Hallo,
ist es rechtens, wenn der Händler bei Warenrückgabe nicht das Geld zurückgibt, sondern einen Gutschein ausstellt?
Ich erinnere mich an das BGB und an „WUMS“.
Man hat das Recht auf
Wandlung,
Umtausch,
Minderung,
Schadenersatz.
Diese Handlung des Händlers ist rechtswidrig?!
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß