Hallo Charly4711,
ich nehme an dass Sie in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (AOK-BEK oder einer Betriebskrankenkasse versichert sind). Die Vorschriften von denen sind für uns nicht durchsichtig, jeder entscheidet dort nach dem Chaos-Prinzip. Einzig und allein entscheidend isr die „Medizinische Notwendigkeit“. Setzen Sie sich mit denjenigen, der den Eingriff vornimmt, also Arzt oder besser - das Krankenhaus- zusammen, ob Sie einer stationären Aufnahme für ein paar Tage aus medizinischen Grünnden zustimmen, falls doch noch Komplikationen dann auftreten, und Sie Alleinstehend sind. Wenn ja, dann reichen Sie bzw. der Arzt diese Stellungnahme bei Ihrer Krankenversicherung ein, mit der Bitte um Genehmigung. Sollten Sie dabei auf „taube Ohren“ stoßen, so verlangen Sie schriftlich - dass derjenige dann die volle Verantwortung übernimmt -, wenn die was von Verantwortung hören gehen die Alarmglocken an. Sie können sich auch einen anderen Arzt oder Krankenhaus suchen, mit denen Sie solche Schwierigkeiten nicht haben. Auf keinen Fall ohne Leistungszusage v.d. Krankenversicherung etwas unternehmen. Den Eingriff würde ich unter sogenannter "Kurznarkose vornehmen lassen, diese dauert i.d. Regel nur ein paar Minuten, und es kann Ihnen dann egal sein, was die mit Ihnen veranstalten. Die Vorschriften der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie im 5.SGB (Sozialgesetzbuch). Entschieden wird aber meist aufgrund von Arbeitsanweisungen und nach Lust und Laune.
Bei weiteren Fragen bitte eine neue mail.
MfG
Leo