Status DRK?

Hallo Leute,

das DRK hat lt. Satzung die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Wenn das DRK ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung betreibt, wäre das dann eine öffentliche oder eine private Krankenanstalt? Hat da jemand eine Idee?

Vielen Dank
HeinzEric

Hi,

das DRK hat lt. Satzung die Rechtsform eines eingetragenen
Vereins. Wenn das DRK ein Krankenhaus oder eine ähnliche
Einrichtung betreibt, wäre das dann eine öffentliche oder eine
private Krankenanstalt? Hat da jemand eine Idee?

Das DRK ist ein e.V.
Das DRK ist nationale Rotkreuz-Gesellschaft.
Die DRK-Landes- und Ortsverbände sind ihrerseits e.V.
Das BRK ist Körperschaft öffentlichen Rechts.
Das DRK ist aber auch GmbH in Form verschiedener Trägergesellschaften, die widerum Gesellschafter der einzelnen Krankenhaus GmbHs sind.

Die DRK Krankenhäuser sind also GmbHs und damit deutlich privat.

Gruß,

Malte

PS: Bei den anderen Hilfsorganisationen sieht das ähnlich aus (ein bisschen weniger kompliziert, allerdings).

Hallo,

das DRK ist und bleibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Daran, dass es in Unterorganisationen die Wahl anderer Rechtsformen wählen kann ändert hieran nichts.

Das ist vergleichbar mit einer Gemeinde, z.B. einer Stadt, welche die Stromversorungen über eine AG oder GmbH betreibt.

mfg

akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

daß das Deutsche Rote Kreuz e.V. ausgerechnet im Vereinsregister am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen ist, darf man dann als Versehen betrachten, wenn ich das richtig sehe?

Schöne Grüße

MM

Hallo akkon!

das DRK ist und bleibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Dumme Frage: wo steht das?

HeinzEric

Hi,

das DRK ist und bleibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Ein Blick auf http://www.drk.de/ und http://www.drk.de/intern/index.htm verschafft Klarheit.

mfg Ulrich

das DRK ist und bleibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ein eingetragener Verein ist ein eingetragener Verein.

Daran, dass es in Unterorganisationen die Wahl anderer
Rechtsformen wählen kann ändert hieran nichts.

Was Unterorganisationen machen oder sind, ist vollkommen gleichgültig.

Das ist vergleichbar mit einer Gemeinde, z.B. einer Stadt,
welche die Stromversorungen über eine AG oder GmbH betreibt.

Die Stadt ist dabei eine Gebietskörperschaft, die AG oder GmbH ist eien Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, beides privatrechtliche Rechtsformen.

Gruß,
Christian