Hallo,
angenommen, eine schwerkranke Frau lebt in einem Pflegeheim. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist bis zum 3. Kalendertag zum Monatsende.
Die Frau verstirbt z.B. am 7. Juli. Kündigung demnach erst zum 31. August - ist doch bürokratisch richtig - oder?
Welchen Anteil müssen dann die Angehörigen vom 7. Juli bis zum 31. August zahlen (Investitionskosten / Pflegegeld / Unterkunft und Verpflegung)? Es wird ja nicht mehr gepflegt, aber ja auch nichts mehr verspeist…
Gibt es für diese Zeit Zuschüsse von der Krankenkasse? Ich denke nicht, weil ja keine Pflege mehr benötigt wird.
In der Praxis wird das Zimmer wohl früher belegt, aber wie sieht das ganz offiziell aus?
Gruß
Tato