[StB] RAP bei Jahreskarte der Bahn?

Ein bilanzierender Freiberufler kauft sich im November 2005 eine Jahreskarte der Bahn (Kosten 3250 Euro, brutto). Kann er die vollen Nettokosten im gleichen Jahr in seiner GuV ansetzen - oder muss der Betrag abgegrenzt werden, also 2/12 der Kosten in 2005 und 10/12 in 2006?

Vielen Dank fürs Interesse
Daniel

Bilanz erfordert RAP!
Hi !

Sobald eine Bilanz erstellt wird, ist auch die Abgrenzung zwingend!

Dass es sich dabei einen freiwillig bilanzierenden Freiberufler handelt, ist irrelevant.

BARUL76

Hallo, danke für die Antwort. Soweit ich verstehe, kann der Steuerpflichtige dann wohl die gesamte Ust aus der Rechnung ziehen, von den Nettokosten aber nur 2/12 in 2005 ansetzen und den Rest in 2006.

Daniel

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Umsatzsteuer und RAP!
Hi !

Hallo, danke für die Antwort. Soweit ich verstehe, kann der
Steuerpflichtige dann wohl die gesamte Ust aus der Rechnung
ziehen, von den Nettokosten aber nur 2/12 in 2005 ansetzen und
den Rest in 2006.

In dem ungewöhnlichen Fall, dass die Bahn dort tatsächlich Umsatzsteuer ausgewiesen hat (kann mir das überhaupt nicht vorstellen, da sollte die Rechung noch mal ganz genau angesehen werden), darf diese selbstverständlich im Jahr der Rechungsstellung als Vorsteuer gezogen werden. Die danach verbleibenden (Netto-)Kosten sind zeitanteilig aufzuteilen.

BARUL76

Hallo!

Danke für die Antwort, ich meinte natürlich die Vorsteuer. Diese wird als 16%-ige Ust explizit von der Bahn ausgewiesen, auch bei den Monatskarten steht sie auf der Fahrkarte.

Grüße - Daniel

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