Hallo,
für die Lampe ist es egal, ob der Außenleiter oder der Neutralleiter geschaltet wird. Der Unterschied zwischen Außenleiter und Neutralleiter ist lediglich, dass der Außenleiter 230 V gegen Erde führt, der Neutralleiter nahezu 0 V. Beide Leiter sind in der Lampe isoliert gegen das Gehäuse/gegen Erde, sofern sie keinen Fehler hat. Die Lampe „sieht“ also nur zwei Leiter, zwischen denen eine Spannung von 230 V besteht. Wenn einer der beiden Leiter unterbrochen wird, ist der Stromkreis geöffnet und die 230 V fallen über den geöffneten Kontakten des Schalters ab.
Dass bei unterbrochenen Neutralleiter durch Sternpunktverschiebung Spannungen bis zu 400 V entstehen können, ist grundsätzlich richtig. Dafür müsste der Neutralleiter aber an anderer Stelle unterbrochen werden, nämlich z.B. in der Hausverteilung, nachdem die Neutralleiter von Stromkreisen mit verschiedenen Außenleitern (L1/L2/L3) zusammengeführt werden. Wird dann die Neutralleiterverbindung zum Sternpunkt des Ortsnetztrafos unterbrochen, können bei unsymmetrischer Belastung bis zu 400 V zwischen Außenleiter und Neutralleiter anliegen.
Von daher ist es in Ordnung, die Lampe einpolig abzuschalten, wobei sich noch ein anderes Problem ergeben könnte: Bei einer Lampe mit Schraubfassung können die Kontakte in der Fassung relativ leicht beim Leuchtmittelwechsel berührt werden. Wenn der Schalter nun lediglich der N unterbricht, liegen dort also 230 V an. Deshalb sollte immer der Stecker beim Lampenwechsel gezogen werden. Außerdem sollte der Schalter den Leiter unterbrechen, der zu dem Kontakt am Gewinde der Fassung führt, da dieser leichter berührt werden kann. Dennoch ist, soviel ich weiß, eine Lampe mit Stecker, die einpolig abgeschaltet wird, zulässig.
Gruß
Eagle2010