Hallo Zusammen,
ich wühle mich gerade durch das Internet, habe schon einige verwirrende!! Informationen dazu gefunden. Ich bin Kleinunternehmer im Nebenerwerb (Hauptberuflich Angestellt), ein Kunde von mir möchte nun eine Statusfeststellung von mir haben.
Es gibt wohl einen Katalog in dem „nicht selbstständige Berufe“ schon definiert sind, weiss jemand wo ich diesen Katalog finde?
Wer kann mir Auskuft geben, zu diesen Anträgen. Habe das Gefühl das sich weder RV, noch Steuerberater, noch Personalabteilung wirklich auskennen und mir relevante Informationen fehlen. Bin um weitere Infos sehr dankbar.
Grüße Annette
Servus,
das Statusfeststellungsverfahren kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/si…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_1F20A914F295C119D4AD8DD9A90BBFF3/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/Existenzgruender/03 Statusfeststellung/Statusfeststellung 12000.html)
Eine Definition von „Nicht selbständigen Berufen“ gibt es nicht; nur einen Katalog von Berufen, die auch bei selbständiger Ausübung rentenversicherungspflichtig sind, aber das ist eine andere Baustelle.
Einen StB, der die zwei genannten Punkte nicht aus dem Ärmel schüttelt, täte ich wechseln, solange noch Zeit ist.
Schöne Grüße
MM
hallo Martin,
danke für die schnelle Rückmeldung, soweit bin ich :o) also das Formular habe ich schon, es gibt ja mehrere V23 V27.
Mein Info stand ist so:
entweder sagt die clearingstelle - ja selbstständig… dann alles ok ich kann das über kleingewerbe laufen lassen, (gewinn/verlustrechnung - evtl. steuern über meinen jahresausgleich) muss nur noch die RV versicherungspflicht geklärt werden, da ich aber kein gewinn über 400€ erwirtschafte, dann wohl eh frei.
oder clearingstelle sagt, nein keine selbstständigkeit aus den und den gründen (daher interessiert mich welche gründe das sein könnten), dann werde ich wie ein normaler angestellter „behandelt“ d.h. wie ein Minijobber und bin sozialversicherungspflichtig RV/AL/KV/PF und der arbeitgeber muss steuern für mich abführen.
oder?
Hallo Annette.
Wenn die Clearingstelle Ihnen bescheinigt dass Sie selbständig sind, ist das verbindlich und gilt für alle Behörden. Eine Aufhebung dieser Entscheidung wäre nur für die Zukunft möglich (natürlich immer vorausgesetzt, die Angaben von Ihnen und dem Auftraggeber entsprachen auch den tatsächlichen Verhältnissen).
Kommt die Clearingstelle zu der Entscheidung, dass ihre Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt wird und Sie üben diese weiterhin aus, muss ihr Arbeitgeber ihren sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen. Da Sie bei ihm unter 400,01EUR monatlich verdienen hat er Sie wie einen geringfügig Beschäftigten anzumelden und zu verbeitragen. In diesem Fall wären dann Pauschalbeiträge in der Kranken- und Rentenversicherung zur Minijobzentrale zu entrichten.
Liebe Grüße.
Opa aus Leidenschaft.
Hallo,
wenn ich das richtig gelesen habe will eine Kunde von dir eine Statusfeststellung ??
Warum dieses ?
Grundsätzlich gilt - eine Statusfeststellung ob jemand als Arbeitnehmer oder als hauptberuflich Selbständiger anzusehen ist tritt zunächst immer eine gesetzliche Krankenkasse - erst wenn man mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist kann die Rentenversicherung zur endgültigen Klärung angerufen werden - es gibt dazu im Internet ein entsprechendes Merkblatt der Rentenversicherung dazu.
Gruß
Czauderna