Status Ehefrau zu Kind aus vorheriger Beziehung

Hallo,
mal angenommen, ein Mann hat aus einer vorherigen Beziehung ein Kind (nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, Wochenendkind)
Wenn nun dieser Mann eine neue Partnerin heiraten würde, welchen Status/Stand hat dann die Ehefrau in Bezug auf das Kind des Mannes?

Ist sie dann eine Stiefmutter?
Sind die neue Partnerin und das Kind dann verwandt?
Gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen?
z.B. Familienrecht, Steuerrecht usw.

Vielen vielen Dank für die Info.

Gruß
Tom

Hallo,
mal angenommen, ein Mann hat aus einer vorherigen Beziehung ein Kind (nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, Wochenendkind)
Wenn nun dieser Mann eine neue Partnerin heiraten würde, welchen Status/Stand hat dann die Ehefrau in Bezug auf das Kind des Mannes?
Ist sie dann eine Stiefmutter?

Ja, so nennt man das.

Sind die neue Partnerin und das Kind dann verwandt?

Rechtlich gesehen sind sie nicht miteinander verwandt. Also wenn man mal von besonderen Konstellationen in bestimmten Bergdörfrn absieht;o).

Gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen?
z.B. Familienrecht, Steuerrecht usw.

Ja durchaus. Rechtlich gelten sie als verschwägert, könnten also etwa vor Gericht Aussagen verweigern. Im Erbrecht besteht für Stiefs keine gesetzliche Erbfolge und erbschaftsteuerrechtlich genießen sie jedoch Vorteile gegenüber anderen nichtverwandten.
Überall da wo es irgendwie darum geht, wer im Haushalt wohnt, kann es sein, dass das Verwandtschaftsverhältnis egal ist. Beispiel wäre hier etwa der Haushaltsbegriff bei Wohngeld oder Hartz 4.
Ganz spannend wird es regelmäßig, wenn neue Partner plötzlich indirekt für den Unterhalt des alten Partners aufkommen müssen.

Grüße

… und nochmal anders sieht es aus, wenn „Frau Zwo“ das Kind adoptiert (=dann isses wie ein eigenes…)
cu kai

… und nochmal anders sieht es aus, wenn „Frau Zwo“ das Kind
adoptiert (=dann isses wie ein eigenes…)
cu kai

Hi, das ginge aber nur wenn die leibliche Mutter des Kindes dazu ihre Zustimmung geben würde oder wenn sie verstorben wäre, dann der leibliche Vater des Kindes die Zustimmung zur Adoption durch die Zweitfrau geben würde.
ramses90

Erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Ist sie dann eine Stiefmutter?

Ja, so nennt man das.

Das ist aber praktisch nur „umgangssprachlich“ und hat dahingehend wohl keine anderen Folgen.

Gruß
tom

Danke für die Antwort.
Das wird nur geschehen wenn Weihnachten und Ostern zusammen fallen.
Die leibliche Mutter würde das nie zulassen. Darf sie aber ja auch.

Gruß
Tom

… und nochmal anders sieht es aus, wenn „Frau Zwo“ das Kind
adoptiert (=dann isses wie ein eigenes…)
cu kai

Danke für die Info.
Gibt es vielleicht sonst noch etwas in Bezug auf das Kind zu bedenken wenn der Mann Frau Zwei heiraten würde?

Gruß
Tom

Hallo,

höchstens noch, dass das Kind dann weniger erbt, weil die neue Frau auch erbberechtigt gegenüber dem Mann/Vater ist…

LG
ausnahmefall

Hallo,

Ist sie dann eine Stiefmutter?

Ja, so nennt man das.

Das ist aber praktisch nur „umgangssprachlich“ und hat
dahingehend wohl keine anderen Folgen.

Naja, das Gesetz kennt immerhin die Begriffe Stiefkinder und Stiefeltern. Dass man dann im täglichen Sprachgebrauch nicht vom Stiefelter spricht, hat in der Tat keine Folgen und ändert insbesondere nichts an den durchaus gegeben rechtlichen Folgen. Einige wurden deshalb auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit angerissen.

Grüße