Statusfeststellungsverfahren

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob das thematisch hier rein passt, wenn nicht, bitte verschieben.
Bei uns in der Region scheint sich gerade ein Miniskandal abzuspielen. Ich würde das einfach gerne kapieren (um mir am Stammtisch endlich auch eine fundierte Meinung bilden zu können).
Unternehmen U bietet Schulungen an. Vor geraumer Zeit hat U nun die Schulungsabteilung eingestellt und die dort Tätigen „freigesetzt“. Das geschah aus „schlechte Auftragslage“. Offensichtlich bedient nun U aber genau die gleichen Kunden wie vorher weiter und deckt dies über Honorarkräfte ab. Diese Honorarkräfte sind scheinbar im Dauereinsatz. Also in genau dem gleichen Umfang, wie es vorher die Festangestellten waren. Der Betriebsrat von U sagt nun, das können ja keine Honorarkräfte sein und sie glauben, U will nur die Lohnnebenkosten einsparen. Was mir, ohne jetzt Details zu kennen, relativ eingängig scheint und als Mitglied der Solidargemeinschaft ärgert. Aber angeblich könnte nur U selber oder eine der Honorarkräfte ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Dass der U darauf mal gar keine Lust hat, scheint mir logisch - dann hätte er ja unter Umständen ganz schön Nachzahlungen, Buße und was weiß ich zu zahlen und wieder Festangestellte.
Mir will jetzt nicht in den Kopf: Wenn jeder es weiß, dann bleibt die Rentenversicherungsanstalt und Arbeitsamt trotzdem auf den Händen sitzen und machen nichts? Im Gegenteil: Sie zahlen ja die ehemaligen Angestellten über ALG1 UND verzichten auf Beiträge.
Kann das wirklich so sein? Kennt sich hier jemand damit aus?

Viele Grüße

SV-Prüfung
Servus,

Kann das wirklich so sein?

Das ist natürlich nicht so.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28p.html

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

es wäre noch einfacher, wenn es sich um dieselben handelt, die vorher angestellt waren.

Wenn diese Honorarkräfte keinen anderen Auftraggeber haben, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Scheinselbstständigkeit.

Die Honorarkräfte könnten in einem solchen Fall die Sozialabgaben nachfordern. In der Regel machen sie das erst, wenn das Verhältnis aus anderen Gründen geendet hat.

Natürlich könnte und müssten auch die SV-Träger sich daum kümmern. Wenn ihnen jemand Fakten liefert.

Viel Glück

Barmer