Troll ?
Personen- oder verhaltensbedingt dürfte ja wohl dasselbe sein,
Unsinn
Eine personenbedingte Kündigung bezieht sich auf Gründe, die in der Person des AN liegen und die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig verhindern.
Dazu zählen u.a.
- Krankheit
- Verlust persönlicher Eignung (zB Führerscheinverlust, Nichtbestehen von vorgeschriebenen Eignungstests)
- Sprachprobleme
- Haftstrafen
Verhaltensbedingte Gründe beziehen sich auf das konkrete verhalten des AN am Arbeitsplatz wie zB:
- fortlaufende Minder- bzw. Schlechtleistung
- Unangemessenes Verhalten
aber „offiziell“ krankheitsbedingte Kündigungen dürften sehr
selten sein, denn damit hätte ein AG vor Gericht fast immer
sehr schlechte Karten.
Auch das ist Unsinn. Krankheitsbedingte Kündigungen sind einer der häufigsten Kündigungsgründe
Allenfalls bei extrem lang andauernden Krankheiten oder bei
solchen, die eine weitere Ausübung des Berufs schlicht
unmöglich machen, könnte er damit durchkommen.
Auch in dieser Verkürzung verfälschend, da es immer um eine Gesamtabwägung geht, die zB auch Maßnahmen wie wirtschaftliche Belastung des Betriebes oder die Möglichkeit einer Umsetzung berücksichtigt.
So viele Fehler in so einem kurzen Beitrag - bemerkenswert.
ebenfalls grußlos