Hallo, Herr Pilatus,
ich weiß zwar nicht, warum Sie sich in der Anrede nur an Behandler wenden - die sind für das Gewünschte nur bedingt auskunftsfähig.
Seit wann sind Sie denn in der gesetzlichen Kasse? Und haben Sie bei der jetzigen PKV schon gekündigt? Wann? Haben Sie den Nachweis der Kassenmitgliedschaft schon erbracht?
Frau Merkel kann da „ausnahmsweise“ nichts dafür, die Verpflichtung, in die GKV zurück zu müssen, wenn man unter der Pflichtgrenze liegt, gilt schon seit sehr langem.
Die Altersrückstellungen müssen Sie nicht unbedingt verlieren. Es ist möglich, den Vertrag auf eine zahlungspflichtige Anwartschaft (also Ruhen) umzustellen. Da die Versicherer unterschiedliche Regelungen dafür haben, kann ich dazu nicht pauschal Auskunft geben, wie das im Einzelnen aussieht.Das macht Sinn, wenn Sie erwarten, in einigermaßen absehbarer Zeit die Versicherungspflichtgrenze überwinden zu können. Kommt auch drauf an, wie lange Sie in der PKV waren, und wie alt Sie jetzt sind.
Wenn das eher keinen Sinn macht, sollten Sie prüfen, ob Sie beim bestehenden Versicherer in eine passende Zusatzversicherung umstellen können. Wenn das zeitnahe bzw. am Besten zusammen mit der Kündigung an den Versicherer geht, bleiben Ihnen die sogenannten Wartezeiten erspart, und es wird auch ein Bißchen etwas von den Altersrückstellungen übernommen (nur anteilig für den Teil des Schutzes, denn Sie künftig haben, und der anteilig in der Vollversicherung enthalten war. Kann aber aber sein, daß ein Neuabschluß bei einem anderen Versicherer aus Sicht von Beiträgen und/oder Leistungen dennoch Vorteile bringt (aber mit Wartezeiten).
Wenn „die Türe schon zu“ ist beim jetzigen Versicherer, und Anwartschaft und Übergang in die Zusatzversicherung nicht mehr akzeptiert werden, geht nur noch ein Neuabschluß.
Die Zusatzversicherung können Sie mit den Elementen versehen, die für Sie wichtig sind. Sehr umfassende ambulante Versicherungen kosten dann ähnlich viel, wie eine Krankenhaus-Zusatzversicherung. Da gibt es verschiedene Abstufungen an Schutz (u.a. mit oder ohne Heilpraktikerleistung). Die klassische Krankenhaus-Zusatzversicherung kann ein Thema sein, und evt. ein Zahnersatz-Tarif.
Wenn Sie eine entsprechende Zusatz-versicherung in der Arztpraxis bzw. am Telefon erwähnen, kann das viel nutzen.
Jedoch wird auch die beste Zusatzversicherung keinen vollwertigen Ersatz für eine PKV-Vollversicherung geben. Z.B. zu Ärzten ohne Kassenzulassung können Sie nicht gehen, und andere Kleinigkeiten. Auch müssen die Kassen keine Vorleistung auf eine privatärztliche Rechnung leisten.
Hier müßte man also wirklich tiefer in die Beratung gehen.
Wenn Sie wollen bin ich mit 25 Jahren PKV-Erfahrung schon ein geeigneter Fachmann.
Tel. 0711/280 528 90
M.Rischer