stationäre Vollzeitpflege

Hallo,

angenommen, eine schwerkranke Frau lebt in einem Pflegeheim. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist bis zum 3. Kalendertag zum Monatsende.

Die Frau verstirbt z.B. am 7. Juli. Kündigung demnach erst zum 31. August - ist doch bürokratisch richtig - oder?

Welchen Anteil müssen dann die Angehörigen vom 7. Juli bis zum 31. August zahlen (Investitionskosten / Pflegegeld / Unterkunft und Verpflegung)? Es wird ja nicht mehr gepflegt, aber ja auch nichts mehr verspeist…
Gibt es für diese Zeit Zuschüsse von der Krankenkasse? Ich denke nicht, weil ja keine Pflege mehr benötigt wird.

In der Praxis wird das Zimmer wohl früher belegt, aber wie sieht das ganz offiziell aus?

Gruß
Tato

Hallo, Tato,
ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Todesfall die normalen Kündigungszeiten gelten. Schau den Vertrag noch mal genau an bzw. erkundige Dich noch mal.
Gruß
Eckard

Hallo Eckard,

diese Auskunft habe ich nur mündlich erhalten. Irgendwie kann ich mir das auch nicht vorstellen. Ich vermute, sie hat mich falsch verstanden.
Ansonsten wäre das ja ein Grund für eine Abmahnung.
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20030109/b_…

Ich denke, ich war vorhin nur ein wenig „panisch“ und werde nun den Vertrag abwarten.

Gruß
Tato

angenommen, eine schwerkranke Frau lebt in einem Pflegeheim.
Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist bis zum 3. Kalendertag
zum Monatsende.

Die Frau verstirbt z.B. am 7. Juli. Kündigung demnach erst zum
31. August - ist doch bürokratisch richtig - oder?

Hallo Tato,
als meine Mutter in ein Pflegeheim ging, schloss SIE den Vertrag mit dem Pflegeheim. Dieser endete durch ihren Tod an dem Tag an dem sie starb. Und soweit ich das am Rande mitbekommen habe, war das bei allen Bewohnern so, dass sie selbst Vertragspartner waren.

Welchen Anteil müssen dann die Angehörigen vom 7. Juli bis zum
31. August zahlen (Investitionskosten / Pflegegeld /
Unterkunft und Verpflegung)?

Nur wenn sie selbst Vertragspartner der Einrichtung sind.

In der Praxis wird das Zimmer wohl früher belegt,

Das wird es das ganz sicher! Als ich einen Pflegeplatz suchte, habe ich sehr viele Einrichtungen gesehen. Sie hatten ALLE -ausnahmslos, so schlecht sie auch waren (von mir subjektiv so wahrgenommen wurden)- SEHR lange Wartelisten.

Bist denn DU selbst (bzw. die Angehörigen) Vertragspartner?

Grüße
Renate