Stationärer Unfall im KH - BG Fall?

hallo,

ich bin letzten Dienstag in den Nasennebenhöhlen operiert worden und habe in der Nacht starke Schmerzmittel bekommen. Am Mittwochmorgen kamen 2 Schwestern ins zImmer und haben mich aus dem Bett „gerissen“ und ins Bad gestellt, damit ich mir das Blut im Gesicht wegwische. Beide Schwestern haben mich dort alleine gelassen und im Zimmer das Bett frisch bezogen.
Nach ein paar Sekunken bin ich auf dem Boden im Bad aufgewacht, mir hat es den Kreislauf zusammengehaut und ich bin umgekippt.

Nun habe ich eine Gehirnerschütterung und möchte das aber noch mal von einem Arzt abklären lassen, dass nichts schlimmeres ist (im KH konnte ich keine Behandlung dessen erwarten).

Ist das ein BG Fall?

lg

Hallo Lotti87
man hat dich also aus dem Bett gerissen … mal ehrlich?!
Dann wurdest du in´s Bad gebracht um dich zu waschen, sollte die Pflegerin denn die ganze Zeit dabei bleiben oder dich waschen?
Warum hast du hast du denn niemanden informiert oder dich denn nicht einfach mal hingesetzt wenn du solche Kreislauf Beschwerden hattest?
Nun ok, ist passiert, du bist also zusammengeklappt. Wer hat den die „Gehirnerschütterung“ diagnostiziert?
Warum konntest du im KH keine Behandlung diesbezüglich erwarten?
Was vermutest du denn was da schlimmeres sein könnte?
Wie kommst du auf die Idee es könnte ein BG Fall sein, du warst doch Patient?
Dieser Vorfall ist nun 3 Tage her, die Vermutung das du keine schwerwiegenden Verletzungen davon getragen hast liegt nahe.
Was möchtest du denn nun überhaupt? Schmerzensgeld?

Sorry, aber so etwas macht mich echt wütend!

peppy

Falsches Brett
Bei Stürzen im Krankenhaus ist zu unterscheiden, in welchem Kontext sie passiert sind. Das ist also eigentlich eine Frage für das Rechtsbrett. Trifft das Personal Verantwortung, weil es die Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, dann haftet es auch, dann ist das ein Behandlungsfehler (hier konkreter einer der Pflege), der auch Schadensersatzpflicht begründen würde. Nur, wenn nicht, wäre das ein BG-Fall.

Hat das KH denn den Sturz in irgendeiner Form dokumentiert und gemeldet?

Hier ist ratsam, sich mal an die eigene Krankenkasse zu wenden.

Dann wurdest du in´s Bad gebracht um dich zu waschen, sollte
die Pflegerin denn die ganze Zeit dabei bleiben oder dich
waschen?

Ja, wenn das pflegerisch geboten ist, dann eindeutig ja! Das wäre z.B. der Fall, wenn der Patient erstmals postoperativ aufsteht.

Warum hast du hast du denn niemanden informiert oder dich denn
nicht einfach mal hingesetzt wenn du solche Kreislauf
Beschwerden hattest?

Postoperative Kreislaufbeschwerden ist nicht eine Animosität oder Schwächlichkeit des Patienten, bei der er sich doch ein wenig zusammenreißen könnte, sondern etwas, was häufig vorkommt und dann auch urplötzlich kommen kann. Es gehört zum Job des Pflegepersonals das zu wissen und zur Sorgfalt, es zu vermeiden.

Was vermutest du denn was da schlimmeres sein könnte?

Naja, eine Gehirnerschütterung ist schon mal nicht unschlimm.

Wie kommst du auf die Idee es könnte ein BG Fall sein, du
warst doch Patient?

Weil möglicherweise das Gesetz das vorsieht? Sowas aber auch…
http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/2.html
(Ziffer 15)

Ey der daus ist der Schüler auch über die BG versichert, obwohl er kein Arbeitnehmer ist…

Sorry, aber so etwas macht mich echt wütend!

Hier senft jemand rum, der weder Ahnung davon hat, was Aufgabe von Pflegepersonal ist, noch Ahnung hat, wie Haftungsfragen im Krankenhaus geregelt sind, noch weiß, wofür eine Unfallversicherung zuständig ist -und trotzdem meint, andere anzuraunzen.

DAS ist ein Grund, wütend zu werden!

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Du hast natürlich absolut Recht, genau das ist es.
Niemand ist für sich selbst verantwortlich, man sollte nur wissen wo es was umsonst gibt oder wo man sich beschweren kann.
Immer schön kucken wo man am meisten rausschlagen kann, ganz nach dem Motto: wenn jeder an sich denkt ist an jeden gedacht.
Mir schein so lebt man am besten.

Hab keinen Bock mehr auf den Mist

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Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal …
owt

nun ja
Guten Tag,

Peppy hat ihre/seine Meinung etwas forsch geäußert aber ihren/seinen Grundgedanken kann ich doch nachvollziehen.

Grüße Noris

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Wieso ist der Grundgedanke hier im konkreten Fall nachvollziehbar?

Im Gegenteil wird der Grundgedanke, Veranwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, hier doch gerade konterkarriert!

Gehandelt - der besser nicht gehandelt - hat nämlich hier das Pflegepersonal, das sich seiner Verantwortung entzieht. Und nun ist es ausgerechnet das Opfer bzw. der Geschädigte, der eins auf die Nuss bekommt?

Ganz offensichtlich hat das Krankenhaus nach dem Sturz nicht angemessen reagiert, denn sonst wäre der Vorfall längst der BG gemeldet worden! Das Melden eines Sturzunfalls im Zuge eines Kreislaufkollaps im Krankenhaus hat nämlich auch nichts mit Selbstverantwortung des Patienten zu tun!

Es wird sogar noch mehr ein umgekehrter Schuh draus: Die Meldung bei der Unfallversicherung dient nämlich nur zum einen Teil dem Opfer direkt und unmittelbar. Daran hängt nämlich ein ganzer Rattenschwanz: So hat die BG ein Interesse, dass der Patient nach so einem Unfall so versorgt wird (wozu er übrigens auch zur Mitwirkung verpflichtet ist!), dass er schnellstmöglich wieder arbeiten kann, also etwas, was im Interesse der Allgemeinheit ist. In dem Zusammenhang sollte man nicht vergessen, dass eine Gehirnerschütterung in den allermeisten Fällen zwar komplikationslos verläuft, aber eben nicht immer. Also gehört das kompetent! versorgt und beobachtet.

Ein ebenfalls nicht zu unterschätzender Aspekt ist das, was durch die Meldung und die Erfassung an sich passiert. Wenn sich nämlich derartige Unfälle an einem Ort häufen, dann wird die BG aktiv, darauf hinzuwirken, dass solche Unfälle künftig vermieden werden (möglicherweise auch, weil der Verantwortliche, hier das KH, in der Vergangenheit eben nicht seiner Verantwortung gerecht wurde - s.o.). Auch daran hat die Allgemeinheit ein Interesse!

Was Peppy hier macht, ist eindeutig: nämlich aus Frust wogegen auch immer vorschnell ohne Hintergrundkenntnis auf denjenigen Einzukloppen, der das schwächste Glied in der Kette ist und ohnehin schon den Schaden hat - und das auch noch ohne auch nur mal ein wenig nachzudenken, was Folgen sein könnten.

Also ganz klar: Verantwortungslos wäre es, das NICHT der BG zu melden und verantwortungslos haben sich, wenn sie tatsächlich noch nicht einmal nach dem Sturz unternommen haben, ganz eindeutig die Mitarbeiter des KH!

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Danke für Eure bisherigen Antworten.

Mir geht es hier nicht um irgendein Schmerzensgeld oder so mir geht es hier lediglich um meine Gesundheit und darum, dass ich nicht auf einmal bei Folgebeschwerde alleine auf möglichen Kosten sitzen bleibe. Es kann ja immerhin sein, dass die Krankenkasse eine Leistung aufgrund eines Fehlers des Personals nicht leistet.

Ich weiß dass es alles nur Menschen sind und da passieren nunmal Fehler und ich möchte hier auch nicht unnötig Ärger machen. Mir ist nur wichtig, dass sofern Bescherden auftauchen, die vom Sturz kommen, dass dann alles Hand und Fuß hat und ich auch vernüftig behandelt werde und nicht danach einen riesen Ärger und Springerei habe.

Meiner Meinung nach lag der Fehler am Personal, die Schwester kam zu mir mit den Worten: „Guten morgen, sie müssen bitte aufstehen, ich muss das Bett frisch überziehen“, so nahm sie mich an der Hand und schon stand ich schon neben meinem Bett. Schwindelig war mir zu diesem Zeitpunkt nicht. Die schwester hat mir einen nassen Waschlappen in die Hand gedrückt damit ich mir das Gesicht abwische und ist aus dem Bad gegangen, um derweil mein Bett zu beziehen.
Ich weiß nur noch dass ich mich gesäubert habe bin zur Badezimmertüre gelaufen und habe die Klinke gedrückt um die Türe zu öffnen. Danach bin ich auf dem Boden aufgewacht und die Schwester hielt mir die Beine nach oben.

Wäre es mir schwindelig gewesen (ich meine Bewusstschwindelig) hätte ich natürlich nach der Schwester gerufen oder mich hingesetzt aber das kam wohl plötzlich, so dass ich mich nicht mehr äußern konnte.

Mir gehts wie gesagt nur darum, wie die rechtliche Lage aussieht, ob die BG hier leistet oder nicht, falls die Kasse blöd tut.

Ich kläre das am Montag gleich mal ab und gebe gerne Infos :wink:

Vielen Dank nochmals für die Antworten!

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Ich hatte das auch nicht so verstanden, dass du auf Schadensersatz raus wolltest. Das Stichwort ist nebenbei auch von mir gekommen.

Schadensersatz bedeutet übrigens auch nicht (nur) Schmerzensgeld, sondern bezieht sich darauf, dass derjenige, in dessen Verantwortungsbereich das fällt, für die Folgen aufkommen muss. Das betrifft Heilbehandlungskosten, ggf. aber auch Krankengeld. Und genau für so etwas sind Versicherungen da, die dann auch evt. Haftungsfragen regeln. Dafür muss den zuständigen Versicherungen aber klar sein, was überhaupt passiert ist.

Ein weiterer Grund, warum eine Reaktion wie die von Peppy so unüberlegt und blöd ist: Wieso soll die Gemeinschaft der Krankenversicherten (oder der Arbeitgeber!) für etwas zahlen, was gar nicht sie / ihn gar nicht betrifft. Da ist eigentlich verantwortlich Handeln, wenn man sich darum kümmert, dass die richtigen dafür aufkommen müssen.

Wovor du aber keine Angst haben brauchst, dass deine Krankenkasse dich irgendwie belangt!

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so dalla, ich habe mich jetzt mal schlau gemacht :smile: lt. Krankenkasse ist das definitiv ein BG Fall.

War auch heute nochmal im KH und hab meinen Kopft röntgen lassen, um sicher zu gehen, dass nix kaputt ist.

und siehe da: die haben in meiner Krankenakte letzte Woche nichts festgehalten, dass ich umgekippt bin und daraufhin (wie vom Arzt diagnostiziert) eine Gehirnerschütterung erlitten habe.
Der Fall wurde gleich als BG-Fall aufgenommen…Krass finde ich es jedoch schon, dass kein Wort über diesen Vorfall in der Krankenakte auftaucht, es geht ja schließlich um meine Gesundheit und ggf. Folgeschäden.

Alles in Allem Euch vielen lieben Dank für die Antworten!

Grüßle

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