es geht hier um eine Existenzgründung aus dem Jahr 2007 und die Frage, ob eine Steuerberatung von Nöten ist oder nicht…
Kurz zur Unternehmung:
Das Unternehmen kann seine betrieblichen Kosten voll decken, wirft jedoch momentan noch keinen Gewinn ab, weshalb der Gründer seine privaten Kosten durch ALG II decken muss.
Dieser freiberufliche Unternehmer ist von Umsatzsteuer befreit und weisst auch keine Mehrwertsteuer aus.
Investitionen ins Unternehmen waren keine nennenswerten nötig,
die betreiblichen Kosten bestehen aus den monatlichen Miet- und Werbekosten.
Dem Wissen des Unternehmers nach, fällt, da er keine Mehrwertsteuer ausweist, deshalb auch die Möglichkeit flach, die im Rahmen der betrieblichen Kosten gezahlte Mehrwersteuer (z.b. für Werbung), erstattet zu bekommen.
Die Grenze für Gewinne, ab dem Einkommensteuer überhaupt fällig wird, wird fürs Gründungsjahr nicht erreicht.
Nach recht unterschiedlichen Auskünften bzgl einer Steuerberatung(von
„das reduziert sich ja dann bei Ihnen letztlich auf eine Einnnahmen-Überschuss-Rechnung, das geht auch ohne Stb“
bis „auf jeden Fall unbedingt Stb in Anspruch nehmen…“)
fragt sich der Unternehmer nun, was hier das Beste wäre …
Unser Existenzgründer würde sich nun sehr über die ein oder andere Erfahrung oder Meinung diesbezüglich freuen …
wer weiß, vielleicht kommen Aussagen wie „auf jeden Fall einen Steuerberater in Anspruch nehmen“ von einem ebensolchen
Es gibt sehr gute Programme, mit denen man seine Steuererklärung machen kann. Vielleicht kann der Unternehmer sich ja so eines kaufen, z.B. von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (EUR 39,95) und mal versuchen, die Steuererklärung selber zu machen.
Falls dann noch Fragen offen bleiben, die sich anders nicht klären lassen, kann man einen Steuerberater auch stundenweise in Anspruch nehmen. Zum Vergleich: Wenn man die komplette Steuerklärung machen lässt, kostet es beispielsweise EUR 550,- und wenn man sich eine Stunde beraten lässt, kostet es „nur“ EUR 100,-.
Schöne Grüße
Petra
P.S. Wenn man die Steuererklärung komplett abgibt, hat man noch lange keine Garantie, dass alles richtig gemacht wird!
ich selbst bin seit fast 15 Jahren in der Steuerberatung tätig; speziell im Bereich der Existenzgründungen. Ich kann Dir bzw…Deinem „Freund“ nur raten, Dich bzw „sich“ bei einer anbahnenden Existenzgründung in die Hände eines kompetenten Steuerberaters zu begeben. Es ist, speziell im Rahmen einer Neugründung einer Unternehmung sehr wichtig, sich über alle Risiken und Neuerungen der Rechnungslegung bzw. des aktuellen Steuerrechts zu informieren bzw. sich von Anfang an in sichere Hände zu begeben. Alles andere (Trivial"PSEUDOSOFTWARE") von Aldiii bringt Dich hier sicherlich nicht voran…es sei denn, du hast fundierte steuerliche bzw. ausreichend betriebswirtschaftliche und auch juristische Kenntnisse, die die Nutzung einer solchen Software lediglich als „formbringende Basis“ zu nutzen, um dein Wissen in schriftliche Form zu bringen.
Die Gesetzgebung ist mittlerweile so unfangreich, daß es einem Laien nicht möglich ist, seinen selbständigen beruflichen Weg in einer reinlichen Basis zu gehen, das kann ich Dir versichern.
Du kannst Dir gern Hilfe von allen holen, die meinen, etwas zu sagen zu haben, aber Fakt ist, im Falle einer Betriebsprüfung wirst Du Dich nicht auf die Aussagen eines laienhaft formulierten Forums bzw. deren Posts berufen können (denn fast alles, was ich hier so lese, ist lediglich Halbwissen !)…sondern nur auf fundierte und stabile und sichere Fakten bzw. Kommentierungen.
Also…laß die Finger von allem, was nicht wirklich fundiert ist und begebe Dich in die Hände eines Fachmanns (die Bremsen deines Fahrzeuges lässt du schließlich auch nicht von einem Maurer reparieren lassen)…und dann…ist alles gut !
So long von mir…
LG
T@nk
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hier geht es ja offensichtlich nicht in erster Linie um die Erstellung der Steuererklärungen (obwohl der Unternehmer in dem Glauben, er sei von der USt befreit, vielleicht die zwei Felder in der USt-Erklärung, die er ausfüllen muss, gar nicht finden wird), sondern ganz banal um die Anfertigung der Überschussrechnung. Und zwar in nachvollziehbarer Weise, d.h. so, dass jederzeit der Schritt von der fertigen Überschussrechung zurück zum einzelnen Beleg und umgekehrt nachvollziehbar bleibt, auch noch in sieben Jahren.
Ein einfaches Kriterium für die Entscheidung pro oder contra StB wäre hier, meine ich, ganz schlicht mal eine Überschussrechnung zusammenzubasteln und zu schauen, ob das geht.
Wenn ja: Wird ein StB wenig helfen, weil in den Steuerbescheiden eh überall Null stehen wird.
Wenn nein: Dann muss man sich helfen lassen.
Schöne Grüße
MM
der viele Jahre in Kanzleien von StBs und WPs gearbeitet hat und das Klischee vom StB, der sich immer selber für unersetzbar erklärt, ziemlich hohl findet: An solchen Kruschtelesmandaten ist nix verdient, die umgeht man lieber, wenns geht.
neugierhalber: Da im beschriebenen Sachverhalt in allen Steuerbescheiden von oben bis unten Null stehen wird - was wird ein StB daran besser machen können?
Ich halte es für ziemlich heroisch, bei derlei WMF-Mandaten von „Rechnungslegung“ zu sprechen. Selbst wenn unser Überschussrechner auf ein paar Feinheiten nicht achtet, z.B. die Aufzeichnungen seiner Bargeldbewegungen „Kassenbuch“ nennt und damit ggf. eine Vollschätzung provoziert: Was sollte bei dieser Schätzung anderes herauskommen als wieder von oben bis unten Null?
Wenn man die komplette
Steuerklärung machen lässt, kostet es beispielsweise EUR 550,-
und wenn man sich eine Stunde beraten lässt, kostet es „nur“
EUR 100,-.
ist ungefähr so sinnvoll wie die Aussage „Wenn man ein Auto kauft, kostet es beispielsweise 20.000 €, und wenn man mit dem Bus fährt, nur dreißig“.
Du kennst weder die Gegenstandswerte, die im Sachverhalt eine Rolle spielen, noch die ortsüblichen Stundensätze. Woher nimmst Du die Zahlen in Deiner Aussage?
Dieser freiberufliche Unternehmer ist von Umsatzsteuer befreit
und weisst auch keine Mehrwertsteuer aus.
= Kleinunternehmer
Investitionen ins Unternehmen waren keine nennenswerten nötig,
die betreiblichen Kosten bestehen aus den monatlichen Miet- und Werbekosten.
klingt noch nicht gerade nach eine aufwändigen Berechnung
Dem Wissen des Unternehmers nach, fällt, da er keine Mehrwertsteuer ausweist,
deshalb auch die Möglichkeit flach, die im Rahmen der betrieblichen Kosten
gezahlte Mehrwersteuer (z.b. für Werbung), erstattet zu bekommen.
Ja, das ist so beim Kleinunternehmer.
Trotzdem muss in ein Formular Umsatzsteuererklärung in den Zeilen
für Kleinunternehmer der Umsatz reingeschrieben werden.
Die Grenze für Gewinne, ab dem Einkommensteuer überhaupt fällig wird,
wird fürs Gründungsjahr nicht erreicht.
Trozdem muss der Gewinn/Verlust ermittelt und in eine Anlage GSE zur Einkommensteuer geschrieben werden.
Die Gewinnermittlung heißt Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
und kann mit Excel gemacht werden.
Das amtliche Formular EÜR muss erst ab 17.500 € Umsatz ausgefüllt
werden.
und die Frage, ob eine Steuerberatung von Nöten ist oder nicht…
…
fragt sich der Unternehmer nun, was hier das Beste wäre …
Lies doch mal http://www.klicktipps.de/gewerbe.php intensiv durch,
das ist für kleine Unternehmen und auch für Kleinunternehmer geschrieben.
Dort gibt es im Downloadbereich auch passende Exceltabellen.
Danach hast Du dann vermutlich relativ wenig Fragen übrig.
Schreib die mal systematisch auf und überleg dann, was Du davon im Forum, was beim Steuerberater und was Du noch beim Finanzamt fragen willst.