Hallo, der Berliner Mietspiegel sieht ein negativ Merkmal vor, bei weniger als 2 Steckdosen im Wohnraum. Mein Wohnraum hat eine Doppelsteckdose. Zählt diese nun als 1 oder 2 Steckdosen? Ich würde sie als eine bewerten. Da es eben eine 1x doppelsteckdose ist u die Einschränkung ja auch darin besteht das im Wohnraum nur an einer Stelle eine Stromversorgung vorhanden ist. Aber wie ist es nun rechtlich?
Doppelsteckdose zählt m.E. als 1 Steckdose.
mit 2 Steckdosen je Raum ist 2 an verschiedenen Stellen der Wand/Wände sitzende Dose gemeint.
Es müsste in den Definitionen des Berliner Mietspiegels stehen, wie die Aussage zu der Steckdosenanzahl zu verstehen ist.
Sinnvoll für die Nutzung oder rein zahlenmäßig.