ich arbeite seit 7 jahren in einer bäckrei und habe einen fristlosen vertrag.
im vertarg steht in der woche bis 20 std…im monat 80 std aber auch da über…aber ich habe in den 7 jahren noch nie UNTER 140 bis 160 std gerARBEITEt…
darf der arbeit geber einfach von heute auf morgen meine std reuzieren???
Hallo Julide,
Vertrag ist Vertrag, Du hast nur Anspruch auf 20 Std. pro Woche. Alles, was Du bisher mehr gearbeitet hast, war nur eine „mündliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag“, die Dein Chef jederzeit widerrufen kann.
Er hätte Dir, falls Dein Vertrag auf 40 Std. pro Woche gewesen wäre, auch eine „Änderungskündigung“ auf 20 Std. verpassen können.
Hat er denn Deine bisherige Mehrarbeit auch ordentlich abgerechnet (Rente, Sozialversicherung etc.) oder war das „schwarz“?
Wie Stunden reduzieren?
Vertraglich sind doch 20 Wochenstunden vereinbart und Sie arbeiten das Doppelte!?!?!
Wo ist da die Reduzierung?
Sind die 40 Wochenstunden somit angeordnete Überstunden?
Gibt es eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung?
Werden die Überstunden bezahlt oder als Freizeit augeglichen?
Hallo julide30,
er darf, leider! Für diesen Fall hat er im Vertrag die 80- Monatsstunden eingetragen. Darunter darf er allerdings nicht reduzieren. Nach oben hin ist bis auf die gesetzliche Begrenzung von 43- Wochenstunden alles möglich. Der Vertrag ist für den Arbeitgeber wasserdicht. Du solltest aber trotzdem versuchen, Dich mündlich mit ihm zu einigen. Dürfte nicht einfach werden, ist aber einen Versuch wert…
Viel Erfolg dabei!
MfG
F. Spitaler
Hallo,
nein darf er nach neuester Rechtsprechung nicht mehr. Die höhere Arbeitszeit ist jetzt quasi Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden.
Wenden Sie sich bitte in der Angelegenheit an die Gewerkschaft NGG, die wird, wenn Sie dort Mitglied werden für Sie tätig werden können.
Einen Haken gibt es aber: Wenn in dem Betrieb weniger als 10 Vollzeitleute arbeiten, kann der Arbeitgeber kündigen ohne das Sie dagegen klagen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten, dass sind arbeitsrechtliche Fragen, da hilft nur ein Gang zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht oder ggf. eine Gewerkschaft. Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass es durchaus geht, Vertrag ist Vertrag.
Anspruch besteht für beide Vertragsparteien nur für die Im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit. Alles andere sind Überstunden die mit Überstundenzuschlägen ausbezahlt werden können, eigentlich aber in Freizeit ausgeglichen werden sollten.
Ausnahme: wenn ein befristeter Arbeitsvertrag (20 h) ohne neuen Vertrag weitergeführt wird gilt in vielen Fällen die zu dem Zeitpunkt geleistete Arbeitszeit die durch Betriebliche Übung Vertragsgegenstand geworden ist.
Ich empfehle mit Deinem Arbeitsvertrag zur Gewerkschaft zu gehen und die genauen Umstände prüfen zu lassen.
ich arbeite seit 7 jahren in einer bäckrei und habe einen
fristlosen vertrag.
im vertarg steht in der woche bis 20 std…im monat 80 std
aber auch da über…aber ich habe in den 7 jahren
hallo,
eigentlich ist das was im Vertrag steht bindend.
Lg Dani