Hallo nochmal,
Kann er dem Schreiben auch entnehmen, dass er nicht falsch
handeln würde, wenn er die betriebsgewöhnlich Nutzungsdauer"
der Digicam mit 3 Jahren ansetzt, da davon auszugehen ist,
dass er sie spätestens nach dieser Zeit aufgrund des
technischen Fortschrittes durch eine aktuellere ersetzen muss.
Mit dem Argument „technische Veraltung“ wurden in den zurückliegenden zehn bis fünfzehn Jahren die anerkannt „üblichen“ Nutzungsdauern von Hardware und Software durch massenhaftes Praktizieren ziemlich gedrückt - bei Software so weit gehend, dass die Finanzverwaltung derzeit zum koordinierten Gegenschlag antritt, Nutzungsdauer von Software ist bei Betriebsprüfungen herich unter die Top Ten gelangt. Bis hin zu der These, dass sich ein einmal gewährtes Nutzungsrecht je nach Ausgestaltung der Lizenz und Durchführung von Upgrades und Migrationen überhaupt nicht abnutzt…
Aber das führt auf andere Baustellen.
Dieses Argument ist im Fall der Digitalfotografie, die sich noch einigermaßen stürmisch entwickelt, sicherlich zu berücksichtigen. Ich würde es aber aus der Sicht eines Betriebsprüfers gar nicht weiter diskutieren, wenn nach drei Jahren keine entsprechende Neuanschaffung belegbar ist, und vor allem (beliebter Fehler, weil zunächst keine unmittelbare Auswirkung auf den Ertrag) im Anlagenverzeichnis noch Erinnerungswerte von ähnlichen Gütern aus der BGA rumgezerrt werden, die so alt sind wie der Betrieb. Im Zweifelsfall hielte ich persönlich einen etwas weniger radikalen Ansatz, der aber mit dem belegten betrieblichen Geschehen leicht unterfüttert werden kann, für eher erfolgversprechend.
Welchen Einfluss die technische Veraltung hat, hängt sicherlich von dem konkreten Einsatzbereich einer Kamera ab. So werden Details wie Speicher- und Kommunikationsmedien, Schnittstellen sonstwohin und dergleichen bei einem Bildberichterstatter eine viel größere Rolle spielen als bei einem künstlerisch tätigen Fotografen, der am liebsten ganz undigital mit Handschuhen, Pinzette und Rotlicht im abgedunkelten Badezimmer „herumplanscht“…
Schöne Grüße
MM