[StB] Buchen Privateinlagen, Tageserlöse

Hallo,

wenn man etwas mit dem privaten Geld bezahlt und anschließend das Geld aus der Kasse nimmt - wie ist es zu verbuchen?

Eine der Möglichkeiten ist so buchen, dass das Geld erst in die Kasse eingezahlt und dann rausgeholt wird, dann ist es ganz normal „Kasse an Privateinlage“ und dann „Ware an Kasse“.
Gibt es auch eine andere Möglichkeit? Gibt es im Buchhaltungsprogramm (Lexware) ein Konto für privatvorgestrecktes Geld?

Und zweite Frage an dieser Stelle. Wenn man mit einer Kasse (meine jetzt ein Kassenapparat) arbeitet, so hat man am Ende des Tages ein Tagesbericht über die Einnahmen, die auch gebucht werden müssen.
Welche Möglichkeiten außer täglicher Buchung gibt es? Z.B. Sammelbuchung am Ende des Monats (Sammelerlöse nach Erlösebereichen). Gibt es auch andere Möglichkeiten, z.B. Sammelbuchungen ein mal wöchentlich?

Danke sehr.
Anna

Servus Anna,

Eine der Möglichkeiten ist so buchen, dass das Geld erst in
die Kasse eingezahlt und dann rausgeholt wird, dann ist es
ganz normal „Kasse an Privateinlage“ und dann „Ware an Kasse“.

So sieht die Buchung aus, wenn ein Einzelunternehmer oder ein Beteiligter an einer Personengesellschaft etwas für das Unternehmen von seinem privaten Geld kauft, ohne daß er sich das „ausgelegte“ Geld erstatten lässt.

Gibt es auch eine andere Möglichkeit?

Ja, das hängt vom Sachverhalt ab. Wenn derjenige, der das Geld „ausgelegt“ hat, es sich aus der Kasse wieder rausnimmt, fällt der erste Buchungssatz weg, und es ist so, als wäre der Kauf von vornherein aus der Kasse des Unternehmens bezahlt worden.

Wenn das Geld später mal ersetzt wird, heißt der Kauf „Ware an Verbindlichkeit (Unternehmer/Gesellschafter)“, und diese Verbindlichkeit wird dann ausgebucht, wenn sie mit Geld beglichen wird.

Und zweite Frage an dieser Stelle. Wenn man mit einer Kasse
(meine jetzt ein Kassenapparat) arbeitet, so hat man am Ende
des Tages ein Tagesbericht über die Einnahmen, die auch
gebucht werden müssen.
Welche Möglichkeiten außer täglicher Buchung gibt es? Z.B.
Sammelbuchung am Ende des Monats (Sammelerlöse nach
Erlösebereichen). Gibt es auch andere Möglichkeiten, z.B.
Sammelbuchungen ein mal wöchentlich?

Gegenfrage: Wie ist bei so einer „Sammelbuchung“ sichergestellt, daß der gebuchte Kassenbestand jederzeit mit dem Ergebnis eines Kassensturzes übereinstimmt?

Außerdem: Wöchentlich ist das Äußerste, was ich als „zeitnah“ im Sinn der GoB durchgehen ließe. Wenn Bareinnahmen einen bedeutenden Teil der Erträge ausmachen, ist eine wöchentliche Zusammenfassung sicherlich schon zu spät. Wenn es ab und zu auch mal einen Barerlös gibt, könnte ich mir eine wöchentliche Sammelbuchung noch eher vorstellen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Und zweite Frage an dieser Stelle. Wenn man mit einer Kasse
(meine jetzt ein Kassenapparat) arbeitet, so hat man am Ende
des Tages ein Tagesbericht über die Einnahmen, die auch
gebucht werden müssen.
Welche Möglichkeiten außer täglicher Buchung gibt es? Z.B.
Sammelbuchung am Ende des Monats (Sammelerlöse nach
Erlösebereichen). Gibt es auch andere Möglichkeiten, z.B.
Sammelbuchungen ein mal wöchentlich?

Gegenfrage: Wie ist bei so einer „Sammelbuchung“
sichergestellt, daß der gebuchte Kassenbestand jederzeit mit
dem Ergebnis eines Kassensturzes übereinstimmt?

Außerdem: Wöchentlich ist das Äußerste, was ich als „zeitnah“
im Sinn der GoB durchgehen ließe. Wenn Bareinnahmen einen
bedeutenden Teil der Erträge ausmachen, ist eine wöchentliche
Zusammenfassung sicherlich schon zu spät. Wenn es ab und zu
auch mal einen Barerlös gibt, könnte ich mir eine wöchentliche
Sammelbuchung noch eher vorstellen.

Nach meinem Wissenstand müssen die Tagesberichte der Kasse 10 Jahre aufbewahrt werden, dann können bei der Buchhaltung diese Tagesberichte in einer Summe pro Monat zusammengefasst verbucht werden. Die Kasse muss aber natürlich trotzdem tagesgenau geschrieben werden.
Somit kann man sich auf diese Art die tägliche Verbuchung der Kasseneinnahmen im Fibu-Programm sparen.

Grüßle Soni

Servus Soni,

das würde heißen, daß es bei einem Unternehmen, welches vorwiegend Bargeschäfte macht, noch als „zeitnah“ gilt, wenn sich die für das Unternehmen wesentlichen Vorgänge einen Monat später im Hauptbuch zeigen?

(Ich weiß schon, daß üblicherweise der USt-Termin als Deadline für die FiBu gilt, aber ob das alles so richtig ist…?)

Schöne Grüße

MM