Steckdose: Fataler Schutzleiter-Error

Hallo Forum!

Ich wohne in einem Altbau und habe gestern eine recht unangenehme Bekannschaft mit meiner Stehlampe gemacht: Ich fasste sie an und ließ sie nicht mehr los- es ging nicht. Ich stand mitsamt dem Ding unter Spannung - sehr unangenehm. Nachdem ich sie dann irgendwie losbekommen habe und die Nacht im Krankenhaus verbrachte (so ein Schlag ist ja nicht ohne- sie behielten mich vorsorglich am EKG), habe ich mir die Stehlampe heute nochmal genauer angesehen- und keinen Fehler festgestellt. An der Verteilersteckdose war auch nichts. Und nun der Hammer: Die Schutzleiteranschlüsse der Steckdose stehen unter schlappen 230V!! (gemessen gegen die Heizung) „Das ist ja der Hammer!“ dachte ich, und rief meinen Vermieter an. Der fühlte sich leider trotz meiner Schilderung in erster Linie in seiner Feiertagsruhe gestört, versprach aber jmd. vorbei zu schicken (menschlich voll daneben, hätte schließlich mehr passieren können).

Nun meine Fragen dazu:
Wie kann es eigentlich sein, dass die Lampe seit neun Monaten unfallfrei funktionier? Bin ja nicht der Erste, der sie angefasst hat.

Und 2.: Muss da nicht normalerweise die Sicherung bzw. der FI reagieren? Da ist doch was größeres im Argen, oder? (Sind FI-Schaltungen Bundesland-Abhängig?)

Ich fühle mich jedenfalls nicht mehr ganz sicher beim Schalten meiner Verbraucher, zumal an den Schutzleitern meiner PC-Steckerleiste der Phasenprüfer ebenfalls leuchtet, mein Multimeter (0815 von Conrad) gegen die Heizung zeigt aber nur 2V.

Und nicht zuletzt: Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Vermieter verantwortlich, auch wenn keine Fahrlässigkeit nachweisbar ist (kann ja auch vom Vormieter sein)?

Vielen Dank für Eure Kommentare,

Hendrik

Hallo Forum!

Ich wohne in einem Altbau und habe gestern eine recht
unangenehme Bekannschaft mit meiner Stehlampe gemacht: Ich
fasste sie an und ließ sie nicht mehr los- es ging nicht. Ich
stand mitsamt dem Ding unter Spannung - sehr unangenehm.
Nachdem ich sie dann irgendwie losbekommen habe und die Nacht
im Krankenhaus verbrachte (so ein Schlag ist ja nicht ohne-
sie behielten mich vorsorglich am EKG), habe ich mir die
Stehlampe heute nochmal genauer angesehen- und keinen Fehler
festgestellt. An der Verteilersteckdose war auch nichts. Und
nun der Hammer: Die Schutzleiteranschlüsse der Steckdose
stehen unter schlappen 230V!! (gemessen gegen die Heizung)
„Das ist ja der Hammer!“ dachte ich, und rief meinen Vermieter
an. Der fühlte sich leider trotz meiner Schilderung in erster
Linie in seiner Feiertagsruhe gestört, versprach aber jmd.
vorbei zu schicken (menschlich voll daneben, hätte schließlich
mehr passieren können).

Das sind die Gefahren beim Strom! Das man auch mal nicht mehr los kommt! Nach Stromunfällen (dann noch mit nicht mehr los lassen können) ist ein Krankenhausaufenthalt vorgeschrieben! Das mit dem EKG gehört so - das Herzkammerflimmern tritt in den meisten Fällen erst Nachts auf! Dies ist ohne Techn. Geräte dann nicht zu erkennen.

Nun meine Fragen dazu:
Wie kann es eigentlich sein, dass die Lampe seit neun Monaten
unfallfrei funktionier? Bin ja nicht der Erste, der sie
angefasst hat.

Fielleicht ist der Fehler (in der Lampe) jetzt erst aufgetreten!!!

Und 2.: Muss da nicht normalerweise die Sicherung bzw. der FI
reagieren? Da ist doch was größeres im Argen, oder? (Sind
FI-Schaltungen Bundesland-Abhängig?)

Ist ein FI eingebaut? Der Einbau eines FI ist nach Modernisierungen (Sarnierung) im Bad vorgeschrieben - jedoch kann man die Vorschriften so und so lesen. Ich hatte darüber schon einige Diskussionen.

Die Sicherung löst erst dann aus, wenn > 16 Ampere Strom fließen. Bei dem Strom benötigst Du dann kein EKG mehr! Du wirst dann zusammengekehrt und mit den Füßen voraus in einer Zinkwanne oder Holzkiste getragen!

Ich fühle mich jedenfalls nicht mehr ganz sicher beim Schalten
meiner Verbraucher, zumal an den Schutzleitern meiner
PC-Steckerleiste der Phasenprüfer ebenfalls leuchtet, mein
Multimeter (0815 von Conrad) gegen die Heizung zeigt aber nur
2V.

Für solche Messungen kein Dig. Multimeter verwenden sondern ein Analog Meßgerät (wegen Innenwiederstand).

Und nicht zuletzt: Wie sieht es rechtlich aus? Ist der
Vermieter verantwortlich, auch wenn keine Fahrlässigkeit
nachweisbar ist (kann ja auch vom Vormieter sein)?

Vielen Dank für Eure Kommentare,

Hendrik

Vergewissere dich, das es nicht an deiner Lampe liegt - wenn diese erst neun Monate alt ist, bringe sie in den Laden zurück wo du sie her hast!

Vordere den Vermieter auf eine E-Prüfung machen zu lassen (wenn nötig auch schriftlich) wenn es nicht an deiner Lampe liegt!!!

In deiner ViKa steht Dipl. Ing. Feinwerktechnik und Mechatroni(k).
In der Mechatronik ist da nicht ein wenig elektrisches dabei gewesen?

In der Mechatronik ist da nicht ein wenig elektrisches dabei
gewesen?

Richtig. Und? Ein Elektriker weiß dennoch mehr als ich.

Vielen Dank für die Infos. Habe morgen ein weiteres Gespräch mit meinem Vermieter.

P.S.: Wollte im anderen Beitrag nicht maulen- ich finde halt nicht, dass ich Fragen gestellt habe, die ich nicht hätte stellen „dürfen“.

Fragen kann man immer!
Ich hatte erst später in die ViKa geschaut und mich gewundert!

Strom und Wasser ist nicht dumm - fließt auch manchmal krumm!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Hendik,

Nachdem ich sie dann irgendwie losbekommen habe und die Nacht
im Krankenhaus verbrachte (so ein Schlag ist ja nicht ohne-
sie behielten mich vorsorglich am EKG),

Stimmt, damit ist nicht zu spaßen!

Glückwunsch! Zum Zweiten Geburtstag!

habe ich mir die
Stehlampe heute nochmal genauer angesehen- und keinen Fehler
festgestellt.
An der Verteilersteckdose war auch nichts. Und
nun der Hammer: Die Schutzleiteranschlüsse der Steckdose
stehen unter schlappen 230V!! (gemessen gegen die Heizung)
„Das ist ja der Hammer!“ dachte ich, und rief meinen Vermieter
an. Der fühlte sich leider trotz meiner Schilderung in erster
Linie in seiner Feiertagsruhe gestört, versprach aber jmd.
vorbei zu schicken (menschlich voll daneben, hätte schließlich
mehr passieren können).

Wenn Du schon selber diese Meßung gemacht hast, kannst Du auch sicher stellen, das die betreffende Steckdose, bis zur Reperatur, nicht mehr benutzt wird.

Nun meine Fragen dazu:
Wie kann es eigentlich sein, dass die Lampe seit neun Monaten
unfallfrei funktionier? Bin ja nicht der Erste, der sie
angefasst hat.

An der Leuchte liegt es doch nicht, hast Du selbst geschrieben.
Ist diese Leuchte immer an der Steckdose angesteckt,
oder wurden dort auch andere Verbraucher benutzt?

Und 2.: Muss da nicht normalerweise die Sicherung

Nein, Sicherung löst dabei nicht aus.

bzw. der FI reagieren?

„Wenn“, RCD-Schalter(FI) richtig bemessen, angeschlossen ist und in Ordnung ist.

Da ist doch was größeres im Argen, oder?

Hast Du ja schon selber festgestellt.

(Sind FI-Schaltungen Bundesland-Abhängig?)

In Deutschland wird bei Neubauten und Modernisierungen, ein FI-Schalter mit einer Auslösestromdifferenz von 30 mA , vor allem für Stromkreise in Feuchträumen und im Außenbereich von der VDE verlangt.

Ich fühle mich jedenfalls nicht mehr ganz sicher beim Schalten
meiner Verbraucher, zumal an den Schutzleitern meiner
PC-Steckerleiste der Phasenprüfer ebenfalls leuchtet,

Vergiß den Phasenprüfer!
Da sind Lügendetektoren besser!
Lies mal die letzten beiden Absätze!
http://de.wikipedia.org/wiki/Phasenpr%C3%BCfer

mein Multimeter (0815 von Conrad) gegen die Heizung zeigt aber nur
2V.

Das mit den 2V kann stimmen.

Besorg Dir lieber einen zweipoligen Spannungsprüfer,
VDE-geprüft und zugelassen nach den aktuellen Normen EN 61243-3 und DIN VDE 0682, Teil 401.
z.B. hier:
http://www.order.conrad.com/cgi-perl/lshop.cgi?actio…
Nur damit kann zuverlässig solche Spannung gemessen werden.
Multimeter sind zu hochohmig am Eingang >1 MOhm.

Und nicht zuletzt: Wie sieht es rechtlich aus? Ist der
Vermieter verantwortlich, auch wenn keine Fahrlässigkeit
nachweisbar ist (kann ja auch vom Vormieter sein)?

Ja. http://www.tuv.com/de/elektro_tuev.html

Die Rechtslage:
Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. 
Ein Vermieter haftet auch dann für entstandene Schäden, 
wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften 
oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft. 
So will es das Gesetz. 
Prüfung, Haftung und Beweislast des Vermieters bei Stromschäden 
wurden schon in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt.
---
Beispiel:

 - Vermieter trägt Verantwortung
Ein Urteil des OLG München (Az.: 3 U 5356/96) 
enthält nicht nur interessante Ausführungen 
zur Beweislastverteilung zwischen Vermieter und Mieter bei Brandschäden, 
sondern auch zu den Wartungspflichten des Vermieters an seiner elektrischen Hausanlage.

http://www.e-check-info.de/de,03ec,03fb;gericht.html

Vielen Dank für Eure Kommentare,

Hendrik

mfg
W.

Die Rechtschreibreform bringt mich noch …
…um den Verstand…

Wenn Du schon selber diese Meßung gemacht hast, kannst Du auch
sicher stellen, das die betreffende Steckdose, bis zur
Reperatur, nicht mehr benutzt wird.

Früher hieß das mal Reparatur…

Gruß Andreas

Du sagtest du wohnst in einem Altbau. Dann gehe ich mal davon aus, dass es sich bei dir noch um ein reines TN-C-Netz handelt. Das heißt anstatt einen Schutz- und Neutralleiter hast du nur einen Nullleiter. Schraub doch bitte mal eine Steckdose auf und schaue ob dort drei Adern ankommen oder nur zwei und der N und PE grbückt sind. Ist letzteres der Fall, ist der Null irgednwo unterbrochen und deshalb ist von einem Gerät die gesamte Rückspannung auf dem Schutzleiterkontakt der Steckdose.

OwT - Danke, habs übersehen.
mfg
W.

Hallo,

das hier ist das richtige Gerät.
http://www.order.conrad.com/cgi-perl/lshop.cgi?actio…
Ích verwende nur diesen Duspol.

Leider ist oft festzustellen das Metallampen gravierende Sicherheitsmängel aufweisen. Mein Bruder hatte ein ähnliches Problem mit einer 9,95 Stehlmape vom Lidl. Hierbei mussten zum montieren scharfkantige Metall Röhren ineinder verschraibt werden. Diese verletzten die sehr gelupedete 2 Adrige Plastikleitung. Erdung gab es keine, dafür jede mänge TÜV und GS Aufkleber.
Die Leuchtmittelfassung war auch so konzipiert das beim Ausschrauben das Leuchtmittelgewinde bis nahzu der letzten Windung unter Potential blieb.

Das mag für einen Chinesischen TÜV, da wo die Lampe her kommt Todsicher sein. Aber für den deutschen Tüv währe diese Lampe sicher mehr Tod wie Sicher :smile:

Danke für die Infos!

Wie kann es eigentlich sein, dass die Lampe seit neun Monaten
unfallfrei funktionier? Bin ja nicht der Erste, der sie
angefasst hat.

An der Leuchte liegt es doch nicht, hast Du selbst
geschrieben.
Ist diese Leuchte immer an der Steckdose angesteckt,
oder wurden dort auch andere Verbraucher benutzt?

Richtig, die Lampe war zumindest das einzige Gerät mit Schutzleiter und Metallgehäuse, was dort betrieben wurde. Und zwar seit 9 Monaten. Unfallfrei. Wenn ich länger darüber nachdenke, wie viele Menschen sich dieser Lampe genähert haben und sie benutzt haben wird mir ganz anders- es hätte fast jeden meiner guten Freunde und Verwandte treffen können.

Besorg Dir lieber einen zweipoligen Spannungsprüfer,

Das werde ich wohl mal tun- nach so einem Erlebnis sind die 40-60 EUR gut investiert. Vorher noch besser- aber das ist nun zu spät.

Vielen Dank auch für die Hinweise zur Rechtslage. Der Vermieter ist mittlerweile ganz geschmeidig geworden. Donnerstag kommt ein Fachmann und guckt sich das mal an. Ich fass’ da solange nichts mehr an. Weniger aus Angst, vielmehr um die Situation nicht zu verändern. Da soll ruhig noch mal eine Dritte Partei ihr Urteil fällen.

Mal davon ab, dass ich momentan nicht plane aktiv zu werden: Was könnte ich überhaupt bei einem Rechtsstreit gewinnen? Erstmal ein verdorbenes Verhältnis zum Vermieter. Und dann? Vielleicht 20,-€ Restwert der Lampe. Schmerzensgeld? Ist nach meinem Wissen in GER recht gering- solange keine Gliedmaßen fehlen. Das ist mal wieder so ein Fall, wo man sich ganz kurz eine amerikanisiertere Rechtslage wünscht. Aber nur ganz kurz… :smile:

Danke nochmal,

Hendrik

Ich darf einmal auf die Geschichte mit der alten Oma und ihrer Stehlampe erzählen.
Die Oma hatte ihre Stehlampe jahrelang neben dem Sofa auf dem Teppich stehen. Sie nutzte diese Lampe jeden Abend und fasste das Metallgehäuse auch jeden Abend an!
Die Oma wurde tot in ihrer Wohnung gefunden. Ihr gefiel der Standort der Lampe nicht mehr und trug diese vom Teppich weg und bekam einen elektrischen schlag! Es wurde festgestellt das der Fehler schon lange vorhanden war jedoch der Teppich so gut isolierte das der Fehler zu keinen elektrischen Schlag führte. Beim verlassen des Teppichs war die Isolation jedoch nicht mehr vorhanden.

Ich habe mich heute mit einem Kollegen unterhalten dem beim arbeiten an einem Schalter in einer Schaltanlage ähnliches (beinahe) hätte passieren können! Dieser Schraubte am besagten Schalter die Anschlüsse los - jedoch an der falschen - spannungsführenden Seite. Er bekam von seinem ebenfalls anwesenden Kollegen mit Anlauf einen ordentlichen Arschtritt. Hätte er nicht auf einem isolierenden Gummibelag gestanden und das geerdete Gestell berührt hätte ich heute nicht mehr mit ihm sprechen können! Es war auch sein zweiter Geburtstag!

Daher kann man beim berühren der Lampe auch (von dem Unfall abgesehen) von glücklichen Umständen sprechen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

… Schmerzensgeld?

Celler Schmerzensgeldsammlung
http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerze…

Ist nach meinem Wissen in GER recht gering- solange keine
Gliedmaßen fehlen. Das ist mal wieder so ein Fall, wo man sich
ganz kurz eine amerikanisiertere Rechtslage wünscht. Aber nur
ganz kurz… :smile:

Im deutschen Recht ist der Schadensersatzanspruch wegen immaterieller Schäden seit dem 1. August 2002 in § 253 BGB geregelt. …

Wird keine außergerichtliche Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes erzielt, bestimmt das Gericht gem. § 287 ZPO nach Ermessen je nach Art und Dauer der Verletzungen unter Berücksichtigung aller für die Höhe maßgeblichen Umstände.
Es hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion (BGHZ GrZs 18, 149).

Danke nochmal,

Hendrik

mfg
W.

Hallo Hendrik,
das Meiste wurde ja schon gesagt.

Nun meine Fragen dazu:
Wie kann es eigentlich sein, dass die Lampe seit neun Monaten
unfallfrei funktionier? Bin ja nicht der Erste, der sie
angefasst hat.

  1. Wenn Du keine Heizung oder andere geerdete Teile gleichzeitig anfasst, kann es gut passieren, dass Du über längere Zeit garnicht bemerkst, dass die Lampe und Dein Körper auf 230 V liegen.
  2. Vermutlich ist der Schutzleiter nicht angeschlossen. Die 230 V können dann auch über einen Erdschluß in einem anderen defekten Gerät auf den Schutzleiter gelangen. Allerdings nur dann wenn dieses eingesteckt und eingeschaltet ist. Das ist dann besonders tückisch.

Jörg

  1. Wenn Du keine Heizung oder andere geerdete Teile
    gleichzeitig anfasst, kann es gut passieren, dass Du über
    längere Zeit garnicht bemerkst, dass die Lampe und Dein Körper
    auf 230 V liegen.
  2. Vermutlich ist der Schutzleiter nicht angeschlossen. Die
    230 V können dann auch über einen Erdschluß in einem anderen
    defekten Gerät auf den Schutzleiter gelangen. Allerdings nur
    dann wenn dieses eingesteckt und eingeschaltet ist. Das ist
    dann besonders tückisch.

In Punkt 2 hast Du Recht. Der Elektriker hat heute mal alles geprüft. Die Lampe ist, wie vermutet, elektrisch einwandfrei. Fatalerweise hat keine Steckdose in unserer Wohnung einen Schutzleiter-Anschluss! Die Litzen sind zwar angeklemmt, floaten aber irgendwo im undefinierten Nirgendwo. An der Steckdose war nun anscheinend die Isolation einer phasenführenden Litze durchgescheuert und drückte ans Matallgehäuse der Dose. Im Regelfall löst dann die Sicherung aus- aber so…

Nun ist jedenfalls was ins Rollen gekommen, morgen wird entschieden wie die Schaltung wieder sicher gemacht wird.

Gruß

Hendrik