Hallo
man stelle sich folgender Fall vor:
Eine GmbH ist zum 29.12.2003 aufgelöst worden und befindet sich seit dem in Liquidation. Die Liquidation ist zum 17.03.2005 beendet.
Rein Theoretisch müßte dann die Liquidationsbilanz zum 17.03.2005 erstellt werden, oder?
Kann ich auch die Liquidaionsbilanz zum 31.12.2004 erstellen und restliche Rechnungen, die erst 2005 kommen als Rückstellung einbuchen?
Mal ne ganz doofe Frage
Der „Gewinn“ der Liquidation wird doch wie bisher auch nach § 5 (1) EStG ermittelt - also Betriebsvermögensvergleich. (evtl. gezahlte Vorsteuer berührt den Gewinn nicht. Ebenso evtl. erstattete Umsatzsteuer für Vorjahre --> müßte ja eh schon als Forderung erfasst sein)
Oder wird der „Gewinn“ wie bei einem 4/3-Rechner ermittelt?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
Grüßle Soni (die jetzt total verwirrt ist)