Status Arbeitsamt/Krankenkasse nach Uni und Praktikum?

Hallo liebe Experten,

zunächst mal hoffe ich, dass diese Frage an die richtigen Personen gestellt wird, leider kann man nicht mehrere Kategorien auswählen. Sollte dies in einer falschen Kategorie gelandet sein bin ich über den Hinweis sehr dankbar!

Und zwar befinde ich mich in folgender Situation:

Ich habe einen abgeschlossen Bachelor Studiengang hinter mir und befinde mich zur Zeit in einem 6 monatigen (bezahlten) Praktikum. Schon während dem Studium habe ich gelegentlich freiberuflich gearbeitet. Das Praktikum endet Anfang August. Danach möchte ich etwas „Jobben“ und ab Oktober ist ein längerer Auslandsaufenthalt (>1jahr) geplant.

Nun die Frage: Welchen Status hat man in so einer Situation ( nach dem Praktikum) beim Arbeitsamt? Bleibe ich „Freiberufler“ und alles somit beim alten? Das hieße dann auch bei der Krankenkasse „hauptberuflich freiberuflich“? Falls ich keine Arbeit finde, melde ich mich dann beim Arbeitsamt Arbeitslos? Und wie bin ich dann Krankenversichert? (Auch nach viel googelei habe ich leider über einen solchen Fall nichts gefunden)
Und was folgt ab Oktober? Muss man sich beim Arbeitsamt " abmelden", wenn man für längere Zeit ins Ausland geht?

Ich bin über jede Hilfe oder Weiterleitung äußerst dankbar!!

Viele Grüße

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass das Praktikum sozialversicherungspflichtig ist und es sich nicht um einen 450,00 € Job handelt. Dann bist du grundsätzlich erst mal als Arbeitnehmer pflichtversichert.
Gelegentliche Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit rufen deine Krankenkasse auf den Plan, wenn sie von dieser Tätigkeit weiß. In diesem Fall muss deine Krankenkasse deinen Status feststellen, also entscheiden ob du hauptberuflich selbständig bist oder eben nicht. Wenn nicht, dann musst du dich nach Ablauf deines Praktikums bei deiner Kasse freiwillig weiter versichern . der Mindestbeitrag (Einkommensabhängig) liegt hier bei ca. 170,00 € mtl. - wenn doch, dann wird es teurer - mindestens ca. 250,00 € - (Härtefall) ansonsten ca. 350,00 €.
Eine Meldung beim Arbeitsamt würde nur dann eine Änderung deines Versicherungsverhältnisses nach sich ziehen, wenn du auch Leistungen (ALG-1 oder ALG-2) beziehen würdest, denn nur dann würde auch der Krankenversicherungsbeitrag und auch der Beitrag zur Pflegeversicherung für dich gezahlt werden.
Was den Auslandsaufenthalt betrifft - wohin soll es denn gehen ?.
Gruss
Czauderna

Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Das hat schon sehr weiter geholfen. Ich werde mich nach dem Praktikum mit der Krankenkasse in Verbindung setzen um den Status zu klären.
Warschelich muss ich mich für die Zeit zwischen Praktikum und Auslandsaufenthalt „freiwillig“ versichern und anschließend eine Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen.

Danke nochmal und viele Grüße!