Angenommen, Jemand ist - gemeinsam mit einer weiteren Person - Eigentümer zweier vermieteter Wohnungen.
„Jemand“ ist in der Lage, seine normale Einkommensteuererklärung (Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben etc.) ohne Hilfe zu erstellen und macht das auch.
Die
„gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“
Anlage V
Anlage FE-KAP
FE1
Anlage FB
Anlage KAP etc.
übersteigt jedoch die Kenntnisse/Fähigkeiten von Jemand.
Gibt es - neben dem Steuerberater - Möglichkeiten, Hilfe bei diesem Teil der Steuererklärung zu erhalten? Die Erklärung für (bisher) eine Wohnung hat nämlich alleine schon mehr als 370 Euro gekostet. Die Kosten für zwei Wohnungen möchte ich mir dann gar nicht ausmalen …
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist da wohl auch nicht die richtige Adresse, oder?
370 € für die Erstellung dieser Steuererklärung ist schon recht happig.
Dieser Jemand könnte sich auch ein Steuerprogramm kaufen, z.B. taxman oder WISO, und könnte dann alles ausfüllen.
Diese Programme leisten sehr sehr gute Hilfestellung, siehe auch hier: http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/index.phtml…
Dort auf Steuerprogramme 2006 klicken.
Diese Programme füllen auch gleich die Steuererklärung aus, so dass man sie nach dem Ausdrucken nur noch unterschreiben muss.
Ein Lohnsteuerhilfeverein wäre sicher auch hilfreich.
370 € für die Erstellung dieser Steuererklärung ist schon
recht happig.
Hallo,
Momentchen! 370 EUR für eine Ermittlung des Überschusser der Einnahmen über die Werbungskosten nebst gesonderter und einheitlicher Ermittlung (scheint ja vorzuliegen Anlage FE, FB …) ist durchaus okay! Man kann nie die absoluten Zahlen nehmen, den Wert müsste man mit Belegzahl, Aufwand (bsp. Ermittlung Abschreibungsgrundlage, Erhaltungsaufwand, Schuldzinsen) und Einkünftehöhe vergleichen.
da die Wohnung ja schon mehrere Jahre vermietet wurde, sind die Grunddaten gespeichert.
Sagen wir mal großzügig, der Steuerberater braucht zwei Stunden, da sind 370 € immer noch recht happig.
Ich denke, eine Wohnung wird in höchstens einer halben Stunde abgehandelt worden sein.
Das macht einen Stundenlohn von 740 €, ich find’s viel (zu viel).
kleine Anmerkung: die beiden letztgenannten Posten werden meistens gesondert abgerechnet. Gut, manche sparen sich die gesonderte Abrechnung und legen lieber bei der Steuererklärungsrechnung 2-3 Zehntel oben drauf, im streitigen Falle ist das aber problematisch (wenn bspw. dann doch kein Einspruch eingelegt wurde bzw. nix zu prüfen gab), dann ist der „Pauschal-Zehntel“ zu hoch bemessen.
Nicht umsonst lernt der Steuerberater ja auch Berufs- und Gebührenrecht vor der Prüfung
Ich kann leider nicht beurteilen, ob und inwieweit das angemessen ist oder nicht. „Jemand“ würde da gerne etwas mehr Eigenleistung erbringen können um den doch recht hohen Betrag etwas zu reduzieren.
Ist trotzdem nicht schön, wenn man nicht in der Lage ist, die eigene Steuererklärung zu machen - trotz täglich geübtem Umgang mit Formularen, Anträgen und Behörden …
es gibt etliche gute Programme für die Erstellung von Steuererklärungen. Ich benutze die „Steuersparerklärung“ und bin damit zufrieden. Es hilft bei der Erstellung der Anlage V und kann auch gesonderte Feststellungen erstellen. Die Hilfen sind insbesondere umfangreich und zuverlässig.
Ich gehe davon aus, dass man, falls man Vorjahre als Muster schon hat und die Steuererklärung mit Lohneinkünften bisher hinbekommen hat, die gesonderte Feststellung dann auch erstellen kann.