten“ REHA mit solchen kosten ?

Schließlich wird einem eine solche ja von den involvierten Institutionen -um Kosten zu sparen- beworben, bzw. empfohlen.

Nun hat sich die Hausfrau nach einer Hüft-OP in eine ambulante REHA begeben und spart somit kräftig mit, indem sie z.B. 3 Wochen auf diverse Bequemlichkeiten, auf Fremdübernachtungen sowie Vollverpflegung verzicht.
Ungeachtet dessen verlangt man nun aber dennoch 10 € tgl. an Zuzahlung von ihr; W I E S O ?

Wer hat da was an Information, die weiterhelfen ?

MfG. Helmut

Schließlich wird einem eine solche ja von den involvierten Institutionen -um Kosten zu sparen- beworben, bzw. empfohlen.

Logisch. Ob es medizinisch besser als eine stationäre Reha ist, ist eine andere Sache…

Wer hat da was an Information, die weiterhelfen ?

Die BEK-GE hat mit Sicherheit alle nötigen Infos parat. Rufe einfach mal an! Gleich jetzt! Sofort!

Falls jemand anderes für die Reha zahlt (z.B. eine Rentenversicherung), weiß dieser auch Bescheid. Auch kennt sich der Hausarzt auf dem Gebiet aus.

Hallo,

die Zuzahlung ist in § 40 Absatz 6 SGB V geregelt.

Bei einer ambulanten Reha spart man auch Zuzahlungen…