es müssen bei mir eine Darmspiegelung und eine Knochenmarkspunktion vorgenommen werden - beides mit örtlicher Betäubung. Nachdem ich Alleinstehend bin und keine Angehörigen mehr habe, möchte ich die Eingriffe stationär vornehmen lassen. Mein Arzt hat Bedenken, ob die GKV die Kosten übernimmt. Auf welche Vorschriften kann ich mich berufen. Danke für eine Info.
Sollte es medizinisch notwendig sein, dass du eine örtliche Betäubung benötigst, ist es kein Problem, dass du diese auch bekommst. Andernfalls liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters deiner GKV.
Hallo, das mit der örtlichen Betäubung ist klar. Doch wie sieht es mit den Kosten des stationäre Krankenhausaufenthaltes aus? Gruß Carlo
Sollte es medizinisch notwendig sein, dass du eine örtliche
Betäubung benötigst, ist es kein Problem, dass du diese auch
bekommst. Andernfalls liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters
deiner GKV.
es müssen bei mir eine Darmspiegelung und eine
Knochenmarkspunktion vorgenommen werden - beides mit örtlicher
Betäubung. Nachdem ich Alleinstehend bin und keine Angehörigen
mehr habe, möchte ich die Eingriffe stationär vornehmen
lassen. Mein Arzt hat Bedenken, ob die GKV die Kosten
übernimmt. Auf welche Vorschriften kann ich mich berufen.
Hallo,
ich denke, dass die Krankenhausverwaltung das klären könnte. Die haben sicherlich
Erfahrung, wie das möglich wird.
Viele Grüße
Elawitt
habe mit einem Arzt in der Klinik telefoniert. Ich solle mal` vorbekommen; man erde sicher eine Begründung finden. Nochmals herzlichen Dank für den Tipp.
ich nehme an dass Sie in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (AOK-BEK oder einer Betriebskrankenkasse versichert sind). Die Vorschriften von denen sind für uns nicht durchsichtig, jeder entscheidet dort nach dem Chaos-Prinzip. Einzig und allein entscheidend isr die „Medizinische Notwendigkeit“. Setzen Sie sich mit denjenigen, der den Eingriff vornimmt, also Arzt oder besser - das Krankenhaus- zusammen, ob Sie einer stationären Aufnahme für ein paar Tage aus medizinischen Grünnden zustimmen, falls doch noch Komplikationen dann auftreten, und Sie Alleinstehend sind. Wenn ja, dann reichen Sie bzw. der Arzt diese Stellungnahme bei Ihrer Krankenversicherung ein, mit der Bitte um Genehmigung. Sollten Sie dabei auf „taube Ohren“ stoßen, so verlangen Sie schriftlich - dass derjenige dann die volle Verantwortung übernimmt -, wenn die was von Verantwortung hören gehen die Alarmglocken an. Sie können sich auch einen anderen Arzt oder Krankenhaus suchen, mit denen Sie solche Schwierigkeiten nicht haben. Auf keinen Fall ohne Leistungszusage v.d. Krankenversicherung etwas unternehmen. Den Eingriff würde ich unter sogenannter "Kurznarkose vornehmen lassen, diese dauert i.d. Regel nur ein paar Minuten, und es kann Ihnen dann egal sein, was die mit Ihnen veranstalten. Die Vorschriften der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie im 5.SGB (Sozialgesetzbuch). Entschieden wird aber meist aufgrund von Arbeitsanweisungen und nach Lust und Laune.
danke für die Info. Ich hatte bereits einen ähnlichen Hinweis erhalten und mit einem Arzt im Krankenhaus telefoniert. Er meinte, ich solle mal vorbeikommen und man werde dann schon eine Begründung finden.
Nun, das muss ihr Arzt begründen. Medizinisch notwendig heisst das Zauberwort gegenüber der Kasse. Und diese prüfen, ob oder ob nicht. Eine Rechtsquelle mit einem verbrieften Anspruch gibt es nicht. So etwas ist nur in der PKV möglich.
Gruss
Christian Müller
Hallo Herr Müller,
danke für Ihre Info. Habe inzwischen mit meiner GKV gesprochen. Dort erhielt ich den Hinweis, dass mein Arzt die Einweisung mit nicht vorhandener häuslicher Überwachung begründen soll. Dann ginge er i.O.
Vielleicht erstmal mit deiner GKV sprechen, bevor man sich auf irgendwelche Paragraphen beruft? Versicherungen haben Zeit und Geld, bedeutet: Du verlierst jeden Rechtsstreit, auch wenn du irgendwann recht bekommen solltest…