Nur bedingt erlaubt oberhalb der Ölisolierung. Durch die darf man nie bohren.
Be-und Entlüftung ist sowieso vorgeschrieben,ob sep.
Tanklagerraum oder gemeinsamer Heizraum/Lagerraum.
Hallo.
Sorry, bei allem Respekt. Seit wann ist in einem Einfamilienhaus mit abgenomennen drei Tanks à 1.500 Liter in einem geschlossenen Lagerraum eine Be- oder Entlüftung vorgeschrieben?
Es ist nur eine Befüllentlüftung für die Tanks vorgeschrieben. Und den Tankstopp macht das Tankfahrzeug mit seinem eigenen Strom.
Zurück zum eigentlichen Thema. Eine Lampe Marke „Schildkröte“ ist erlaubt, wenn der Schalter aussen angebracht ist. Eine Leckanzeige braucht man nicht, das riecht man wenn Heizöl auslaüft.
Und selbst wenn man eine hätte, was will man denn dann noch machen ausser einen Entsorger anzurufen der alles abpumpt. Der Boden und die Wände bis zu einer bestimmten Höhe sind als „Ersatztankraum“ für solche Fälle kurzfristig bis mehrere Tage mit spezieller Isolierung ausgelegt.
Noch ein Hinweis zum Schluss. Der Flammpunkt bei (Heizöl)Dampf liegt bei >80°C, deshalb ist die Lagerung von Heizöl EL auch nicht brandgefährlich weil diese Temperatur nie erreicht wird.
Gruß