für das Impressum ist § 5 TMG zuständig. Dort steht, dass der Vertretungsberechtigte angegeben werden muss. Dass es sich um einen solchen handelt, ist an der Bezeichnung „CEO“ eindeutig erkennbar.
Vor allem klingt es dämlich - zumindest für die, die sich damit auskennen. Wenn schon englisch, dann Managing Director. CEO kommt aus einer Welt, in der es ein Board of Directors gibt, das gleichzeitig Leitungs- und Kontrollgremium ist (also entsprechend Geschäftsführung/Vorstand plus Aufsichtsrat). Dort gibt es dann einen Chairman of the Board (also einen Vorsitzenden des Gremiums) und den Chief Executive Director (gelegentlich in Personalunion), der eben der oberste ausführende Manager ist.
zur Ergänzung: § 35a GmbHG bezieht sich auf Pflichtangaben in Geschäftsbriefen „gleichviel welcher Form“, die an bestimmte Empfänger gerichtet werden.
D.h. im „Footer“ einer E-Mail muss der ganze Rattenschwanz aufgeführt werden, und dort täte ich der Eindeutigkeit wegen auch verlangen, dass der Geschäftsführer so genannt wird.
Ich finde es albern - weil ich die Firma und den CEO kenne!
Kleine Firma mit wenig Personal und CEO macht bei Bedarf alles - nimmt telefonische Bestellungen entgegen, fährt selber auch den Liefer-Lkw und und und …