Status eines Privatversicherten

An alle Ärzte, Doktoren und Professoren,

ich war bis vor Kurzem Privatversichert und habe diesen Status sehr geschätzt. Nun habe ich mich anstellen lassen und unterliege der gesetzlichen Kraneknversicherungspflicht, da ich die Beitragsbemessungsgrenze mit meinem Grundgehalt nicht erreiche. Vielen Dank Frau Merkel für das Diebstahl ähnliche Handeln. Alle meine Rücklagen sind nun futsch!

Nun möchte ich aber durch Zusatzversicherungen wieder zurück in den Privatversichertenstatus. Ich möchte meine Karte auf den Tisch legen, nichts sagen ausser mein Leiden darzustellen, und will dann ZEITNAH wie ein Privatversicherter behandelt werden. Welche Leistungen muß diese Zusatzversicherung nun ersetzen damit ich den Status der ERSTEN KLASSE wieder geniessen darf? Der behandelnde Artzt sollte also ein finanzielles Interesse haben mich bevorzugt zu behandeln, auch und gerade ambulant in einer Praxis.

Ich reiche Ihnen die Hand

Thomas Pilatus

hallo herr pilatus,

ich hoffe due hast deine private aus anwartschaft gesetzt, d.h. die rückstellungen über einen geringern moinatsbeitrags erhalten und den rückgang in die private ohne gesundheitsprüfung sichern?

Due sollteste dir bei der alten privaten kraneknversicherung ein zusatztarif ausrechnen lassen, durch dein erreichetn rückstellungen, wird günstiger, wichtig, sollte aich einen ambulanten tarifg erhalten unbegrentzte zahlen, wenn medizinische notwendig und unabhängig von der kasse

kannst ja mals hier fragen, bin ich auch die sind ganz gut www.yildiz-allianz.de

grüße thomas

Leider kann ich Ihre Fragen nicht beantworten, da Sie sich explizit an
Ärzte, Doktoren und Professoren gewandt haben und ich keiner Dieser Berufsgruppen angehöre.

Guten Tag Thompi,
die Rücklagen sind verloren gegangen, wenn Sie keine
Anwartschaft auf Ihre „gewesene“ Vollversicherung gemacht haben (dann bleiben die Rücklagen nämlich erhalten) und sich auch nicht gleich um eine geeignete Zusatzversicherung gekümmert haben, die im Anschluss an die Vollversicherung beginnt (dann wären die Rücklagen ebenfalls voll angerechnet worden.

Wenn Sie beides nicht taten, ja - dann sind die Rücklagen leider verloren.

Ein Neuabschluss einer Zusatzversicherung ist dadurch mit einem neuen Eintrittsalter entsprechend teurer, sofern Sie das bei dem Versicherer machen, bei dem Sie vollversichert waren.

Besonders unangenehm ist natürlich, wenn inzwischen Erkrankungen vorliegen, die eine Annahme schwer oder in der Zusatzversicherung ev. sogar unmöglich macht. Denn wenn man eine Anschlussversicherung an die Vollversicherung macht, kann der Versicherer die Umstellung auf Zusatzversicherung nicht verweigern, da er für das Risiko ja auch schon seither gehaftet hat.

Ich empfehle, in der Zusatzversicherung nun zu prüfen,
wer möglichst günstig ist (und auch erwartungsgemäß auf grund Erfahrungen der Vergangenheit günstig bleibt).

Denn - eine Zusatzversicherung, die Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen eine gute ambulante sowie stationäre Versorgung als Privatpatient, sowie gute Zahnleistungen bietet, ist leider nicht billig (je nach Alter und Schutz sowie Wahl einer der 43 PKV-Gesellschaften kann das deutlich über 100 bis zu über 200 Euro liegen).

Es wäre gut, darauf zu achten, einen Berater zu nutzen, der schon sehr lang im Bereich PKV tätig ist, und dadurch die langfristige Entwickung der Zusatzversicherungen bei den verschiedenen Gesellschaften kennt und eine günstige und dennoch möglichst beitrags-stabile Gesellschaft empfehlen kann.

Wir sind beispielsweise zu Zweit und seit über 20 Jahren bzw. 25 Jahren ausschließlich im Bereich PKV beratend und vermittelnde tätig. Natürlich kann man dann sehr sicher sagen, welcher Versicherer nicht nur gute Beiträge und Beitragsstabilität verspricht, sondern auch in den letzten 2 Jahrzehnten einhalten (also letztendlich auch beweisen) konnte ! Leider mangelt es da bei sehr vielen…

Hoffe, mti meiner Meinung als Fachmann. geholfen zu haben. Ich kann Dir auch gern ein Angebot errechnen und mailen, wenn Du magst - einfach Kontakt aufnehmen.

Liebe Grüße von
Hans-Günter

Vers.-Kfm. PKV-Spezialisten
Hans-Günter + Michael Rischer
mailto:[email protected]
Tel. 07127-18388

Hallo Thomas,

kein Problem: wählen Sie bei der GKV Kostenerstattung und versichern Sie sich bei der Privaten Krankenversicherung zusätzlich in den entsprechenden Kostenerstattungstarifen für GKV-Versicherte. Auch und gerade im ambulanten Bereich. Sie müssen dann ähnlich wie ein Beamter erst die Private Rechnung des Arztes bei der GKV einreichen und den Rest der Rechnung trägt die PKV. Der Arzt kann dann so abrechnen, als wären Sie Privat-Patient. Bleiben Sie dann auch noch bei Ihrer bisherigen PKV mit Ihren neuen Zusatztarifen, wo Sie bisher die Vollversicherung hatten, werden in diesen Tarifen in aller Regel auch die Alterungsrückstellungen gut geschrieben und dämpfen die Preissteigerungen im Alter.
Viele Grüße
Heike

Hallo,
wieso durch den Wechsel in die GKV die Rücklagen aufgebraucht sind, bleibt mir zwar ein Rätsel, aber dem Grunde nach ist es möglich, den bisherigen Status als Privatpatient beizubehalten. Frage deine gesetzliche KK nach den Erstattungsregelungen für dich bzw. deine Privatrechnungen. Entsprechend dieser Auskunbt deiner KK suchst du dir dann private Zusatzversicherungen entsprechend deinen Bedürfnissen(ambulant, stat. , Zahznersatz etc.). Das bieten die meisten gesetzlichen KK in Zusdammenarbeit mit diversen PKVs an. Auf diese Weise kannst du deinen Status als Privatpatient aufrecht erhalten; es kostet dich allerdings den Betrag der Zusatzversicherungen, aber das wird es dir Wert sein.
VG
ayro

Herr Pilatus,

all Ihre Wünsche mögen sich erfüllen… in einem Telefonat erkläre ich Ihnen gerne was Sie dafür tun sollten ! Die gesetzliche Kassenwahl ist nicht unwichtig, ganz entscheidend jedoch ist die dazugehörige Zusatzversicherung, um das Paket zu perfektionieren ! Einen schönen Abend, Matthias Hoschek (0173/2006795)

Hallo Herr Pilatus,

eine der führenden privaten Krankenkassen, die CENTRAL, bietet für gesetzlich Versicherte Zusatztarife an die als Bausteine je nach Bedarf zusammengestellt werden können. (ambulant, stationär, zahn usw…)von ECO über PLUS bis zu TOP. Vor allem mit einem sogenannten Optionsrecht, welches dem Versicherten die Option bietet wieder in die PKV zu wechseln, bei erreichen der JAEG (Jahres-Arbeits-Entgeld-Grenze)ohne erneute Gesundheitsprüfung uvm.
Melden Sie sich gerne bei mir für mehr Infos unter, [email protected], www.dvag.de/rainer.willmann.

Grüße Rainer Willmann

Leider kann ich Ihre Fragen nicht beantworten, da Sie sich
explizit an
Ärzte, Doktoren und Professoren gewandt haben und ich keiner
Dieser Berufsgruppen angehöre.

Sorry,
sicherlich darf hier JEDER antworten, jedoch denke ich, dass gerade Praxisinhaber die Anforderung darstellen können, die ein Zusatzversicherter mit sich bringen muß um den Status eines Privaten aus Sicht des Praxisbetreibers zu erlangen.
Also bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen.
Viele Grüße

Thomas Pilatus

Hallo Herr Rischer,

ich habe mich sehr lange mit der DKV, auch schriftlich auseinandergesetzt. Die Kernaussage war, das ich die Privatversicherung über Jahre auf Anwartschaft setzen muß um dann zurück in die Private zu können. Allein das hätte sich schon nicht gerechnet. Nochdazu habe ich nun erfahren, das nur das Grundgehalt zu Grunde gelegt wird, auch wenn, wie in meinem Fall, ungefähr das doppelte des Grundgehalts gezahlt wird. Nachdem nun die Bemessungsgrenze noch mal erhöt wurde, muß ich sagen, dass es eine einzige Schweinerei ist, wie mit aller Macht der korrupte GKV Apperat gefüttert wird und wie die lemmige immer wieder im Beisein beschissen werden, meist sogar ohne das es jemand merkt!
Ohne Probleme würde ich den doppelten Beitrag bezahlen wenn mit halbwegs offenen Karten gespielt wird. Aber in einer kasinokapitalistischen beinah Diktatur wären solche Voraussetzungen eher TRAUMHAFT!
Also suche ich den Ausweg in einer kompromissbehafteten Zusatzversicherung.
Bin sehr dankbar für Eure Hilfe

Viele Grüße

Thomas Pilatus

Hallo, Herr Pilatus,

ich weiß zwar nicht, warum Sie sich in der Anrede nur an Behandler wenden - die sind für das Gewünschte nur bedingt auskunftsfähig.

Seit wann sind Sie denn in der gesetzlichen Kasse? Und haben Sie bei der jetzigen PKV schon gekündigt? Wann? Haben Sie den Nachweis der Kassenmitgliedschaft schon erbracht?

Frau Merkel kann da „ausnahmsweise“ nichts dafür, die Verpflichtung, in die GKV zurück zu müssen, wenn man unter der Pflichtgrenze liegt, gilt schon seit sehr langem.

Die Altersrückstellungen müssen Sie nicht unbedingt verlieren. Es ist möglich, den Vertrag auf eine zahlungspflichtige Anwartschaft (also Ruhen) umzustellen. Da die Versicherer unterschiedliche Regelungen dafür haben, kann ich dazu nicht pauschal Auskunft geben, wie das im Einzelnen aussieht.Das macht Sinn, wenn Sie erwarten, in einigermaßen absehbarer Zeit die Versicherungspflichtgrenze überwinden zu können. Kommt auch drauf an, wie lange Sie in der PKV waren, und wie alt Sie jetzt sind.

Wenn das eher keinen Sinn macht, sollten Sie prüfen, ob Sie beim bestehenden Versicherer in eine passende Zusatzversicherung umstellen können. Wenn das zeitnahe bzw. am Besten zusammen mit der Kündigung an den Versicherer geht, bleiben Ihnen die sogenannten Wartezeiten erspart, und es wird auch ein Bißchen etwas von den Altersrückstellungen übernommen (nur anteilig für den Teil des Schutzes, denn Sie künftig haben, und der anteilig in der Vollversicherung enthalten war. Kann aber aber sein, daß ein Neuabschluß bei einem anderen Versicherer aus Sicht von Beiträgen und/oder Leistungen dennoch Vorteile bringt (aber mit Wartezeiten).

Wenn „die Türe schon zu“ ist beim jetzigen Versicherer, und Anwartschaft und Übergang in die Zusatzversicherung nicht mehr akzeptiert werden, geht nur noch ein Neuabschluß.

Die Zusatzversicherung können Sie mit den Elementen versehen, die für Sie wichtig sind. Sehr umfassende ambulante Versicherungen kosten dann ähnlich viel, wie eine Krankenhaus-Zusatzversicherung. Da gibt es verschiedene Abstufungen an Schutz (u.a. mit oder ohne Heilpraktikerleistung). Die klassische Krankenhaus-Zusatzversicherung kann ein Thema sein, und evt. ein Zahnersatz-Tarif.

Wenn Sie eine entsprechende Zusatz-versicherung in der Arztpraxis bzw. am Telefon erwähnen, kann das viel nutzen.

Jedoch wird auch die beste Zusatzversicherung keinen vollwertigen Ersatz für eine PKV-Vollversicherung geben. Z.B. zu Ärzten ohne Kassenzulassung können Sie nicht gehen, und andere Kleinigkeiten. Auch müssen die Kassen keine Vorleistung auf eine privatärztliche Rechnung leisten.

Hier müßte man also wirklich tiefer in die Beratung gehen.

Wenn Sie wollen bin ich mit 25 Jahren PKV-Erfahrung schon ein geeigneter Fachmann.

Tel. 0711/280 528 90

M.Rischer

Hallo Thompi,
harte Worte ( bzw. Anklage), aber ich kann Deinen Ärger wirklich nachvollziehen. Gerade, wenn jemand längere Zeit Privatpatient ist und plötzlich in die GKV zurückgezwungen wird, versteht er die welt nicht mehr - das kann schon sehr „herb“ sein.
Kann ja bedeuten:
Plötzlich deutlich höherer Beitrag, spürbar schlechtere Leistungen, schlechtere Behandlung beim Arzt, mehr Wartezeit, keine freie Arztwahl oder Medikamentenwahl mehr, ev. sogar dauerhaft schlechtere Beitragsentwicklung (im Vergleich zu einer der (wenigen) guten PKV`s trotz dem höheren Beitrag, und vor allem für viele chancenlos, wieder in die PKV zurückkehren zu können.

Deine Formulierung „kompromissbehafteten Zusatzversicherung“ ist leider richtig, zeigt, dass Du Dich bereits gut informiert hast. Mit einer Zusatz-KV kann man sehr viele Leistungen der PKV dazukaufen, aber es ist nicht möglich, den „Level“ des PKV-Vollversicherten zu erreichen durch Zusatztarife, die zusätzlich zur GKV leisten. Aber in weiten Bereichen ist es möglich (wenn auch ziemlich teuer, wenn man bedenkt, dass man ev. schon 100.- bis 200.- Euro Beitrag mehr in die GKV bezahlt, also vorher in die PKV.

Wer arbeitslos wird und mindestens 5 Jahre in der PKV versichert war, „darf“ ja auch während einer Arbeitslosenzeit privat versichert bleiben, aber für den langjährig PKV-Versicherten, der wegen einer Angestelltentätigkeit unter der Pflichtgrenze verdient, gibt es kein Entrinnen, keine Chance !

EINZIGE AUSNAHME: Das Einkommen hat sich nicht verändert und ist nur unter die Pflichtversicherungsgrenze gerutscht, weil die Pflichtversicherungsgrenze erhöht wurde (wärenddessen das Einkommen sich NICHT vermindert hat). in DIESEM Fall kann man sich ja von der wiedereintretenden Pflichtversicherung befreien lassen (entgültig!). Aber eben nur, wenn das Einkommen sich nicht von einem zum anderen Jahr nicht vermindert hat und der Versicherte nur unterhalb der Verdienstgrenze geriet, weil diese sich mehr erhöht hat, als das (gleichgebliebene oder nur sehr geringfügig nach oben veränderte) Einkommen.

DIESEN Jahreswechsel (2010 auf 211) konnte das übrigends gar nicht passieren, da die Pflichtversicherungsgrenze nicht erhöht wurde, sondern minimal vermindert.

Überlege Dir gut, welche Zuatztarife Du wirklich zusätzlich zur GKV benötigst, denn alle Tarife dazu zu kaufen, wird einfach zusätzlich zum für Dich sicher „heftigen“ Beitrag der GKV einfach zu teuer …

Liebe Grüße von
Hans-Günter

Danke für die ausführliche Antwort. Dann möchte ich mich erst mal bei unserer Bundeskanzlerin entschuldigen. Bin bei einer BKK versichert und möchte da auch wegen meines Berufsfeldes drinbleiben. Auf Grund von entsendungen ins weltweite Ausland stellt die Entsendestelle die Versicherung auf Anwartschaft und versichert mich für die Zeit der Entsendung Zusätzlich.
Außerdem ist die angesprochene KV nicht wirklich die schlechteste.
Daher wäre für mich interessant zu wissen welchen Tarif oder welche Leistung auf jeden Fall dabei sein sollte wenn ich in der Praxis nicht als 2. Klasse behandelt werde. Habe da so meine Erfahrungen, in erster Linie sehr positive aus der privaten KV-Zeit.
Viele Grüße

Thomas

Auch in einer beinahe Diktatur bin ich für die freie Meinungsäußerung.
Ich möchte Ihnen nun meinen Stand der Dinge in einem Satz darlegen.

Ich werde mich ohne Murren mit einer Tube Vaseline in der Hand in die Reihe der Lemmige einordnen und nach einer E10 Zusatzversicherung ausschauhalten die meinen seelischen Schmerz in ausreichendem Masse zu lindern verspricht und jegliche Formen von Narkotika bezahlt!

In der Hoffnung auf rasche Demenz möchte ich Ihnen, Herr Hoschek, noch einen erlebnisreichen Untergang des Kapitalismus wünschen.

Viele Grüße

Thomas P.

Hallo, Thomas,

also dauert, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse schon eine Weile an? Dann sind Anwartschaft und Umstellung bei der letzten PKV wohl kein Thema mehr.

Um wirklich weiterzukommen, sollten Sie mit der BKK abklären, inwieweit man bereit ist, auf ambulante privatärztliche Rechnungen den Kassenanteil zu erbringen. Bzw. welche Gebühren dafür entstehen würden. Dann könnte man einen besonders hochwertigen Zusatztarif wählen, der nach Vorleistung der BKK den Rest übernimmt. Ohne Vorleistung der Kasse würden nur 50 % der Kosten übernommen, beim Heilpraktiker sind es bestenfalls 80 %.

Ein Bißchen kommt mir das nun wie „Trockenübungen“ vor. Wir können uns wahrscheinlich ewig darüber mailen, ohne viel weiter zu kommen als jetzt. Finden Sie einfach raus, wie die BKK sich verhält, und dann sollten wir direkt darüber sprechen, was in Ihrem Fall am Besten funktioniert. Das Alter und der Gesundheitszustand spilen eine Rolle, etc.-

Die Zusatzversicherung würde im Ausland nicht greifen.

Freundliche Grüße

Michael Rischer

Sie können jederzeit als Selbstzahler auftreten.
Um eine entsprechende Rückdeckung zu erhalten sprechen Sie mit einem Versicherungunternehmen.

Hallo!

Dafür benötigen Sie eine ambulante Zusatzversicherung, die es dem Arzt ermöglicht, weiter privat zu liquidieren und Sie müssen eine Kostenerstattung mit Ihrer gesetzlichen Kasse vereinbaren (anstelle des Sachleistungsprinzips). Fragen Sie Ihren letzten Krankenversicherer, ggf. kann man Ihre Alterungsrückstellungen dort wieder aktivieren und in die Zusatzversicherung stecken, die allerdings nichts ganz günstig wird.

Viel Erfolg,

Sosa

kenne die lücken die man in der privaten schließen muss nicht. weiß nur dass man bei seiner gesetzlkichen kasse wählen kann NICHT mit der karte zum arzt zu gehen und rechnungen privat zu zahlen. man reicht die rechnung dann bei der GKV ein und bekomme den kassenanteil und dann reicht man die rechnung bei der privaten ein und die zahlt den rest… und genau dafür musst du dich absichern

Haben Sie eine Anwartschaft bei Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen gemacht? Ansonsten empfehle ich Ihnen die Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Dies ist allerdings auf gewisse Leistungen beschränkt. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie danach bei Ihrem bisherigen privaten Krankenversicherungsunternehmen bezüglich einer Zusatzversicherung nach oder erkundigen Sie sich bei dem Partnerunternehmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, welche Leistungen Sie abdecken können.

Das kann Ihnen am besten Ihre private Krankenversicherung beantworten, bei der Sie bislang versichert waren. Weil es bei den privaten viele unterschiedliche Tarife gibt.

Und bitte darauf achten das der Tarif umgestellt wird also nicht gekündigt ist(wegen Gesundheitsfragen).

Also manchmal kann ich aber nur über die …mancher Leute den Kopf schütteln.

Lieber Thomas Sie sollten sich politisch besser informieren, bevor Sie hier Ihren Kopf schütteln und der Dame danken. Wenn Sie die Parteiprogramme der anderen Parteien lesen, werden Sie feststellen dass diese überwiegend die Private KV abschaffen bzw. alles gleichmachen wollen. Toll oder(?) die wollen auch im Gesundheitswesen die volle staatliche Kontrolle!
Aber genau das ist es doch was der aufgeklärte demokratische Mensch nicht will, das ist jedenfalls meine Meinung.

Ach so, wenn Sie eine gute PKV haben bleiben sogar einige Ihrer Rückstellungen im Zusatztarif erhalten.