Hallo auch…
Den Unterschied zwischen kommerziell verwertbaren Aufnahmen und Urlaubs-Foto hat man ja weiter unten schon erklärt.
Dass man jetzt mit der 50-Euro-Knipse nicht die allerbesten Fotos hinkriegt sollte auch klar sein…
Ich denke mal, da gehts außerdem um die einfachere Durchsetzbarkeit von Verboten.
Nehmen wir mal an, man verbietet große Stative, aber kleine werden erlaubt…
Wo zieht man die Grenze? Und wie überprüft man, ob sich die Leute dran halten? Wie groß lässt man den Spielraum?
Wenn man jetzt Stative bis 30 cm Länge zulässt, was mach ich dann, wenn jemand mit 35 cm ankommt, Und wenn ich den 35-cm-Kerl gewähren lasse, warum nicht den mit 36 cm?
Gilt es als „erlaubt“ wenn ein 70-cm-Stativ nur auf 30 cm ausgefahren wird?
Mach ich Unterschiede zwischen Stativen mit Gummifüßen und solchen, die Metallfüße haben?
Lasse ich sie auf Holzbänken zu und am Boden nicht?
Zählt das 1000 Jahre alte Chorgestühl jetzt als Holzbank (wohl kaum…)?
Behandel ich Stative an Spiegelreflex-Kameras anders als die an Kompakt-Kameras?
Sprich:
Fotos nur ohne Blitz, mit Stativen unter 30cm Fußlänge und mit Gummifüßen, Kameras bis maximal 4fach-Zoom (bis 8fach darf nur von den hintersten 12 Reihen aus geknipst werden) Spiegelreflexkameras sind von der Stativ-Nutzung ausgeschlossen, außer wenn letztes Wochenende der FC mit mindestens 2 Toren Vorsprung gewonnen hat (allerdings nur, wenn der Gegner kein Kopfballtor geschossen hat)
Für Foto-Regeln während der Fastenzeit siehe Hausordnung Band 2, Seite 13-19 und 34-45…
Also, bevor ich da noch 257 Unter-Regeln und Anwendungsvorschriften dazupacke und dann trotzdem noch stundenlang mit den Touris diskutiere („Aber mein Stativ ist grad mal 2 cm zu lang, nu hamse sich mal nich so…“) verbiet ich einfach Stative insgesamt.
Dann gilt eine Regel: Fotos nur ohne Stativ und Blitz. Fertig. Aus. Und nicht misszuverstehen.
Gruß
KB