mal angenommen, Frau X arbeitet auf einer Tankstelle die mit dem Punktesystem Payback arbeitet. Frau X hat selber auch eine Karte und hat sich gedacht, wenn Kunden nach dem Tanken keine eigene Payback Karte vorlegen , das Frau X Ihrer eigenen Karte die Punkte gutschreiben kann.
Wäre das rechtens ?
Frau X hat nämlich festgestellt, das mind. jeder 5te Kunde keine Paybackkarte hat, und wenn diese Kunden Ihren Tank vollmachen, würde es sich ja über den Tag gerechnet sehr für sie lohnen die Punkte auf die eigenen Karte zu buchen.
Über Antworten freue ich mich schon jetzt
alles Liebe
Dandia
mal angenommen, Frau X arbeitet auf einer Tankstelle die mit
dem Punktesystem Payback arbeitet. Frau X hat selber auch eine
Karte und hat sich gedacht, wenn Kunden nach dem Tanken keine
eigene Payback Karte vorlegen , das Frau X Ihrer eigenen Karte
die Punkte gutschreiben kann.
Wäre das rechtens ?
mal angenommen, Frau X arbeitet auf einer Tankstelle die mit
dem Punktesystem Payback arbeitet. Frau X hat selber auch eine
Karte und hat sich gedacht, wenn Kunden nach dem Tanken keine
eigene Payback Karte vorlegen , das Frau X Ihrer eigenen Karte
die Punkte gutschreiben kann.
Wäre das rechtens ?
ohne die Vertragsbedingungen zu kennen würde ich Betrug bzw. Computerbetrug zulasten von payback vermuten sowie Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten, die evtl. Grund für eine Kündigung sein könnten.
Frau X hat nämlich festgestellt, das mind. jeder 5te Kunde
keine Paybackkarte hat, und wenn diese Kunden Ihren Tank
vollmachen, würde es sich ja über den Tag gerechnet sehr für
sie lohnen die Punkte auf die eigenen Karte zu buchen.
Ich vermute weiter, dass payback ein Filtersystem hat, das stutzig wird, wenn Frau X plötzlich für zig-tausend Euro am Tag „tankt“.
Ja also das mit den Pfandbons ist ja eine andere Sache. Hier haben die Kunden einfach keine Payback Karte und so wären die Punkte ja praktisch dann verloren.
Aber vielen Dank für die Antworten, so ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Payback-Punkte sind „echtes“ Geld-Wert, man kann sie sich ja sogar auszahlen lassen. Ein Payback-Punkt entspricht meines Wissens einem Cent, was im Normalfall (1 € = 1 Punkt) einem Rabatt von einem Prozent des Kaufpreises zugunsten des Karteninhabers entspricht.
Diesen einen Prozent muss vermutlich in dem geschilderten Beispiel der Arbeitgeber tragen, d.h. für ihn sind Kunden, die keine Payback-Karte haben eine Ersparnis die nun die Mitarbeiterin einkassieren würde.
Und dann sind wir meines Erachtens durchaus im Bereich von Unterschlagung/Veruntreuung von Geld. Und hier ist man auch bei einstelligen Eurobeträgen schnell im Bereich einer fristlosen Kündigung!