Steckenbleiben im Aufzug

Hallo,
letzten Freitag musste einer 45 Minuten warten, bis die Feuerwehr (!)
ihn aus dem Aufzug, der zuvor stecken geblieben war, rausholte.
Hier nun meine Frage: ich meine mal gehört zu haben, dass es
gesetzlich geregelt ist, dass bei einem Notfall nach spätesten 20
Minuten Leute der Aufzugsfirma kommen sollten. Stimmt das?
Außerdem war die Notrufanlage im Aufzug, der übrigens TÜV hat,
defekt. So konnte er zwar die Dame am anderen Ende hören aber
anscheinend sie nicht ihn! Bei älterne Personen, die vielleicht auch
noch medikamentenabhängig sind und/oder an Platzangst leiden, sind
für mich 45 Minuten in einer 1 mal 1 Meter kleinen Auzugskabine nicht
zumutbar!!! Kann man eventuell die Aufzugsfirma, die ja am Ende nicht
erschienen ist und die Feuerwehr anrücken musste, vielleicht auf
Schmerzensgeld verklagen? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank!!!
Gruß Heiko

Kann man eventuell die Aufzugsfirma, die ja am Ende nicht
erschienen ist und die Feuerwehr anrücken musste, vielleicht
auf Schmerzensgeld verklagen?

Wieso das denn???

Hallo,

letzten Freitag musste einer 45 Minuten warten, bis die
Feuerwehr (!)
ihn aus dem Aufzug, der zuvor stecken geblieben war,
rausholte.
Hier nun meine Frage: ich meine mal gehört zu haben, dass es
gesetzlich geregelt ist, dass bei einem Notfall nach spätesten
20
Minuten Leute der Aufzugsfirma kommen sollten. Stimmt das?

In welchem Gesetz soll das stehen? Im „Aufzugsgesetz“? Ich vermute mal, dass die so schnell kommen, wie eben möglich. Aber ein spezielles Gesetz gibt es nicht.

Außerdem war die Notrufanlage im Aufzug, der übrigens TÜV hat,
defekt. So konnte er zwar die Dame am anderen Ende hören aber
anscheinend sie nicht ihn! Bei älterne Personen, die
vielleicht auch
noch medikamentenabhängig sind und/oder an Platzangst leiden,
sind
für mich 45 Minuten in einer 1 mal 1 Meter kleinen
Auzugskabine nicht
zumutbar!!! Kann man eventuell die Aufzugsfirma, die ja am
Ende nicht
erschienen ist und die Feuerwehr anrücken musste, vielleicht
auf
Schmerzensgeld verklagen? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Dass ein Aufzug stecken bleiben kann, dürfte jedem Benutzer bewusst sein. Wer Platzangst hat, sollte einen Aufzug grundsätzlich meiden. In Amerika könntest Du vielleicht irgend jemanden verklagen. In Deutschland sehe ich keine Grundlage hierfür.

Gruß

S.J.

Hallo Heiko,

Grundsätzlich ist das ersteinmal „höhere Gewalt“ und dafür ist Gott verantwortlich…

Das die Möglichkeit besteht, dass ein Lift mal stecken bleibt, zeigt sich auch daran, dass die entsprechenden Alarmeinrichtungen vorhanden sein müssen.

Die einzige Möglichkeit für eine Klage bestünde, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden (Wartung, Revision) und dadurch die Betriebserlaubnis für den Lift erloschen wäre.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Hier nun meine Frage: ich meine mal gehört zu haben, dass es
gesetzlich geregelt ist, dass bei einem Notfall nach spätesten
20
Minuten Leute der Aufzugsfirma kommen sollten. Stimmt das?

Aufzugsbeförderungsgesetz §966 http://aufzugsbefoerderungsgesetz.hat-gar-keine-home…

Gruss Ivo

moin,

was aehnliches passierte mir kuerzlich auf ner rolltreppe bei karstadt… das ding blieb einfach stundenlang stehen…

na ja, vielleicht fork ich bei denen ja wenigstens nen einkaufsgutschein raus…

gruss
khs

moin,

was aehnliches passierte mir kuerzlich auf ner rolltreppe bei
karstadt… das ding blieb einfach stundenlang stehen…

Wie lang haste denn warten müssen bis jemand kam der es reparierte und es endlich weiterging? 2, 3 oder sogar 5 Stunden?

was aehnliches passierte mir kuerzlich auf ner rolltreppe bei
karstadt… das ding blieb einfach stundenlang stehen…

Hi,
gleich stundenlang? Das finde ich unerhört! Normalerweise hätten sie innerhalb von max. 60 Minuten einen Imbiss reichen müssen! :wink:

Und Kissen, damit man sich wärend der Wartezeit setzen kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie lang haste denn warten müssen bis jemand kam der es
reparierte und es endlich weiterging? 2, 3 oder sogar 5
Stunden?

das weiss ich gar nicht mehr so genau - in panik hat man da auch kaum zeitgefuehl - es kommt einem alles elendig lange vor…

als der monteur dann kam, hat er die treppe RUECKWAERTS anlaufen lassen - da wurde ich dann richtig sauer und bin fast gefallen, weil ich doch nach vorwaerts stand…

Hi

…und dafür ist Gott verantwortlich…

der wird sich freuen…
JS

Aufzugsbeförderungsgesetz §966
Ivo, Du Ferkel,
das machste nich nochmal …
Ausserdem : §666 Abs.23
Englisch? Französisch (EU)?
mfg:stuck_out_tongue:it
[voll.reingetreten]

Hallo!

zumutbar!!! Kann man eventuell die Aufzugsfirma, die ja am
Ende nicht
erschienen ist und die Feuerwehr anrücken musste, vielleicht
auf
Schmerzensgeld verklagen? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

In unserem Rechtskreis kann man Schadensersatz verlangen, wenn man einen Schaden erlitten hat. Das sagt ja schon der Name.
Und ich kann hier außer einer Unannehmlichkeit nichts erkennen, schon gar nicht, dass zu einem Schadensersatzanspruch führen könnte - und auch nicht zu einem Scherzensgeldanspruch nach § 253 BGB.
Das Schmerzensgeld wird nach Billigkeitsgesichtspunkten festgesetzt. Und ich sehe hier nicht, dass eine Entschädigung billig wäre. Selbst wenn man in dem geschilderten Verhalten eine unerlaubte Handlung sehen wollte, könnte man unter keinen Umständen für eine derartige Bagatelle ein Schemerzensgeld fordern…nun ja, fordern schon, aber nicht bekommen.

Gruß,

Florian.

Hi Heiko,

letzten Freitag musste einer 45 Minuten warten, bis die
Feuerwehr (!) ihn aus dem Aufzug, der zuvor stecken geblieben war,
rausholte.

Sei froh, daß sie so schnell kam. Und nein, das ist keine Ironie, es ist Realität. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehr_in_Deutschlan… haben wir in D ca 28000 Mitglieder der Berufsfeuerwehren und knapp über 1 Million in den Freiwilligen Feuerwehren. Was in dem Zusammenhang freiwillig bedeutet, muß ich dir wohl nicht erzählen.
Ein stecken gebliebener Aufzug mag zwar ein persönlicher und unangenehmer Notfall sein, aber die Disponenten in einer Notrufzentrale werden Einsätze nach Prioritäten abhandeln.
Feuer oder verletzte/eingeklemmte Personen sind da vorrangig. Das sind Notfälle.
Kleines Schmankerl am Rande:
Wer hier im Norden eine „lustige“ Klettertour auf die Windkrafträder macht (wurde zumindest bis vor einiger Zeit noch angeboten), der steht bei wirklichen Notfällen im Wald. Es gibt kaum Menschen, die in der Lage wären, auf einem Windrad Verunglückte zu bergen.

Hier nun meine Frage: ich meine mal gehört zu haben, dass es
gesetzlich geregelt ist, dass bei einem Notfall nach spätesten
20 Minuten Leute der Aufzugsfirma kommen sollten. Stimmt das?

Wenn ein Aufzugsunternehmen das dem Käufer/Betreiber der Anlage so vertraglich zugesichert hat, dann mag das so sein. Aber gesetzlich ist da IMHO nichts geregelt.
Und wenn überhaupt, dann ist der Eigentümer/Mieter/Betreiber für die Sicherheit verantwortlich. Ob der aber einen 24/7 Service mit einer Reaktionszeit im Minutenbereich anbietet, ist fraglich.

Außerdem war die Notrufanlage im Aufzug, der übrigens TÜV hat,
defekt.

Dein Auto, das gestern erfolgreich durch den TÜV kam, geht 2 Wochen nach der Prüfung mit defekten Bremsen in die Werkstatt. Hat das jetzt irgendwas mit dem TÜV zu tun?

Bei älterne Personen, die vielleicht auch
noch medikamentenabhängig sind und/oder an Platzangst leiden,
sind für mich 45 Minuten in einer 1 mal 1 Meter kleinen
Auzugskabine nicht zumutbar!!!

Es mag für dich unzumutbar sein, aber erwartest du jetzt wirklich, daß für jeden Aufzug ständig Hilfspersonal für solche Probleme bereitgehalten wird?
Wer an Klaustrophobie (Platzangst ist eigentlich falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Platzangst ), der sollte sich über die Probleme einer Benutzung eines Fahrstuhles im Klaren sein.
Was nicht heißt, er müsse nun immer alles zu Fuß erledigen. Aber technische Anlagen haben nun mal gelegentlich ein Eigenleben, mit dem man rechnen muß.

Kann man eventuell die Aufzugsfirma, die ja am
Ende nicht erschienen ist und die Feuerwehr anrücken musste, :vielleicht auf Schmerzensgeld verklagen?

Keine Ahnung, aber das mit dem Schmerzensgeld ist IMHO doch nicht so einfach: http://www.ra-kotz.de/fahrstuhl.htm

Gruß Ulrich (IANAL)

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Steckengeblieben im Aufzug
Hallo Heiko,

naja, wies wo geregelt ist, weiss ich nicht, aber ne Anekdote:

Schindler-Aufzug bleibt stehen, Sprechanlage funktioniert,
Antwort „Bleiben Sie ruhig, wir kommen in spätestens 10 Minuten“.
Nach 20 Minuten Feuerwehr angerufen, die war sofort da und hat geholfen.
Schindler-Service kam nach 25 Minuten und hat sich tierisch geärgert,
weil er den Feuerwehr-Einsatz bezahlen muss.
Seitdem kleben überall auch noch Hotline-Nummern.

mfg:stuck_out_tongue:it
[cool.geblieben]

ps: Kuriose Schindler-Story unter http://text-messie.blog.de/2005/06/12/schindlers_list
[u.r.welcome]

Grundsätzlich ist das ersteinmal „höhere Gewalt“ und dafür ist
Gott verantwortlich…

Also an den Vatikan wenden…

Gruß

S.J.

1 Like

Hallo Heiko

hier (rechts unten) ist die Lösung:
http://www.cps-pc.de/

Gruss
Heinz

Hi Steve,

Du musst es ja wissen, nachdem Deine Initialen ja offensichtlich „Societas Jesu“ (offizieller Name der Jesuiten) bedeuten.

Gruß, Karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

lach

Hallo Heiko

hier (rechts unten) ist die Lösung:
http://www.cps-pc.de/

so würde es ein schweizer machen, nicht wahr? :smile:

schöne grüße
ann

Hi,

Du musst es ja wissen, nachdem Deine Initialen ja
offensichtlich „Societas Jesu“ (offizieller Name der Jesuiten)
bedeuten.

Kann ja nicht jeder mit einem Rindvieh liebäugeln.

*duckundwech*
Eklastic