Status einer Auftagserteilung

Gegenüber einem Rechtsanwalt wurde eine Anfrage zur Erstellung eines Beratungsangebotes Firmenkauf abgegeben. Der Rechtsanwalt hat nie ein Angebot abgegeben. Nun will er nach einem Jahr für nicht erbrachte Leistung eine Pauschale von 5000,00 € haben. Die Leistung hat letzendlich ein anderer Rechtsanwalt durchgeführt. Dieser Rechtsanwalt hat sich geanu an die Daten zur Angebotserstellung der Hausbank gehalten, Preis, Bedingungen, Zeit etc. Die Bank verlangt immer drei Angebote für die Lesitung und legt damit auch fest welcher Rechtsanwalt am Schluss mit seiner Bewertungsmethode akzeptiert wird. Vielen Dank für einen Fachlichen Hinweis.

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.

Wenn es tatsächlich so war, wie Sie schildern, dürfte kein Honoraranspruch bestehen.

ALLGEMEINER HINWEIS
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Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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