Steckdose im Heizölkeller erleubt?

hallo Fachkollegen,

würdet ihr es wagen, im Heizölkeller (gewerblich, geschätzt >20.000Liter) eine Steckdose zu installieren (für ein Leckwarngerät)?

Es ist ein eigener abgeschlossener Raum im Keller - der mit der eisernen Zugangsklappe 1x1m, durch die man klettern muss

In welcher Norm würdet ihr suchen?

vielen Dank schonmal, Schorsch

Moin,

eine Steckdose zu installieren (für ein
Leckwarngerät)?

gibt es da nichts batteriebetriebenes?
Ex-Schutz sollte wahrscheinlich sein.

Ansonsten gibt es auch Steckdosen für den Ex-Bereich
z.B hier http://www.directindustry.de/prod/stahl/ex-geschutzt…

im Heizölkeller (gewerblich)

Da hat sicher der Versicherer und/oder die BG ein Wörtchen mitzureden. Dort mal nachfragen

Gandalf

Hallo Georg !

Du denkst an „Ex“-Räume ?

Wenn das Heizöl nicht betriebsmässig auf über 55 °C vorgewärmt wird(ist sicher nicht der Fall,das ist ja kein Schweröl wie auf dem havarierten Kreuzfahrtschiff),dann gilt dort auch kein Ex-Schutz .
Erst bei dieser Temp. würde sich ein Luft-Gasgemisch bilden,was dann auch zündfähig wäre.

Meines Erachtens nach allenfalls „Feuergefährdete Betriebsstätte“ nach VDE 0100,T. 720.
Und da dürfen Steckdosen mit IP 4xx bzw. IP 5 xx verwendet werden.

Gibt denn nicht eine Beleuchtung im Tanklagerraum einen Hinweis ?

Ist da eine fest angebrachte normale „Schildkröte“ dran oder muss man aus dem Kesselraum mit einer Ex-Schutz-Handleuchte hinein ?
Das würde mich schon sehr wundern.

MfG
duck313

Moin! Moin!
Ich hab in meinem Tankraum einen Ablüfter installiert.
Trotz suche in den VDE-Vorschriften, Nachfrage beim Gasversorger bezüglich Ex-Vorschriften, Rücksprache mit dem zuständigem Schornsteinfeger konte mir niemand eine Auskunft geben!
Aussage des Schornsteinfegers: „Heizöldämpfe sind nicht kritisch!“
Die Dämpfe sammeln sich ja erst am Boden, ich halte deshalb eine Steckdose im oberem Bereich für vertretbar.

Hallo !

Im „normalen“ Heizöllagerraum im Keller eines Ein-oder Mehrfamilienhauses ist das auch völlig unkritisch.
Selbst Tank im selben Raum wie der Kessel mit seiner Elektrik ist
zulässig(Mengenabhängig),da ist nichts mit Ex-Schutz,normaler Kellerraum,also Feuchtrauminstallation ist ausreichend und vorschriftsgemäß.
Be-und Entlüftung ist sowieso vorgeschrieben,ob sep. Tanklagerraum oder gemeinsamer Heizraum/Lagerraum.

mfG
duck313

Nur bedingt erlaubt oberhalb der Ölisolierung. Durch die darf man nie bohren.

Be-und Entlüftung ist sowieso vorgeschrieben,ob sep.
Tanklagerraum oder gemeinsamer Heizraum/Lagerraum.

Hallo.

Sorry, bei allem Respekt. Seit wann ist in einem Einfamilienhaus mit abgenomennen drei Tanks à 1.500 Liter in einem geschlossenen Lagerraum eine Be- oder Entlüftung vorgeschrieben?

Es ist nur eine Befüllentlüftung für die Tanks vorgeschrieben. Und den Tankstopp macht das Tankfahrzeug mit seinem eigenen Strom.

Zurück zum eigentlichen Thema. Eine Lampe Marke „Schildkröte“ ist erlaubt, wenn der Schalter aussen angebracht ist. Eine Leckanzeige braucht man nicht, das riecht man wenn Heizöl auslaüft.

Und selbst wenn man eine hätte, was will man denn dann noch machen ausser einen Entsorger anzurufen der alles abpumpt. Der Boden und die Wände bis zu einer bestimmten Höhe sind als „Ersatztankraum“ für solche Fälle kurzfristig bis mehrere Tage mit spezieller Isolierung ausgelegt.

Noch ein Hinweis zum Schluss. Der Flammpunkt bei (Heizöl)Dampf liegt bei >80°C, deshalb ist die Lagerung von Heizöl EL auch nicht brandgefährlich weil diese Temperatur nie erreicht wird.

Gruß

Hallo Georg !

Du denkst an „Ex“-Räume ?

Wenn das Heizöl nicht betriebsmässig auf über 55 °C vorgewärmt
wird(ist sicher nicht der Fall,das ist ja kein Schweröl wie
auf dem havarierten Kreuzfahrtschiff),dann gilt dort auch kein
Ex-Schutz .
Erst bei dieser Temp. würde sich ein Luft-Gasgemisch
bilden,was dann auch zündfähig wäre.

Ist kein EX-Raum.
ich solchen Räumen soll/muss ausreichend belüftet werden, da Heizöldämpfe giftig sind.
Wenn der Brenner mit drin steht braucht der auch Luft zum verbrennen.
Ein explosives Gasgemischt entsteht da nicht.

Meines Erachtens nach allenfalls „Feuergefährdete
Betriebsstätte“ nach VDE 0100,T. 720.
Und da dürfen Steckdosen mit IP 4xx bzw. IP 5 xx verwendet
werden.

Sehe ich auch so.
Ich hab auch eine IP44 Dose im Öl/Heizungskeller.
Die Elektronik des Brenners ist auch nicht ex-geschüzt.
Normale Feuchtrauminstallation wäre ausreichend.
Es ist auch eraubt, den Hausanschluss in solchen Räumen anzubringen.

Gibt denn nicht eine Beleuchtung im Tanklagerraum einen
Hinweis ?

Ist da eine fest angebrachte normale „Schildkröte“ dran oder
muss man aus dem Kesselraum mit einer Ex-Schutz-Handleuchte
hinein ?
Das würde mich schon sehr wundern.

MfG
duck313