Steckdosen problem !

Bin erst neu Eingezogen und habe vorkurzen festegestellt das aus meiner Steckdose kein strom kommt. Obwohl ich mit den Fasenprüfer getestet habe und er mir strom anzeigt.
Habt Ihr da eine Idee woran es liegen könnte

grüße dave

Bin erst neu Eingezogen und habe vorkurzen festegestellt das aus meiner Steckdose kein strom kommt.

Oh Du armer hast Du nur eine :stuck_out_tongue:

Obwohl ich mit den Fasenprüfer getestet habe und er mir strom anzeigt.

Also die Phase ist da.

Habt Ihr da eine Idee woran es liegen könnte

Der Nulleiter ist nicht angeklemmt, das ist ein hohes Sicherheitsrisiko, weil der Strom ggf. über den Schutzleiter abläuft. Bitte Elektriker holen.

Hallo!

Du weißt doch hoffentlich oder kannst dir vorstellen, was da sein wird ?

Phasenprüfer kann doch nur Spannung an einem Punkt anzeigen. Also den ankommenden Leiter. Der scheint da zu sein, deshalb Anzeige des Testers.

Aber es gibt an Steckdose noch 2 weitere Leiter, die kann er nicht anzeigen. Das sind N-Leiter(Rückleiter) und Schutzleiter.
Und wenn der N-Leiter unterbrochen sind, dann geht dort auch kein angestecktes Gerät.

Ganz simpel !

Wo das nun unterbrochen ist, das muss ein Elektriker prüfen.

Aber Du bist Mieter.
Schön für Dich, denn nun hast Du damit nichts zu tun außer den Vermieter zu informieren. Er MUSS Handwerker bestellen und bezahlen !

MfG
duck313

Hallo!

Ganz simpel !

Wo das nun unterbrochen ist, das muss ein Elektriker prüfen.

Aber Du bist Mieter.
Schön für Dich, denn nun hast Du damit nichts zu tun außer den
Vermieter zu informieren. Er MUSS Handwerker bestellen und
bezahlen !

… es sei denn, es ist nur eine schnell behobene lockere Klemme und daher so billig, dass es noch unter die Kleinreparaturklausel fällt, die so gut wie jeder Mietvertrag enthält.

Gruß,
Marius

Hallo Marius,

Aber Du bist Mieter.
Schön für Dich, denn nun hast Du damit nichts zu tun außer den
Vermieter zu informieren. Er MUSS Handwerker bestellen und
bezahlen !

… es sei denn, es ist nur eine schnell behobene lockere
Klemme und daher so billig, dass es noch unter die
Kleinreparaturklausel fällt, die so gut wie jeder Mietvertrag
enthält.

Der UP ist aber gerade ersteigezogen, also ist es ein versteckter Mangel und damit noch Sache des Vermieters.

MfG Pete(TOO)

Aber Du bist Mieter.
Schön für Dich, denn nun hast Du damit nichts zu tun außer den
Vermieter zu informieren. Er MUSS Handwerker bestellen und
bezahlen !

… es sei denn, es ist nur eine schnell behobene lockere
Klemme und daher so billig, dass es noch unter die
Kleinreparaturklausel fällt, die so gut wie jeder Mietvertrag
enthält.

Hallo Marius,

ich bin sehr irritiert daß Peter indirekt das auch so sieht.
Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Ein Mieter zieht ein,
die ersten Wochen hat er wohl als Neumieter sowas wie
Welpenschutz.

Danach muß er wenn z.B. eine Steckdose nicht „funktioniert“
selbst den Fehler, die Klemme suchen, finden, Problem lösen.
Naja, hat ja den Fasenprüfer, das schützt ihn vor nicht richtig
entgrateten Bauteilen :smile:

Das kann und darf nicht wahr sein. Wenn ein Mieter die bestehende
Elektrik ordungsgemäß „bedient“, also Stecker rein, Stecker raus
wieso sollte es auf einmal sein Problem sein wenn eine Steckdose
nicht „geht“
Funktionierende Steckdosen sind Sache des Vermieters, Punkt.
(bei sachgemäßer Benutzung durch den Mieter)

Gruß
Reinhard

Howdy,

Das kann und darf nicht wahr sein. Wenn ein Mieter die
bestehende Elektrik ordungsgemäß „bedient“, also Stecker rein, Stecker
raus wieso sollte es auf einmal sein Problem sein wenn eine
Steckdose nicht „geht“

ist es auch nicht.

Zitat: „Die Kleinreparaturklausel erfasst nur solche Gegenstände, die dem täglichen, ordnungsgemäßen Zugriff der Mieter unterliegen.“

Dazu gehört der geschilderte Fall nicht.

Alles weitere hierzu sollte wohl besser im Rechtsbrett diskutiert werden.

Gruss
E.

Hallo,

… es sei denn, es ist nur eine schnell behobene lockere
Klemme und daher so billig, dass es noch unter die
Kleinreparaturklausel fällt, die so gut wie jeder Mietvertrag
enthält.

Ist eine Abweichung zwischen BGB und Mietvertrag ist die Klausel im Mietvertrag Null und nichtig. Das BGB besagt:

"Kleinrep. sind Rep. die anfallen durch häufige Benutzung, wie zum Bsp. Steckdosen, Lichtschalter, Wasserhaehne, Fenstergriffe, Spültasten etc. Eine lockere oder gar lose Klemme in der elektr. Anlage ist def. keine Schönheitsrep. genauso wie der Defekt eines RCD.

MfG Alex