Hallo, hat jemand eine Ahnung was ein Steuerberater kosten könnte? Es geht um eine Einkommensteuererklärung. Gruß Maike
Hallo, hat jemand eine Ahnung was ein Steuerberater kosten
könnte? Es geht um eine Einkommensteuererklärung. Gruß Maike
ja, ca. 200 € bis 10.000 €
Gruß
Petz
[StBGebV] wie Steuerberaterkosten ermitteln?
Hi !
Die Steuerberater erheben für ihre Leistungen Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist in der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) geregelt. Das Verfahren bei der Ermittlung ist folgendes:
- Ermittlung Gegenstandswert
- Ermittlung Gebührenwert aus Gebührenrahmen
- Ablesen einer vollen Gebühr aus den Anlagen
- Anwendung Gebührenwert auf volle Gebühr
(-optional plus Auslagenersatz) - Aufschlagen der Umsatzsteuer 16%
und man hat die Gebühr.
Für eine Einkommensteuererklärung ohne Einkunftsermittlung (Mantelbogen, Anlage Kind) regelt § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV, dass der Gegenstandswert die Summe der postiven Einkünfte (mindestens € 6000) ist.
Der Gebührenrahmen bewegt sich von 1/10 - 6/10. Es soll die Mittelgebühr verlangt werden. Also 3,5/10.
Bei einem Gegenstandswert von € 15.000 ergibt sich eine volle Gebühr in Höhe von € 566,00.
Auf den Betrag von € 566,00 den Gebührenwert von 3,5/10 angewendet, ergibt sich eine Nettogebühr von € 198,10.
Die Umsatzsteuer ist aufzuschlagen.
Werden noch Einkünfte berechnet, wird diese ganze Prüfung für jede Einkunftsart noch mal gemacht. Ein Arbeitnehmer z.B. muss für das Ausfüllen der Anlage N nach § 27 StBGebV 1/20 - 12/20 einer vollen Gebühr hinlegen, wobei Gegenstandswert der höhere Wert aus Einnahmen oder Ausgaben ist.
Nehmen wir wieder die € 15.000 und eine Mittelgebühr (6,5/20) an, so ergeben sich hierfür € 183,95 (€ 566 x 6,5/20).
An dem Gegenstandswert kann der einzelne Berater nichts ändern. Sehr wohl aber kann er entscheiden, an welcher Stelle in dem Gebührenrahmen er seine Arbeit ansiedelt. Ist der Fall vom Schwierigkeitsgrad und vom Aufwand eher im unteren Bereich angesiedelt, wird er wohl auch an den unteren Rand des Gebührenrahmens gehen. Liegen besondere Schwierigkeiten vor, wird er mit seinen Zehnteln oder Zwanzigsteln weiter nach oben gehen.
Ist man der Auffassung, dass eineBerechnung nach der Gebührentabelle zu unangemessenen Ergebnissen führt, ist für Einkommensteuererklärungen nach § 14 StBGebV auch eine Pauschalierung, d.h. eine Vereinbarung über eine feste Vergütung möglich.
Hoffe, das Grundprinzip halbwegs verständlich dargestellt zu haben. Bei Fragen fragen.
BARUL76
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[MOD] Komplettzitat gelöscht]
Hallo Barul76,
leider hast Du vergessen, dass auch Steuerberater bei ihren Gebühren sich den geringen Einkünften von Arbeitnehmer und Selbständigen anpassen müssen, sonst kommt ja bald gar keiner mehr. Das heißt, dass eine Mittelgebühr eigentlich kaum noch erhoben wird.
Tina
[StBGebV] Preisdumping der Steuerberater?
Hi !
Naja, ich hatte die gesetzliche Lage dargestellt. Wenn ein Berater sich und auch Anderen gegenüber den Ansatz untrhalb der Mittelgebühr vertreten kann, dürfte es ja auch ok sein.
Ich denke aber, dass man mit zu niedrigen Preisen nicht nur der unmittelbaren Konkurrenz sondern gerade auch sich selbst und der genzen Branche schadet. Daher sollte ein Preisdumping im Interesse des gesamten Berufsstandes eigentlich nicht betriebn werden. Leider gibt es doch immer wieder „schwarze Schafe“.
Aber dieses Thema hatten wir hier schon im Brett und da die Meinungen zu weit auseinandergehen, will ich jetzt darauf auch nicht weiter eingehen.
BARUL76
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Daher sollte ein Preisdumping
im Interesse des gesamten Berufsstandes eigentlich nicht
betriebn werden. Leider gibt es doch immer wieder „schwarze
Schafe“.
Hallo,
gerade aber in Bereichen, in denen auch Konkurrenz jenseits der Berufskollegen „droht“ ist aber eine Anpassung nach unten ggf. unausweichlich. Die kleinen Buchführungen, Lohnrechnungen und Arbeitnehmersteuererklärungen sind eben nicht zum Mittelwert machbar. Kleine 4/3 Rechnungen auch nicht. Da ist die Konkurrenz auch mit EDV Anwendungen wie Lexware & co. zu beachten.
Gerade in kleinen Kanzleien kann sich der StB leider nicht die Kunden aussuchen und ggf. aussortieren. Viele Berufsstarter sind auf jeden Mandanten angewiesen und lieber nimmt man für die Gewinnermittlung nebst Steuererklärungen nur einen 3-stelligen Betrag ein (und macht einen geringen Gewinn) als das man gar keinen Gewinn macht. Wenn man zudem Angestellte hat, ist es auch durchaus mal vertretbar unter Gewinn zu arbeiten, soweit man damit anteilige Fixkosten decken kann.
Persönlich kenne ich es auch, dass die 10tel schon nach Gewinn & Umsatz angepasst werden. Wer, wenn nicht der Steuerberater, weiss ob der Mandant eine Rechnung zahlen können wird oder nicht. Lieber langfristiger Kunde und kleine Häppchen statt einmal eine große Rechnung und eine Insolvenz mehr…
Gruß vom
showbee