Statt Geld zurück, Gutschein erhalten!?

Hallo,

ist es rechtens, wenn der Händler bei Warenrückgabe nicht das Geld zurückgibt, sondern einen Gutschein ausstellt?

Ich erinnere mich an das BGB und an „WUMS“.

Man hat das Recht auf

Wandlung,
Umtausch,
Minderung,
Schadenersatz.

Diese Handlung des Händlers ist rechtswidrig?!

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Servus!

Diese Rechte gibt es aber nur, wenn die verkaufte Ware mangelhaft war. Wie ein Verkäufer die Rückgabe regelt, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, ist seine Sache!

Hallo,

ich bin ebenfalls der Ansicht, dass der Händler den Kunden nicht auf einen Gutschein verweisen kann (allerdings nur, wenn die Kaufsache einen Mangel hat!). Sowas kann m.E. auch nicht durch AGB ausgeschlossen werden (ZR-Profis bitte einschreiten bei Fehler).

Man sollte aber daran denken, dass es „U“ nicht gibt. Ein Umtauschrecht ist nirgens normiert und allein eine Frage der Kulanz des Verkäufers´.

Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

ist es rechtens, wenn der :Händler bei Warenrückgabe :nicht das Geld zurückgibt, :sondern einen Gutschein :ausstellt?

Erzähl doch mal, um was es geht.

  • Ein Kunde kauft Bananen und 2 Wochen später fällt ihm ein, er mag gar keine Bananen und will die Bananen zurück geben.

  • Oder Kunde kauft Unterhose. Unterhose hat Macke…

  • Oder Kunde kauft Unterhose und Frau des Kunden findet die Unterhose schrecklich…

Ich erinnere mich an das BGB und an „WUMS“.

Was ist WUMS?

Gruß
Wolfgang

Erzähl doch mal, um was es geht.

Kundin kauft Kleid. Gibts nächsten Tag zurück, weils ihr doch nicht sooo gefällt.

Erzähl doch mal, um was es geht.

Kundin kauft Kleid. Gibts nächsten Tag zurück, weils ihr doch
nicht sooo gefällt.

Das kommt drauf an…

Also, ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt es nicht.

Also zwei Möglichkeiten:

  1. Es wurde vorher ein solches Recht vereinbart (AGB…?) Dann kommt es drauf an, was genau vereinbart wurde.

  2. Es wurde gar nichts vereinbart, dann besteht auch kein Anspruch, und der Kunde ist mit dem Gutschein schon gut bedient.

Levay

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Selbst bei Reklamation: Kein Geld zurück!
Hallo

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Verkäufer die Möglichkeit z.B. ein Kleid zu reparieren bzw. Mängel zu beheben oder ein gleiches fehlerfreies zu liefern. Erst wenn der Artikel das dritte mal reklamiert wird gibt es eine generelle Geldzurück-Garantie.

VG, Stefan der durch seinen Bruder BWL-geschädigt ist, da der von nichts anderem redet…

An alle!
Gibt es nicht ein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht?

Nein.

Gibt es nicht ein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht?

Wo sollte das auch hinführen? Wer einen Vertrag eingeht, sollte vorher einmal darüber nachdenken, was er da tut.

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Gibt es nicht ein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht?

Wie kommt man auf sowas?

Frank

Gibt es nicht ein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht?

Die Frage habe ich dir in diesem Thread mit folgenden Worten schon längst beantwortet:

„Also, ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt es nicht.“

Wieso liest du denn die Antworten nicht???

Levay

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