Status von eingedeutschten Aussidlern nach Rückrei

Hallo,

ein Russe hat Aussiedlerstatus und erhält die deutsche Staatsbürgerschaft.

Da er neu in Deutschland ist wird er bei der KK pflichtversichert. Er ist arbeitslos und auch so beim Amt gemeldet.

Er reist nach einigen Jahren zurück nach Russland und bleibt dort wohnen.

Ich habe ein paar Fragen zu dem Sachverhalt, wenn er zurück nach Deutschland kommt.

1.) Wenn er zurück nach Deutschland kommt hat er welchen Status? Weiterhin Aussiedler oder Ausländer?
2.) Muss die deutsche Staatsbürgerschaft erneuert werden? Wenn ja, wo und in welchen Abständen?
3.) Für die Zeit, die er dann wieder in Deutschland ist, ist er wieder automatisch versichert und bezahlt die KK im Falle eines Krankenhausaufenthaltes o. Ä. die Kosten?
4.) Muss er sich, um sich bei einer KK versichern zu können, bei einem Amt in Deutschland melden? Wenn ja, wo?
5.) Worin liegt der Unterschied zwischen Ausländern und Aussiedlern?
6.) Bitte klärt mich sonst über alle so auf.

Danke.

Gruß

ein Russe hat Aussiedlerstatus und erhält die deutsche
Staatsbürgerschaft.

Er hat also die deutsche Staatsangehörigkeit inne.

Da er neu in Deutschland ist wird er bei der KK
pflichtversichert. Er ist arbeitslos und auch so beim Amt
gemeldet.

Er reist nach einigen Jahren zurück nach Russland und bleibt
dort wohnen.

Ich habe ein paar Fragen zu dem Sachverhalt, wenn er zurück
nach Deutschland kommt.

1.) Wenn er zurück nach Deutschland kommt hat er welchen
Status? Weiterhin Aussiedler oder Ausländer?

Er bleibt Deutscher, da ihm ja die Staatsangehörigkeit nicht aberkannt wurde.

2.) Muss die deutsche Staatsbürgerschaft erneuert werden? Wenn
ja, wo und in welchen Abständen?

siehe 1.

3.) Für die Zeit, die er dann wieder in Deutschland ist, ist
er wieder automatisch versichert und bezahlt die KK im Falle
eines Krankenhausaufenthaltes o. Ä. die Kosten?
4.) Muss er sich, um sich bei einer KK versichern zu können,
bei einem Amt in Deutschland melden? Wenn ja, wo?

Hier wird es problematisch. Bekommt er ALG II oder ALG oder Arbeitslosenhilfe? Weiterhin hätte er sich abmelden müssen bei der Arbeitsagentur bei ALG bzw. Arbeitslosenhilfe oder bei der Kommune bei ALG II. Daran hängt fast alles. Wenn er keinerlei Meldungen gemacht hat, kann es leicht brenzlich für ihn werden (Rückzahlungen etc.)

5.) Worin liegt der Unterschied zwischen Ausländern und
Aussiedlern?

Aussiedler haben i.d.R. deutsche Wurzeln, Ausländer i.d.R. nicht. Wichtig dabei ist der Grad der Verwandtschaft zur deutschstämmigen Verwandtschaft. Die Einbürgerung verläuft gegenüber dem Ausländer eher problemloser und der Aussiedler bekommt eine Starthilfe.

Hoffe geholfen zu haben
Daniel

1.) Wenn er zurück nach Deutschland kommt hat er welchen
Status? Weiterhin Aussiedler oder Ausländer?

Eine Staatsbürgerschaft verliert man nicht durch einen Auslandsaufenthalt.

4.) Muss er sich, um sich bei einer KK versichern zu können,
bei einem Amt in Deutschland melden?

Kann nur von mir ausgehen: In Österreich ist es so, daß man nur dann dort krankenversichert ist, wenn man entweder als Schüler/Student/Auszubildend, arbeitslos, erwerbstätig, Pensionist usw. gemeldet ist. Wenn man nichts davon ist (weil man dort nicht lebt), dann ist man auch nicht versichert (aber zahlt auch keinerlei Steuern). Daß man trotzdem Österreicher ist (sogar von Geburt) spielt keine Rolle. Wer nichts zahlt, kriegt nichts. Man ist dann Tourist im eigenen Land und muß sich selbst versichern.

Gruß
dataf0x