Std reduzierung

hallo

ich arbeite seit 7 jahren in einer bäckrei und habe einen fristlosen vertrag.
im vertarg steht in der woche bis 20 std…im monat 80 std aber auch da über…aber ich habe in den 7 jahren noch nie UNTER 140 bis 160 std gerARBEITEt…
darf der arbeit geber einfach von heute auf morgen meine std reuzieren???

Hallo Julide,
Vertrag ist Vertrag, Du hast nur Anspruch auf 20 Std. pro Woche. Alles, was Du bisher mehr gearbeitet hast, war nur eine „mündliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag“, die Dein Chef jederzeit widerrufen kann.
Er hätte Dir, falls Dein Vertrag auf 40 Std. pro Woche gewesen wäre, auch eine „Änderungskündigung“ auf 20 Std. verpassen können.
Hat er denn Deine bisherige Mehrarbeit auch ordentlich abgerechnet (Rente, Sozialversicherung etc.) oder war das „schwarz“?

Schubi

Es tut mir leid , dass ich in dieser Frage nicht weiter helfen kann.Mein Sachgebiet ist Arbeitsschutz im Sinne von Unfallverhütung.

Wie Stunden reduzieren?
Vertraglich sind doch 20 Wochenstunden vereinbart und Sie arbeiten das Doppelte!?!?!
Wo ist da die Reduzierung?
Sind die 40 Wochenstunden somit angeordnete Überstunden?
Gibt es eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung?
Werden die Überstunden bezahlt oder als Freizeit augeglichen?

Sorry, aber Ihre Anfrage ist sehr unklar.

Hallo julide30,
er darf, leider! Für diesen Fall hat er im Vertrag die 80- Monatsstunden eingetragen. Darunter darf er allerdings nicht reduzieren. Nach oben hin ist bis auf die gesetzliche Begrenzung von 43- Wochenstunden alles möglich. Der Vertrag ist für den Arbeitgeber wasserdicht. Du solltest aber trotzdem versuchen, Dich mündlich mit ihm zu einigen. Dürfte nicht einfach werden, ist aber einen Versuch wert…
Viel Erfolg dabei!
MfG
F. Spitaler

Hallo,
für solche Fragen bin ich nicht zuständig, da ich Sicherheitsaingenieur bin. Tut mir leid.
MfG

Hallo,
nein darf er nach neuester Rechtsprechung nicht mehr. Die höhere Arbeitszeit ist jetzt quasi Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden.
Wenden Sie sich bitte in der Angelegenheit an die Gewerkschaft NGG, die wird, wenn Sie dort Mitglied werden für Sie tätig werden können.
Einen Haken gibt es aber: Wenn in dem Betrieb weniger als 10 Vollzeitleute arbeiten, kann der Arbeitgeber kündigen ohne das Sie dagegen klagen können.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo zunächst,
ich bin kein Jurist! Kann die Frage nicht beantworten.
Grüße

Dqas ist nicht m ein Fachgebiet.
Das habe ich schon mehrmals mitgeteilt.
Weitere Anfragen werde ich nicht mehr bearbeioten.
atsch

Hallo julkide30

leider kann ich DIr nicht weiter helfen, ich bin Expertin für Arbeitssicherheit und n icht für Arbeitsrecht.
Viel Glück!
kerstin

Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten, dass sind arbeitsrechtliche Fragen, da hilft nur ein Gang zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht oder ggf. eine Gewerkschaft. Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass es durchaus geht, Vertrag ist Vertrag.

Hallo,

Anspruch besteht für beide Vertragsparteien nur für die Im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit. Alles andere sind Überstunden die mit Überstundenzuschlägen ausbezahlt werden können, eigentlich aber in Freizeit ausgeglichen werden sollten.

Ausnahme: wenn ein befristeter Arbeitsvertrag (20 h) ohne neuen Vertrag weitergeführt wird gilt in vielen Fällen die zu dem Zeitpunkt geleistete Arbeitszeit die durch Betriebliche Übung Vertragsgegenstand geworden ist.

Ich empfehle mit Deinem Arbeitsvertrag zur Gewerkschaft zu gehen und die genauen Umstände prüfen zu lassen.

Viel Grück Malook

Hallo

Tut mir leid, ich verstehe die Frage nicht.

Freundliche Grüße

Der Wanderer

hallo

ich arbeite seit 7 jahren in einer bäckrei und habe einen
fristlosen vertrag.
im vertarg steht in der woche bis 20 std…im monat 80 std
aber auch da über…aber ich habe in den 7 jahren

hallo,
eigentlich ist das was im Vertrag steht bindend.
Lg Dani

Hallo,

ich denke, dass ist eher eine Frage für den Rechtsanwalt.

Gruß
Lutz