[StBGebV] Bedeutung: Auslagen und Kostenersatz?

Liebe Leute:

Ich habe eine Frage zur Position „Gebühren und Kostenersatz“ auf einer Steuerberater-Rechnung. Was wird da normalerweise angesetzt? Nehmen wir mal als Beispiel einen Freiberufler mit Betriebseinnahmen von ca. 25.000 EUR; der Steuerberater wurde mit Anfertigung von Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sowie Einnahmen-Überschussrechnung beauftragt.

Kämen in diesem Fall Auslagen und Kosten des Steuerberaters in Höhe von ca. 60 EUR hin? Was könnte denn da so schrecklich viel kosten? Mir fallen dazu nur ein: Porto, Telefon/Internet, Papier, Fotokopien. Aber: Kostet so was für eine einzige Steuererklärung gleich 60 EUR? Oder werden da auch noch Software und Abnutzung für Geräte mit eingerechnet?

Verwirrte und gleichzeitig nette Grüße von
Batti :smile:

Kämen in diesem Fall Auslagen und Kosten des Steuerberaters in
Höhe von ca. 60 EUR hin? Was könnte denn da so schrecklich
viel kosten? Mir fallen dazu nur ein: Porto, Telefon/Internet,
Papier, Fotokopien. Aber: Kostet so was für eine einzige
Steuererklärung gleich 60 EUR?

Hi,

nein, da hat sich der StB vertan, weil er mehr verlangt als er darf!
Gem. § 16 Steuerberatergebührenverordnung kann er als pauschale
Auslagen 15% der Nettogebühren, maximal allerdings 20,- Euro
ansetzen. Alles in allem dann 23,20 Euro Brutto für Auslagen dürfen
auf der Rechnung stehen.

Nachzulesen: http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf

Bei Bedarf dem StB daran erinnern.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee!

Herzlichen Dank für die Antwort!

nein, da hat sich der StB vertan, weil er mehr verlangt als er
darf!
Gem. § 16 Steuerberatergebührenverordnung kann er als
pauschale
Auslagen 15% der Nettogebühren, maximal allerdings 20,- Euro
ansetzen. Alles in allem dann 23,20 Euro Brutto für Auslagen
dürfen
auf der Rechnung stehen.

Hm, der Steuerberater sagt, die maximal 20 EUR gelten pro Position auf der Gebührenrechnung. Und wenn auf einer Rechnung drei Positionen stehen (Einkommens-Überschuss, Umsatzsteuerjahreserklärung und Einkommensteuererklärung), werden diese maximal 20 EUR halt dreimal geltend gemacht …

Ist das tatsächlich so? Erscheint mir enorm viel. Aber wenn das die Gebührenordnung wirklich so vorschreibt, dann ändert die Tatsache, dass die tatsächlichen Kosten sehr viel niedriger lagen, vermutlich nichts daran.

Viele Grüße von
Batti

Servus,

da hat der Mann glaube ich ein Eigentor fabriziert…

Die Franzosen sagen in so einem Fall: „Au coin, il y a un bistrot“ („an der Ecke ist eine Kneipe“ - ergänze „…wo man auch was kriegt“) - die Deutschen: „Andere Mütter haben auch schöne Töchter“

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Hm, der Steuerberater sagt, die maximal 20 EUR gelten pro
Position auf der Gebührenrechnung. Und wenn auf einer Rechnung
drei Positionen stehen (Einkommens-Überschuss,
Umsatzsteuerjahreserklärung und Einkommensteuererklärung),
werden diese maximal 20 EUR halt dreimal geltend gemacht …

oha, da hat er Recht. Aber im Ernst, ich würde vor solchen StB reiß aus nehmen. Die Gebührenkalkulation lässt hier arg zu wünschen übrig.

„Er kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz fordern, der 15 vom Hundert der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro …“

Es geht darum, ob es „dieselbe Angelegenheit“ ist. Bei Erstellung von 2 Steuererklärungen werden es zumindest 2 Angelegenheiten sein. Da die EÜR nur Annex ist und der Mandant dies nur haben will um seine steuerlichen Pflichten zu erfüllen, könnte man sich wenigstens vortrefflich streiten, ob es auf keinen Fall 3 Angelegenheiten sind, da die EÜR nur Anlage zu den beiden Steuererklärungen ist.

Wie gesagt, der StB kann die Pauschalen fordern, ggf. fragt man mal nach, ob er es selber für gerechtfertigt hält. Im Zweifel sollte man dann andeuten, im Folgejahr einen anderen Berufsvertreter mit der Arbeit zu betrauen.

Mfg vom

showbee

Hallo,

Hm, der Steuerberater sagt, die maximal 20 EUR gelten pro
Position auf der Gebührenrechnung. Und wenn auf einer Rechnung
drei Positionen stehen (Einkommens-Überschuss,
Umsatzsteuerjahreserklärung und Einkommensteuererklärung),
werden diese maximal 20 EUR halt dreimal geltend gemacht …

oha, da hat er Recht. Aber im Ernst, ich würde vor solchen StB
reiß aus nehmen. Die Gebührenkalkulation lässt hier arg zu
wünschen übrig.

Ja, erzähle ich doch die ganze Zeit, dass die Gebührenordnung nicht vor Abzocke schützt. Hier haben wir es mit einer klassischen Erwartungslücke zu tun, nämlich was der Kunde von der GebO denkt und wozu sie wirklich da ist, nämlich den Steuerberatern ein Mindesteinkommen zu sichern.

Wie gesagt, der StB kann die Pauschalen fordern, ggf. fragt
man mal nach, ob er es selber für gerechtfertigt hält. Im
Zweifel sollte man dann andeuten, im Folgejahr einen anderen
Berufsvertreter mit der Arbeit zu betrauen.

Es ist besser es selbst zu machen. Wenn man die ersten Hürden genommen hat, wird man merken wie einfach das ganze eigentlich ist, und wie blöd man war dass man für so etwas Geld ausgegeben hat.

Gruß
Denis

Ja, erzähle ich doch die ganze Zeit, dass die Gebührenordnung
nicht vor Abzocke schützt. Hier haben wir es mit einer
klassischen Erwartungslücke zu tun, nämlich was der Kunde von
der GebO denkt und wozu sie wirklich da ist, nämlich den
Steuerberatern ein Mindesteinkommen zu sichern.

Hallo,

ehrlich! Ich habe auf deinen Senf zum Thema schon lange gewartet. Hast du schonmal daran gedacht, dass die Gebührenordnungen der freien Berufe, genauso wie die Kostengesetze für Gerichte & Co. auch sozial bedingt sind. Warum gibt es wohl Wertgebühren im Recht? Weil der, der viel hat/streitet/beantragt wohl leistungsfähiger ist und somit mehr an den jenigen (RA; StB, Gericht) abdrücken muss, als er eigentlich Aufwand produziert. Im Gegensatz werden diejenigen mit geringen Gegenstandswerten also subventioniert.

Oder warum ist es gerechtfertigt, dass bspw. eine Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch die 50.000 Euro beträgt ca. 130 Euro Kostet, nur weil der Rechtspfleger aber ggf. 500.000 (EIN ZEICHEN!!!) einträgt gleich 800 Euro?

Oder warum ist die Volle-Gebühr für eine Gewinnermittlung (die aus einem Ordner Buchhaltung und Gewinn von 24.000 Euro) besteht bei einem Unternehmer mit Betriebseinnahmen von 50.000 Euro 210,- Euro und mit Betriebseinnahmen von 150.000 Euro gleich 377,-?

Jaja, nur weil die Gesetzgeber wollen, dass sich Gerichte und Freiberufler die Taschen voll hauen!

Im übrigen ist der Steuerberater, der bei Portokosten von 2 Briefen und 2 Telefonaten 60,- Euro berechnet genauso ein Lump, wie der Schlüsseldienst, der für einmal „aufbohren“ 180,- Euro berappt. Da hat Martin schon Recht, hier bereinigt nur der Markt von allein. Konkurrenz belebt das Geschäft.

Mfg vom

showbee

Ja, erzähle ich doch die ganze Zeit, dass die Gebührenordnung
nicht vor Abzocke schützt. Hier haben wir es mit einer
klassischen Erwartungslücke zu tun, nämlich was der Kunde von
der GebO denkt und wozu sie wirklich da ist, nämlich den
Steuerberatern ein Mindesteinkommen zu sichern.

Hallo,

ehrlich! Ich habe auf deinen Senf zum Thema schon lange
gewartet. Hast du schonmal daran gedacht, dass die
Gebührenordnungen der freien Berufe, genauso wie die
Kostengesetze für Gerichte & Co. auch sozial bedingt sind.
Warum gibt es wohl Wertgebühren im Recht? Weil der, der viel
hat/streitet/beantragt wohl leistungsfähiger ist und somit
mehr an den jenigen (RA; StB, Gericht) abdrücken muss, als er
eigentlich Aufwand produziert. Im Gegensatz werden diejenigen
mit geringen Gegenstandswerten also subventioniert.

Wie immer holst du gleich weit aus. Laß uns hier bei Steuerberatern bleiben.

Im übrigen ist der Steuerberater, der bei Portokosten von 2
Briefen und 2 Telefonaten 60,- Euro berechnet genauso ein
Lump, wie der Schlüsseldienst, der für einmal „aufbohren“
180,- Euro berappt.

Nur bei den anderen ist der Kunde von Anfang an vorsichtiger und kann sich schützen. Der Steuerberater dagegen ist jemand der lt. Gesetz eine besondere Vertrauensstellung hat und von dem man keine Schweinereien erwartet. Sozusagen ein Wolf im Schafspelz.

Gruß
Denis

Ja, erzähle ich doch die ganze Zeit, dass die Gebührenordnung
nicht vor Abzocke schützt.

hast du dir mal überlegt, dass es viele steuerpflichtige gibt, die nicht so kleingeistig wie du daherkommen, und in der zeit, in der sie ihre steuererklärung ausfüllen würden, lieber selbst ihr geld verdienen, und dankbar sind dass ihnen das jemand abnimmt und die gebühren gerne bezahlen

wenn dem nicht so ist, bleibt immer noch der weg zum lohiverein, oder die ganze chose selbst abzuwickeln - dann aber ohne doppelten boden

gruß inder

Noch mal ein Dankeschön und mein Fazit
Liebe Leute,

oha, da hat sich ja noch richtig was getan in diesem Artikelbaum. Vielen Dank an alle, die sich zu meinem Thema Gedanken gemacht haben :smile: Fazit für mich: Die 60 EUR sind okay bis grenzwertig, und man hätte durchaus auch eine andere (aus meiner Sicht realistischere) Summe ansetzen können. Mir wurde das nämlich so verkauft, als *müssten* die 60 EUR laut Gebührenordnung ganz zwangsläufig so sein.

Zugegebenerdings bin ich ein ziemlicher Neuling in Sachen „Inanspruchnahme von Steuerberatern“ und habe auch erst mit dieser Rechnung (die mich ziemlich aus den Socken gehauen hat) richtig verstanden (ähm, größtenteils), wie sich so etwas zusammensetzt.

Im Großen und Ganzen bin ich mit meiner Steuerberaterin sehr zufrieden. Ich wurde für mein Empfinden gut und gewissenhaft beraten, und es wurden zum Beispiel auch ein, zwei Positionen gar nicht in Rechnung gestellt, die man sehr wohl hätte in Rechnung stellen können. Bloß lege ich natürlich trotzdem Wert darauf, dass der Rest der Rechnung stimmt, Gratisleistung hin oder her. Sonst leidet für mich das Vertrauensverhältnis, das jetzt ganz leicht angekratzt ist.

Allerdings muss ich schon sagen, dass Steuerberatung eine nicht ganz billige Angelegenheit ist, jedenfalls für jemanden wie mich, die ich nicht gerade zu den Großverdienern auf diesem Planeten zähle. Und es stimmt, ich könnte die Erklärung durchaus selbst anfertigen (was ich letztes Jahr getan habe und vermutlich im nächstes Jahr wieder tun werde, mit der derzeitigen Erklärung als Vorlage). Dann würde ich vermutlich ein paar Euro fuffzich „verschenken“, weil ich diesen oder jenen Steuertipp nicht kenne, aber letztlich dürfte das bei meinem Einkommen lange nicht so arg ins Gewicht fallen wie die Steuerberatungsrechnung selbst. Ich kann mir ja gegebenenfalls noch ein, zwei Beratungstermin(e) geben lassen.

Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob ich in der Zeit, in der ich selbst die verdammte Erklärung anfertigen würde, nicht lieber auf meine Weise Geld verdienen sollte. Die Summe würde sich schätzungsweise mit dem Honorar für den Steuerberater decken (?), und ich hätte dafür das Generve nicht am Hals … und wäre mir dazu eine Spur sicherer, dass das Ganze richtig ist. Aus noch wieder einer anderen Perspektive betrachtet, ist es nicht verkehrt, so was hin und wieder selbst zu machen, um den Überblick über solche Abläufe zu behalten. Hält den Geist ja auch so ein bissken flexibel :wink:

Also, um noch mal zusammenzufassen, was ich auf Seite 27 wiederholt habe: Das Ganze ist schon eine verdammt komplexe Angelegenheit :smile:
(Daher wohl auch der wachsende Artikelbaum)

Viele Grüße von
Batti

Hallo,
vielleicht noch ein Tipp, wenn doch die Leistungen des Steuerberaters in Anspruch genommen werden. Man wird besser beraten, wenn man sich selbst schon im Steuerrecht auskennt und es dem Steuerberater zu erkennen gibt. D.h. jetzt nicht, dass man gleich ein dickes Buch zum Thema durchackern muß, oft kann mit einem guten Bluff der Anschein eines Kenners erzeugt werden, z.B. müssen bestimmte Sätze gesagt werden, die eine tiefe Kenntnis der Materie vermuten lassen. Z.B. Ach, man müsste Ideen haben, wie man die steuerlichen Vorteile bekommt, ohne dass der dahinterstehende wirtschaftliche Vorfall überhaupt zustande kommt. Dieser Satz mit einer intellektuellen Pose (z.B. Daumen unter das Kinn wie man es auf der Rückseite von schlauen Büchern sieht) gesprochen macht den Bluff erst richtig überzeugend. Vielleicht ein paar mal vor dem Spiegel üben, damit es echt rüberkommt. Ich war erstaunt wie gut dass auf einem anderen Gebiet funktioniert hat, und zwar bei Autowerkstätten. Seit ich hier ein paar schlaue Sätze sage, repariren die bei mir nichts, was nicht repariert werden muß. Und beim Steuerberater gibt es auch keine überhöhten Rechnungen mehr.

Gruß
Denis

Ja, erzähle ich doch die ganze Zeit, dass die Gebührenordnung
nicht vor Abzocke schützt.

hast du dir mal überlegt, dass es viele steuerpflichtige gibt,
die nicht so kleingeistig wie du daherkommen, und in der zeit,
in der sie ihre steuererklärung ausfüllen würden, lieber
selbst ihr geld verdienen, und dankbar sind dass ihnen das
jemand abnimmt und die gebühren gerne bezahlen

Für gestandene Unternehmer mag das zutreffen, aber nicht für Kleingewerbetreibende wie sie sich hier im Forum tummeln. Außerdem wird man durch Selbermachen zum mündige Bürger und lernt den Umgang mit Finanzen. Und dass jemand mit einem lächeln auf den Lippen die Gebühren gern zahlt, ist ein weltfremde Sicht der Dinge.

wenn dem nicht so ist, bleibt immer noch der weg zum
lohiverein, oder die ganze chose selbst abzuwickeln - dann
aber ohne doppelten boden

die Sachen von Selbständigen dürfen die doch gar nicht machen, das verbietet das Steuerberatergesetz, weil die Steuerberater dann weniger verdienen würden.

gruß
Denis

Servus Denis,

das kann aber nach hinten losgehen. In Mainz hatte ich diese Art von ESt-Mandanten, in der Regel waren es Leser der Loseblattsammlung „Steuertipps für Lehrer“, die vor allem zum StB kamen, um zu prüfen, ob er auch gelesen hatte, was sie gelesen hatten. Ich hatte immer das Gefühl „jetzt zieht er gleich das rote Büchlein aus der Jackentasche und gibt mir ne mündliche Note…“.

Wenn man so eine unangenehme Figur nicht anders loskriegt, macht mans über den Preis. Das klappt meistens, es sei denn, einer ist so brunzdumm, dass er wegen des schweineteuren Honorars erst recht davon überzeugt ist, was er für eine prima Leistung dafür bekommen hat („was nix kostet ist auch nix wert…“)…

Das grade Gegenteil waren Leute, die wirklich was drauf hatten, so aus der Kante IBM, Schott Ceran usw.: Da wars normal, dass sie sich knapp und knackig abfragen ließen, knapp und knackig Auskunft gaben und damit in kürzester Zeit eine super Steuererklärung bekamen.

Schöne Grüße

MM