[StBerG] Hilfe bei Steuererklärung - woher?

Hallo!

Angenommen, Jemand ist - gemeinsam mit einer weiteren Person - Eigentümer zweier vermieteter Wohnungen.

„Jemand“ ist in der Lage, seine normale Einkommensteuererklärung (Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben etc.) ohne Hilfe zu erstellen und macht das auch.

Die
„gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“

  • Anlage V
  • Anlage FE-KAP
  • FE1
  • Anlage FB
  • Anlage KAP etc.

übersteigt jedoch die Kenntnisse/Fähigkeiten von Jemand.

Gibt es - neben dem Steuerberater - Möglichkeiten, Hilfe bei diesem Teil der Steuererklärung zu erhalten? Die Erklärung für (bisher) eine Wohnung hat nämlich alleine schon mehr als 370 Euro gekostet. Die Kosten für zwei Wohnungen möchte ich mir dann gar nicht ausmalen …
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist da wohl auch nicht die richtige Adresse, oder?

Danke für Eure Hilfe,

D.

hallo,

370 € für die Erstellung dieser Steuererklärung ist schon recht happig.

Dieser Jemand könnte sich auch ein Steuerprogramm kaufen, z.B. taxman oder WISO, und könnte dann alles ausfüllen.
Diese Programme leisten sehr sehr gute Hilfestellung, siehe auch hier:
http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/index.phtml…
Dort auf Steuerprogramme 2006 klicken.
Diese Programme füllen auch gleich die Steuererklärung aus, so dass man sie nach dem Ausdrucken nur noch unterschreiben muss.

Ein Lohnsteuerhilfeverein wäre sicher auch hilfreich.

Einzelfragen beantworten auch die Fachleute hier :smile:

Gruß

petz

370 € für die Erstellung dieser Steuererklärung ist schon
recht happig.

Hallo,

Momentchen! 370 EUR für eine Ermittlung des Überschusser der Einnahmen über die Werbungskosten nebst gesonderter und einheitlicher Ermittlung (scheint ja vorzuliegen Anlage FE, FB …) ist durchaus okay! Man kann nie die absoluten Zahlen nehmen, den Wert müsste man mit Belegzahl, Aufwand (bsp. Ermittlung Abschreibungsgrundlage, Erhaltungsaufwand, Schuldzinsen) und Einkünftehöhe vergleichen.

Mfg vom

showbee

Hi showbee,

da die Wohnung ja schon mehrere Jahre vermietet wurde, sind die Grunddaten gespeichert.
Sagen wir mal großzügig, der Steuerberater braucht zwei Stunden, da sind 370 € immer noch recht happig.
Ich denke, eine Wohnung wird in höchstens einer halben Stunde abgehandelt worden sein.
Das macht einen Stundenlohn von 740 €, ich find’s viel (zu viel).

Gruß

Petz

Hallo,

da ja die meisten StB doch noch nach der StbGebVO abrechnen und nicht nach Stundensätzen, sollte man mal folgendes durchrechnen:

  1. Ermittlung der Einkünfte = 1-12/20tel nach Tab. A, mind. 6.000 Gegenstand
  2. Gesond. und einh. Fest. = 1-5/10tel nach Tab. A, min. 6.000 Gegenstand

Tabelle A bei Mindestgegenstandswert 6.000
–> 10/10tel = 338,-

Also:

  1. 1/20 = 16,90 EUR bis 12/20 = 202,80
  2. 1/10 = 33,80 EUR bis 05/19 = 169,00
    Summen: 50,70 bis 371,80
  • 15% Portopauschale + 16% USt

Summen: 58,31 bis 391,80 EUR ist der Rahmen BEI MINDESTGEGENSTANDSWERT!!! Die Mittelgebühr (für den Feld-Wald-Wiesen-Flur StB) wäre also 222,80 EUR!

Das sind eben die Preise beim Steuerberater…

Mfg vom

showbee

Sagen wir mal großzügig, der Steuerberater braucht zwei
Stunden, da sind 370 € immer noch recht happig.

Ich kenne Rechtsanwälte die nehmen dafür nichtmal den Stift in die Hand. :wink:

(Steuer)Fachwissen kostest nunmal Geld. Und mit bloßem eintippen von Zahlen ist es halt nicht getan.

  • Vorgespräch
  • Eintippen
  • Berücksichtigung von gesetzl. Änderungen
  • Möglicherweise Rückfragen
  • Ausdruck der Unterlagen
  • Ordentliche eigene Akten, d.h. alles kopieren
  • Faktura
  • Anschreiben
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Mögl. Rechtsbehelf

etc…

Dann rechne mal aus was dann für den STB am Ende übrigbleibt. 370 EUR dürften da recht üblich sein.

Grüsse
Alex

Allgemeine Büro-, Personal- und Verwaltungskosten verschlingen da wohl mind. 50 % der Gebühren.

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Mögl. Rechtsbehelf

Hallo,

kleine Anmerkung: die beiden letztgenannten Posten werden meistens gesondert abgerechnet. Gut, manche sparen sich die gesonderte Abrechnung und legen lieber bei der Steuererklärungsrechnung 2-3 Zehntel oben drauf, im streitigen Falle ist das aber problematisch (wenn bspw. dann doch kein Einspruch eingelegt wurde bzw. nix zu prüfen gab), dann ist der „Pauschal-Zehntel“ zu hoch bemessen.

Nicht umsonst lernt der Steuerberater ja auch Berufs- und Gebührenrecht vor der Prüfung :smile:

Mfg vom

showbee

Hi!

Ich kann leider nicht beurteilen, ob und inwieweit das angemessen ist oder nicht. „Jemand“ würde da gerne etwas mehr Eigenleistung erbringen können um den doch recht hohen Betrag etwas zu reduzieren.

Ist trotzdem nicht schön, wenn man nicht in der Lage ist, die eigene Steuererklärung zu machen - trotz täglich geübtem Umgang mit Formularen, Anträgen und Behörden …

Gruß

Daisy

Das sind eben die Preise beim Steuerberater…

Ich weiß, deswegen empfehle ich ja auch gerne günstigere Alternativen…

Hallo,

es gibt etliche gute Programme für die Erstellung von Steuererklärungen. Ich benutze die „Steuersparerklärung“ und bin damit zufrieden. Es hilft bei der Erstellung der Anlage V und kann auch gesonderte Feststellungen erstellen. Die Hilfen sind insbesondere umfangreich und zuverlässig.

http://www.steuertipps.de/steuern/produkte/software/…

Ich gehe davon aus, dass man, falls man Vorjahre als Muster schon hat und die Steuererklärung mit Lohneinkünften bisher hinbekommen hat, die gesonderte Feststellung dann auch erstellen kann.

Viele Grüße
Cirwalda

Ich sitz da etwas zwischen den Stühlen. Denn ich hab schon verdammt viel Mist von den „günstigeren“ Alternativen gesehen… :wink:

Grüsse
Alex

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