[StB] Liquidationsbilanz

Hallo

man stelle sich folgender Fall vor:

Eine GmbH ist zum 29.12.2003 aufgelöst worden und befindet sich seit dem in Liquidation. Die Liquidation ist zum 17.03.2005 beendet.
Rein Theoretisch müßte dann die Liquidationsbilanz zum 17.03.2005 erstellt werden, oder?

Kann ich auch die Liquidaionsbilanz zum 31.12.2004 erstellen und restliche Rechnungen, die erst 2005 kommen als Rückstellung einbuchen?

Mal ne ganz doofe Frage
Der „Gewinn“ der Liquidation wird doch wie bisher auch nach § 5 (1) EStG ermittelt - also Betriebsvermögensvergleich. (evtl. gezahlte Vorsteuer berührt den Gewinn nicht. Ebenso evtl. erstattete Umsatzsteuer für Vorjahre --> müßte ja eh schon als Forderung erfasst sein)
Oder wird der „Gewinn“ wie bei einem 4/3-Rechner ermittelt?

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Grüßle Soni (die jetzt total verwirrt ist)

gleich noch zwei Fragen
Hallo,

man stelle sich zusätzlich folgende Ergänzung vor:

Das Anlagevermögen der GmbH wird von den Gesellschaftern entnommen. Wird diese „Entnahme“ in der Liquidationsbilanz gebucht, so dass das Anlagevermögen mit 0,00 € ausgewiesen wird?

Das Stammkapital wird ja zum Schluss noch für die „Schlussauskehrung“ verwendet. Wird das ebenfalls gebucht? Das erfolgt doch erst nach Erstellung der Liquidationsbilanz, oder?

Danke

Grüßle Soni (heute sehr verwirrt)

hallo,

also vorweg, die „i.L.“ bleibt bilanzierungspflichtig, EÜR gibts da nicht.

bsp. ausgangsbilanz

aktiva

5.000,- Anlagevermögen
20.000,- Kasse

passiva

25.000,- Stammkapital

nun gehen wir in die liqudidationsphase, man bucht wie gehabt alles hübsch rein.

bsp.

5.000,- rest-kosten AN verbindlichkeiten
800,- Vorsteuer

zahlung:

5.800,- Verbindlichkeiten AN kasse

rückstellungen natuerlich nur für sowas, wofür man sonst auch rückstellungen bildet, also aufwand vor bilanzstichtag entstanden, aber höhe ungewiss.

dann haben wir folgende bilanz

aktiva

5.000 AV
800 Forderungen FA
14.200 Kasse

passiva

25.000 stammkapital
-5.000 verlust

nun muss das anlagevermögen raus. entweder man löst nur die stillen reserven auf und der gesellschafter nimmt es raus, sauberer wäre es, die i.L. verkauft es einfach zum teilwert.

bsp. das AV zum buchwert 5.000 hat noch 6.000 netto wert. dann buchen wir

6.960 Forderung Gesellschafter AN 6.000 Erlöse AV-Verkauf
960 umsatzsteuer

5.000 Anlagenabgang (aufwand) AN Anlagevermögen

durch diese beiden buchungen entsteht also ein gewinn von 1.000, nun zahlt der gesellschafter die 6.960 ein und wir haben:

das wäre die abschlussbilanz:

aktiva

21.160 Kasse

passiva

25.000 stammkapital
-4.000 verlust
160 verbindl. FA

die GuV dazu:

+6.000 anlageverkauf
-5.000 kosten
-5.000 anlagenabg

-4.000 verlust

that’s it.

dann zahlt man die 160 Ust an die kasse und die restlichen 21.000 werden unter den gesellschaftern nach quote verteilt.

also bekommt jeder

21.000 x (Stammeinlage / 25.000) =

gruss vom

showbee

Danke
Hallo,

vielen Dank, das habe ich mir fast so gedacht. So habe ich es ja eigentlich auch theoretisch gelernt.

Das hat man nun davon, wenn man sich durch andere verunsichern läßt.

Dank schee.

Grüßle Soni (jetzt wieder klar im Kopf)