STd. nacharbeiten bei früher gehen?

Wie ist es wenn der Kindergarten wärend der Arbeitszeit anruft und das Kind abgeholt werden muß. Müssen die Std. die man früher geht nachgearbeitet werden oder zählt das dann wie bei eigener Krankheit??

Hallo,

Wie ist es wenn der Kindergarten wärend der Arbeitszeit anruft
und das Kind abgeholt werden muß. Müssen die Std. die man
früher geht nachgearbeitet werden oder zählt das dann wie bei
eigener Krankheit??

Man ist nicht SELBST krank, also zählt es auch nicht so.

Entweder hat man Überstunden, die mit dem früheren Gehen verrechnet werden, oder man arbeitet die Zeit nach oder man lässt sich für den Tag eine Bescheinigung des Kinderarztes geben, dass das Kind der Pflege bedarf und ist dann „kind-krank-geschrieben“…

Beatrix

Und der Paragraph dazu lautet:
Hallo

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

Übrigens kann die Lohnfortzahlung für diesen Fall vertraglich ausgeschlossen sein.

Gruß,
LeoLo

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