Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Weltanschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4, Absatz 1 und 2 lauten
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Das sind im Kern die Artikel, auf die sich die Klägerin beim „Kopftuch-Prozess“ berufen hat. Wie das Gericht geurteil hat, ist hinlänglich bekannt.
Eine andere Frage, die sich daraus ergibt:
Darf ein Mitglied einer Partei wie der DKP, KPD, NPD (alle waren auf dem Stimmzettel der Bundestagswahl 2002 vertreten und gelten somit nicht als verboten weil verfassungsfeindlich) an staatlichen Schulen Lehrer werden - etwa wenn er mündlich oder schriftlich zusichert, im Klassenraum nicht zu agitieren?
Wo liegt der Unterschied zwischen dem offenen Tragen eines Kopftuches als Symbol einer religiösen Überzeugung und der von Schülern nicht erkennbaren Mitgliedschaft z.B. in einer kommunistischen Partei?
Religion und Weltanschauung sind im GG gleich gestellt. Gilt für kommunistische Lehrer ein anderes Recht als für islamische Lehrerinnen?
Das sind im Kern die Artikel, auf die sich die Klägerin beim
„Kopftuch-Prozess“ berufen hat. Wie das Gericht geurteil hat,
ist hinlänglich bekannt.
Eine andere Frage, die sich daraus ergibt:
Darf ein Mitglied einer Partei wie der DKP, KPD, NPD (alle
waren auf dem Stimmzettel der Bundestagswahl 2002 vertreten
und gelten somit nicht als verboten weil verfassungsfeindlich)
an staatlichen Schulen Lehrer werden - etwa wenn er mündlich
oder schriftlich zusichert, im Klassenraum nicht zu agitieren?
Wo liegt der Unterschied zwischen dem offenen Tragen eines
Kopftuches als Symbol einer religiösen Überzeugung und der von
Schülern nicht erkennbaren Mitgliedschaft z.B. in einer
kommunistischen Partei?
darin, daß das offene tragen des Kopftuchs dem Zweck dient, Fragen zu provozieren und eine Diskussion über das Thema anzuregen? Es geht doch gerade um das äußere Zeichen. Wäre die Gesinnumg nich erkennbar, weil kein kopftuch getragen wird, gäbe es die Diskussion nicht.
Religion und Weltanschauung sind im GG gleich gestellt. Gilt
für kommunistische Lehrer ein anderes Recht als für islamische
Lehrerinnen?
Nein! Die dürfen auch nicht mit Plakat in der Schule erscheinen.
Würden sich die die Mitgleider der DKP darauf einigen künftig alle und immer ‚Ernst Thälmann Mützen‘ zu tragen, würde die auch verboten. Garantiert sogar!
Wäre die
Gesinnumg nich erkennbar, weil kein kopftuch getragen wird,
gäbe es die Diskussion nicht.
richtig. aus den augen aus dem sinn. wir verbieten einfach alles böse und alles ist paletti! das kopftuch ist weg und die frau kann dann viel einfacher zb. hamasparolen unter das volk bringen.
nein, so wird das nichts. das kopftuch ist keine gefahr für die demokratie. nichtmal der islam ist eine. sondern der politische islamfaschismus ist eine. der manifestiert sich nicht in kopftüchern, sondern in aussagen der menschen. gegenmittel ist ausschließlich aufklärung, bildung und information.
Auch das Tragen übergroßer Kreuze wurde durch ein Urteil
untersagt, Parteizeichen sind per se an Schulen verboten.
Es geht nicht um das Tragen von Parteizeichen - es geht um die Weltanschauung.
Frau A sagt, ihre Weltanschauung sei religiös bestimmt, in diesem Falle islamisch, und aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der persönlichen Religion muss es auch an Schulen gestattet sein, den Forderungen der Religion nachzukommen (z.B. Kopftuch).
Frau B sagt, ihre Weltanschauung sei ideologisch-philosophisch bestimmt, in diesem Falle marxistisch-kommunistisch, und aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der persönlichen Weltanschauung muss es auch an Schulen gestattet sein, arbeiten zu können - auch ohne Parteiabzeichen oder Agitation.
Frau A darf unterrichten, Frau B nicht.
Was sagen jene dazu, die hier „pro Koptuch“ votieren?
Frau A sagt, ihre Weltanschauung sei religiös bestimmt, in
diesem Falle islamisch, und aufgrund der verfassungsmäßig
garantierten Freiheit der persönlichen Religion muss es auch
an Schulen gestattet sein, den Forderungen der Religion
nachzukommen (z.B. Kopftuch).
Frau B sagt, ihre Weltanschauung sei ideologisch-philosophisch
bestimmt, in diesem Falle marxistisch-kommunistisch, und
aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der
persönlichen Weltanschauung muss es auch an Schulen gestattet
sein, arbeiten zu können - auch ohne Parteiabzeichen oder
Agitation.
Verwechsele hier bitte eines nicht: Weltanschauung mit politischer Ansicht.
Es gibt sehr wohl viele Menschen, die sehr klar nach duialektisch-historisch-materialistischer Weltsicht ihre Welt betrachten und dennoch CDU wählen. Ebenso ist bei den „Komunisten“ der Idealismus weit verbreitet und Werke Marx und Lenin werden als komm. Bibeln betrachtet.
Aus der Weltanschauung kann keinesfalls irgendeine Straftat abgeleitet werden, da sie wohl evolutionär bedingt ist.
Verwechsele hier bitte eines nicht: Weltanschauung mit
politischer Ansicht.
Es gibt sehr wohl viele Menschen, die sehr klar nach
duialektisch-historisch-materialistischer Weltsicht ihre Welt
betrachten und dennoch CDU wählen. Ebenso ist bei den
„Komunisten“ der Idealismus weit verbreitet und Werke Marx und
Lenin werden als komm. Bibeln betrachtet.
Aus der Weltanschauung kann keinesfalls irgendeine Straftat
abgeleitet werden, da sie wohl evolutionär bedingt ist.
Wie auch immer.
Für mein Beispiel gehe ich davon aus, dass beide (A und B) sich entschieden haben, gemäß ihrer persönlichen Überzeugung einer strukturierten Organisation beizutreten. Der Konflikt „Kopftuch darf - DKP-Mitglied darf nicht“ ist noch immer ungelöst.
Bezeichnenderweise schweigt sich die Pro-Kopftuch-Fraktion aus. Ist es zu perfide, plötzlich überzeugte Kommunisten an den Schulen zuzulassen?
sein, arbeiten zu können - auch ohne Parteiabzeichen oder
Agitation.
Frau A darf unterrichten, Frau B nicht.
Was sagen jene dazu, die hier „pro Koptuch“ votieren?
Oh, wennde mich meinst: Solange weder Frau A beginnt fuer Religion x zu werben und Frau B beginnt fuer Kommunismus zu werben, so lange sollen sie unterrichten mit ihrer Anschauung und Kopftuch aus Grund y oder Kreuz oder …