Steckenbleiben im Aufzug

Hi

…und dafür ist Gott verantwortlich…

der wird sich freuen…

Hoffentlich hat er eine Haftpflichtversicherung.

Torsten

Außerdem war die Notrufanlage im Aufzug, der übrigens TÜV hat,
defekt.

Wäre schwierig in Deutschland so ein Ding zu betreiben, das keinen TÜV hat. :wink: Das ist nämlich Voraussetzung.
Abgesehen davon kann man auch alles soooooo negativ sehen. Stellen wir uns einfach mal vor, was noch hätte schlechter laufen können. Z.B. hätte die Sprechanlage ja einwandfrei funktionieren können, aber dafür hätten die Fahrstuhl Halte- und Sicherheitssysteme ja defekt gewesen sein können.
Aber es geht auch nichts darüber sich während seines Absturzes aus dem 70. Stock unterwegs noch mit der freundlichen Dame von der anderen Seite unterhalten zu können.

Gruß Andreas

Sag niemals nie!
Hallo!

In welchem Gesetz soll das stehen? Im „Aufzugsgesetz“? Ich
vermute mal, dass die so schnell kommen, wie eben möglich.
Aber ein spezielles Gesetz gibt es nicht.

…und ich dachte die Deutschen wären gründlich :wink:
In Österreich fallen derartige Dinge in die Kompetenz der Bundesländer, weshalb wir mehrere Landes-Aufzugsgesetze, Aufzugsordnungen und dazu noch verschiedene Regelungen in anderen Gesetzen haben (kein Scherz!). So bestimmt beispielsweise § 12 Abs. 10 des Wiener Aufzugsgesetzes, LGBl. Nr. 68/2006, dass der Betreiber oder die Betreiberin dafür Sorge zu tragen hat, dass im Fahrkorb eingeschlossene Personen möglichst innerhalb von 30 Minuten nach der Notrufabgabe befreit werden.
Würde mich wundern, wenn es in Deutschland nicht auch etwas entsprechendes gäbe.
Grüße, Peter

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Hallo,

sowas ähnliches gibt es in Deutschland auch, ist aber in anderer Form geregelt.

Den Betreiber selbst treffen nur Überwachungspflichten. Die Aufzüge müssen bestimmten technischen Voraussetzungen genügen, was regelmäßig vom TÜV u.ä. geprüft wird.

Was die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungskräften betrifft, so liegt es in der Verantwortung der zuständigen Träger von Feuerwehr, etc. (Gemeinden, Städte, Kreise), dies so zu organisieren, dass bestimmte Orte in bestimmten Fällen zu bestimmten Zeiten erreicht werden können (meist in Form des sogenannten Brandschutzplanes, der sich aber überwiegend auf allgemeine Ziele der Erreichung aller relevanten Orte bezieht).

Gruß
Dea

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Hallo,

noch medikamentenabhängig

völlig an den Haaren herbeigezogen!

Mal ehrlich, wer nicht 45 min ohne seine Medikamente auskommt, handelt meines Erachtens sich selbst gegenüber grob fahrlässig, wenn er diese nicht ständig bei sich führt. Was wäre denn, wenn selbige Person ohne Medikamente im Autobahnstau stecken bliebe? Wen will sie dann verklagen? Die anderen Autofahrer, weil sie einen Stau produzieren? Die Verunfallten? Die Polizei? Die Feuerwehr weil sie nicht schnell genug räumt?

Gruß, Niels

Hallo,

wohl kaum…

Schindler-Aufzug bleibt stehen, Sprechanlage funktioniert,
Antwort „Bleiben Sie ruhig, wir kommen in spätestens 10
Minuten“.
Nach 20 Minuten Feuerwehr angerufen, die war sofort da und hat
geholfen.
Schindler-Service kam nach 25 Minuten und hat sich tierisch
geärgert,
weil er den Feuerwehr-Einsatz bezahlen muss.

Sofern es sich nicht um einen „Not-Fahrstuhl“ für Brandbekämpfung handelt,kann die Fw.auch nur auf den Aufzugsnotdienst warten.
(weil ohne passenden Schlüssel für die Steuerung kann die auch nichts machen…)

Hallo Heiko,

es gibt keine gesetzliche Zeitspanne,nach der eine „Befreiung“ erfolgen muss…

Heutzutage ist es aber dank der modernen Technik möglich,die Zeitspanne relativ kurz zu halten.
Im Idealfall ist
-ein Hausmeister
-Pförtner
direkt vor Ort und kann die Befreiung durchführen.

Das nächste ist dann die Befreiung durch einen Notdienst.Dieser kann
-aus eine Techniker der Aufzugsfirma
-aus einem Sicherheitsdienst
bestehen.
Die Deutsche Bahn AG benutzt zum B. die Variante mit dem Sicherheitsdienst.
Je nach Lage des Aufzuges kann die Anfahrt allerdings bis zu 30 Minuten dauern…

Ehrlich gesagt, habe ich nichts hinzuzufügen außer, dass mir das lesen der Antworten einen Heidenspass gemacht hat !!! :wink:

Sofern es sich nicht um einen „Not-Fahrstuhl“ für
Brandbekämpfung handelt,kann die Fw.auch nur auf den
Aufzugsnotdienst warten.
(weil ohne passenden Schlüssel für die Steuerung kann die
auch nichts machen…)

Hallo,
Wieder mal keine Ahnung und trotzdem den Senf dazugeben!!!
Seit wann kann die Feuerwehr nichts machen??
Glaubst Du wirklich die warten in einem Notfall auf einen vom Aufzugsnotdienst für den Schlüßel???
Katie

Ruhig Blut!

Solche Leute gibt es leider in jedem größeren Internet-Forum, und das Beste, was man da tun kann, ist ingorieren.

Levay

  • dem das auch nicht immer leicht fällt -

Solche Leute gibt es leider in jedem größeren Internet-Forum,
und das Beste, was man da tun kann, ist ingorieren.

Levay

  • dem das auch nicht immer leicht fällt -

Wiso, ich find den lustig! :smile: Ist sonst immer alles so ernst hier.

Wiso, ich find den lustig! :smile: Ist sonst immer alles so ernst
hier.

Also, ich lese so ziemlich alle Beiträge von worldwidefab, und zwar schon deswegen, weil die meistens ziemlich lustig sind :smile:

Levay

Hast ja recht, aber ich mußte mich schon etwas weiter oben über ihn aufregen.
(das Posting mit dem ein Euro Job)
und dann das hier.
Hab ihm schon öfters kontra gegeben, dann ist meistens für ein bis zwei Monate ruhe und dann kommt er wieder.

Gruß Katie

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