Man list im Netz, dass es zur „stationären“ REHA für gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von 10 € tgl. gibt ! Eine Hausfrau ist bei der BEK-GE versichert.
Wie steht es bei einer „ambulanten“ REHA mit solchen kosten ?
Schließlich wird einem eine solche ja von den involvierten Institutionen -um Kosten zu sparen- beworben, bzw. empfohlen.
Nun hat sich die Hausfrau nach einer Hüft-OP in eine ambulante REHA begeben und spart somit kräftig mit, indem sie z.B. 3 Wochen auf diverse Bequemlichkeiten, auf Fremdübernachtungen sowie Vollverpflegung verzicht.
Ungeachtet dessen verlangt man nun aber dennoch 10 € tgl. an Zuzahlung von ihr; W I E S O ?
Wer hat da was an Information, die weiterhelfen ?
MfG. Helmut