Status am Tag der Abschlussprüfung §21 BBiG

Gem. § 21 II Berusbildungsgesetz (BBiG)aktuelle Fassung endet die Ausbildungszeit, sofern die Abschlussprüfung vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit bestanden wird, mit Bestehen der Abschlussprüfung und der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html

Die Frage, die sich stellt ist, welchen Status hat der Auszubildende am Tag der Abschlussprüfung? Ist er an dem Tag noch Auszubildender oder gilt hier das Gleiche wie bei der Vollendung des xten Lebensjahres, egal wann man an dem Tag geboren ist, es zählt der Tag und nicht der genaue Tageszeitpunkt der Geburt? Gibt es hierzu rechtliche Quellen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo

du schreibst es doch selbst:

[…] endet
die Ausbildungszeit, sofern die Abschlussprüfung vor dem Ende
der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit bestanden wird,
mit […] der Bekanntgabe des
Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Die Frage, die sich stellt ist, welchen Status hat der
Auszubildende am Tag der Abschlussprüfung?

Er ist solange Auszubildender bis der Prüfungsausschuss das erfolgreiche Ergebnis verkündet. Und das ist meiner Erfahrung nach idR nicht am Tag der Abschlussprüfung, sondern einige Tage später, da die Korrektur und Bewertung ja auch noch Zeit in Anspruch nimmt …

Gruß
Wawi

Also bei der Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten findet die abschließende mündliche Prüfung an einem Tag statt. Da die schriftlichen Prüfungen vorher korrigiert wurden, wird das Ergebnis dann am gleichen Tag verkündet und die Zeugnisse überreicht.
Die Kernfrage ist eben, was hat der Geprüfte für einen Status an dem Tag (nehmen wir mal an Prüfung und Ergebnisverkündung seien heute am 01.08.2011), an dem der Prüfungsausschuss das Ergebnis verkündet. Ist er an dem Tag noch Azubi?

Hallo!
(nehmen wir mal an Prüfung und Ergebnisverkündung

seien heute am 01.08.2011), an dem der Prüfungsausschuss das
Ergebnis verkündet. Ist er an dem Tag noch Azubi?

Verkündung „Prüfung bestanden“ 01.08.2011/16:00Uhr !
Bis 01.08.2011/16:00Uhr Lehrling! Kann er in seinem Ausbildungsbetrieb glaubhaft machen, dass er die Prüfung bestanden hat, muss er als Facharbeiter behandelt werden! Übrigens, soll hier ein Haar in der Suppe gesucht werden???

Guten Tag,

Das könnte man mal meinen Arbeitgeber fragen (-;
Der Fall gestaltet sich folgendermaßen:
Ich habe mich für die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) aufstellen lassen. Die Wahl fand am 18.7. statt. Meine Abschlussprüfung mit Verkündung des Prüfungsergebnisses war am 18.7. Mir wurde nun gesagt, dass ich nicht gewählt werden könne, da ich an dem Tag kein Auszubildender mehr sei (die Altersgrenze für die JAV habe ich schon überschritten).
Letzte Woche bekam ich meinen Arbeitsvertrag. Dieser sieht als Einstellungstermin aber den 19.7. vor. Da stellte sich für mich die Frage wer hat denn nun recht? Oder bin ich am 18.7. arbeitslos gewesen?

Moin! Moin! Kannst Du Dich nicht bei der Gewerkschaft rechtlich beraten lassen? Gibt es keinen Betriebsrat, der Dich unterstützt? Nein? Dann mein Rat, hol Dir eine solide Rechtsauskunf bei der zuständigen Kammer. Diese findest Du in Deinem Ausbildungsvertrag.
Hier aber meine Einschätzung, nach „Gefühl“:
Sieh doch ´mal in den Ausbildungsvertrag. Da steht etwas über Rechte und Pflichten. Der Auszubildende ist u.a. für die Prüfung vom Ausbildenden freizustellen, Prüfungsmaterial usw. ist zur Verfügung zu stellen…
Nach logischem Verständnis gehört die Prüfung also zur Ausbildungszeit! Wird die Prüfung nicht bestanden verlängert sich die Ausbildungszeit ja bis zur nächsten Prüfung, -nach Einhaltung gewisser Formalien!
Viel Glück!!!

Ugh.

Letzte Woche bekam ich meinen Arbeitsvertrag. Dieser sieht als
Einstellungstermin aber den 19.7. vor. Da stellte sich für
mich die Frage wer hat denn nun recht? Oder bin ich am 18.7.
arbeitslos gewesen?

Einfache Prüfung: Hast du für den 18.7. Ausbildungsvergütung bekommen oder Gesellenlohn?

Ansonsten würde ich das alles von einem Anwalt auseinanderklamüsern lassen - als JAV-Kandidat bist du doch bestimmt in der Gewerkschaft.

Aga,
CBB