[StB] Buchungssatz 1% Regelung?

HalliHallo Experten
ein Bekannter hatte mich nach dem Buchungssatz zu der Abschlussbuchung der 1% Regelung für Kfz in einer Bilanz gefragt und zu meinem Beschämen konnte ich ihn nicht nennen. Damit wir beide nicht dumm sterben müssen wäre eine Aufklärung spitze.
Im Voraus vielen Dank.

Servus,

das kommt drauf an.

Im Fall des Unternehmers oder Mitunternehmers heißt der Satz:

Entnahmen an Sonstige Erträge

und im Fall des Arbeitnehmers:

Sonstiger Personalaufwand an Sonstige Erträge.

In beiden Fällen ist es nützlich, den Satz auf zwei Ertragskonten aufzuteilen: Eines, welches in die USt-Bemessungsgrundlage einfließt für den USt-pflichtigen Teil, und eines, welches UStlich neutral behandelt wird.

Wie weit man sonst noch differenzieren will, hängt davon ab, wie weit man auf Kontenebene eine Feingliederung der GuV sehen will.

Ein Ertragskonto muss im Sinn des Konzeptes von der „Leistungsabgabe“ immer angesprochen werden, auch wenn der zweite Satz „Aufwand an Ertrag“ seltsam aussieht. Aber anders kriegt man weder die UStlichen Konsequenzen noch im Fall des Arbeitnehmers die SV- und LStrechtlichen Konsequenzen nachvollziehbar dargestellt.

Im Fahrtenbuchfall sieht die Sache übrigens genau gleich aus, bloß die Zahlen sind anders.

Schöne Grüße

MM